Das Allgemeine Landrecht von 1794 verlangte bei allen Eintragungen ins Kirchenbuch zwingend die Angabe des Standes der Eltern, der Verstorbenen und der jeweiligen Zeugen. Diese Informationen finden sich auch in den Kirchenbuch-Duplikaten, was Rückschlüsse auf die gesellschaftliche Struktur der Marzdorfer Pfarre ermöglicht. Allerdings sind die Standesbegriffe, die in den Zweitschriften gebraucht werden, äußerst vielfältig und wenig konsistent. Allein in den Duplikaten der Taufbücher der Jahre 1823 bis 1874 lassen sich bei insgesamt 2 764 Einträgen 116 unterschiedliche Standesangaben in deutscher und lateinischer Sprache zählen.
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