Grundbuch Marzdorf Band Ⅰ, Blatt Nr. 1 (1831-1888)
Für das Portal metryki.genbaza.pl hat Leszek Ćwikliński in diesem Herbst Grundbücher aus dem früheren Bestand des Amtsgerichts Märkisch Friedland digitalisiert, die heute im Archiwum Państwowe in Köslin verwahrt werden. Es handelt sich dabei um Aktenbestände, die das Gericht einst selbst ins Archiv aussonderte, weil die behandelten Grundstücke durch Verkauf, Zusammenlegung oder Parzellierung in der früheren Form nicht mehr bestanden. Unter den digitalisierten Büchern befinden sich zehn aus Brunk, zehn aus Königsgnade, 53 aus Marzdorf und vier aus Neu Prochnow. Da die Grundbücher eine Vielzahl an Informationen zur regionalen Wirtschafts- und Familiengeschichte enthalten, werde ich mich mit ihnen an dieser Stelle ausgiebiger befassen. Den Anfang macht dabei das Grundbuch Marzdorf Band Ⅰ, Blatt Nr. 11Amtsgericht Märkisch Friedland: Grundbuch Marzdorf Band Ⅰ, Blatt Nr. 1, Laufzeit 1831-1888, Signatur 26/112/0/3/159 im Archiwum Państwowe Koszalin. Der Original-Aktentitel lautet: Acten des Patrimonial Gerichts Marzdorf betreffend den hypothekarischen Zustand des im Dorfe Marzdorf belegenen, durch die Auseinandersetzung mit dem Gutsherrn eigenthümlich gewordenen, im Hypothekenbuche der Marzdorfschen bäuerlichen Grundstücke sub Nro I verzeichneten Bauernhofes. Hier ist der Link zum Digitalisat, das aber nur für registrierte Benutzer von metryki.genbaza.pl sichtbar ist., das auf 290 Blättern eine besonders tragische Geschichte erzählt.
Das älteste Dokument in der Akte ist ein Regulirungs- und Separations-Rezeß, der am 5. April 1826 in Marzdorf zwischen dem Gutsbesitzer Kalixtus v. Grabski und Stenzel Kluck abgeschlossen wurde2A. a. O., Blatt 17 bis 23. Der Vertrag stellt einen Sonderfall dar, denn eigentlich hatte die Regulierung der gutsherrschaftlichen und bäuerlichen Verhältnisse in Marzdorf schon im Jahr 1817 begonnen und war am 7. August 1822 durch die gerichtliche Vollziehung zum Abschluss gebracht worden3Ebenda, Blatt 17.. In diesem Verfahren, das die Dienstbauern und Kossäthen des Dorfes erstmals zu »erblichen Besitzern ihrer inhabenden Nahrungen«4Ebenda. machte, fand die Familie Kluck jedoch keine Erwähnung, denn Kalixtus von Grabski hatte den Dienstbauernhof, den Martin Kluck für das Rittergut bewirtschaftete, im August 1808 eingezogen und dem Schullehrer Lorenz Neumann »eigenthümlich überlaßen«5Ebenda. – Mehr zum Schullehrer Lorenz Neumann und seinem Sohn Johann findet sich hier..
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- 1Amtsgericht Märkisch Friedland: Grundbuch Marzdorf Band Ⅰ, Blatt Nr. 1, Laufzeit 1831-1888, Signatur 26/112/0/3/159 im Archiwum Państwowe Koszalin. Der Original-Aktentitel lautet: Acten des Patrimonial Gerichts Marzdorf betreffend den hypothekarischen Zustand des im Dorfe Marzdorf belegenen, durch die Auseinandersetzung mit dem Gutsherrn eigenthümlich gewordenen, im Hypothekenbuche der Marzdorfschen bäuerlichen Grundstücke sub Nro I verzeichneten Bauernhofes. Hier ist der Link zum Digitalisat, das aber nur für registrierte Benutzer von metryki.genbaza.pl sichtbar ist.
- 2A. a. O., Blatt 17 bis 23
- 3Ebenda, Blatt 17.
- 4Ebenda.
- 5Ebenda. – Mehr zum Schullehrer Lorenz Neumann und seinem Sohn Johann findet sich hier.