Die Erbschaftswirren 1782-1802

Als die letzte Erbherrin von Marzdorf, Gräfin Franciszka von Kottwitz-Krzycka, geborene Skoroszewska, am 27. Juni 1782 in Iwno bei Kostrzyn starb, begann eine Zeit der Erbschaftswirren, die rund zwei Jahrzehnte andauerte. Die Gräfin hinterließ ihren Erben zwar weit über 10.000 Hektar Landbesitz in den großpolnischen Bezirken Rawicz und Poznań und im preußischen Netzedistrikt, aber sie hinterließ kein Testament und keine Regelung zur Erbteilung.

Die Erben waren die beiden Söhne Onufry und Józef Krzycki, die Tochter Eleonora Józefata, verehelichte Grudzińska, sowie die beiden minderjährigen Kinder der bereits verstorbenen Tochter Teresa Katarzyna, ebenfalls verehelichte Grudzińska, Antoni und Józefa. Eleonora und Teresa Krzycka hatten die beiden Brüder Adam Józef und Zygmunt Ignacy Ksawery Grudziński geheiratet, der erstere war aber bereits 1779 verstorbenen. Auch der um 1760 geborene Józef Krzycki galt noch als minorenn, denn er lebte in Polen, wo die volle Großjährigkeit erst mit Erreichen des 30. Lebensjahres erreicht wurde.

Der dickste Brocken in der Hinterlassenschaft der Gräfin war zweifellos die Herrschaft Marzdorf, die damals mit Brunk, Dreetz, Lubsdorf, Mellentin, Ruschendorf, Stibbe und Strahlenberg allein etwa 8.500 Hektar1Der gesamte Besitz war zu jener Zeit noch unvermessen; die Größen werden näherungsweise nach dem General-Adressbuch der Ritterguts- und Gutsbesitzer in Norddeutschland, Band IV (Westpreußen), Berlin 1872 und dem Adressbuch des Grundbesitzes im Großherzogthum Posen, Berlin 1872 angegeben. maß. Hinzu kamen in Großpolen die kleineren Gutskomplexe um Iwno (rund 1.500 Hektar) sowie um Sielec bei Jutrosin – zu dem auch Groß Łęka, Osiek, Wilkonice und Zaorle gehörten – mit insgesamt etwa 3.000 Hektar. Den Gesamtwert des Besitzes in Großpolen schätzte Onufry Krzycki 1782 auf 240.000 polnische Gulden2Acta des Amtsgerichts in Märkisch Friedland betr. die Einrichtung des Hypothekenwesens von dem zum Marzdorfschen Schlüssel gehörigen Allodial-Rittergute Marzdorf und dem dazu gehörigen Vorwerke Dreetz im Jahr 1782, Laufzeit 1782-1810, Fundort: Archiwum Państwowe w Koszalinie, Signatur 26/112/0/3/156, Blatt 18., also 80.000 preußische Taler. Den Marzdorfer Besitz veranschlagte er auf 109.000 Taler3Ebenda, Blatt 16.. Selbst wenn diese Angaben zu hoch gegriffen waren, galt es jedenfalls ein Vermögen zu verteilen.

Kirchenbuchauszug über den Tod von Franciszka Krycka, die 1788 im Alter von etwa 55 Jahren in Iwno verstarb und in der Kirche des Reformaten-Klosters in Görchen begraben wurde.

Den ersten Schritt in der Erbauseinandersetzung machte Onufry Kryzcki. Er teilte dem Hofgericht in Bromberg am 10. Februar 1783 mit, dass nach dem Tod der Mutter ihm und seinem Bruder »Joseph v. Krzycki die Rittergüter Marzdorf cum pertinentiis erblich zugefallen«4A. a. O., Blatt 62. seien. Er habe sich inzwischen mit dem Vormund seines Bruders, dem Obristen von Twardowski, »dahin völlig gerichtlich verglichen und auseinandergesetzt, daß gedachter [Bruder] durch einen ansehnlichen Theil [der Güter] in Polen abgefunden«5Ebenda, Blatt 62 Rückseite. Dort auch die weiteren Zitate. werden sollte. Zudem habe sein Bruder bereits 80.000 polnische Gulden »von dem Marzdorfschen Nachlaß«, der nach Krzyckis Schilderung »nur den geringsten Theil« der mütterlichen Erbschaft ausmache, erhalten. Onufry Krzycki bat daher um die Ausstellung des Marzdorfer Besitztitels und des Hypothekenscheins für sich selbst.

Seine Schwester Eleonora und die Kinder der verstorbenen Schwester Teresa betrachte Onufry Krzycki nicht als erbberechtigt, sondern erbot sich nur »sie gewöhnlich abzufinden«. Er folgte dabei dem polnischen Erbrecht, das der preußische Beamte August Carl Holsche so zusammenfasste:

»In ganz Polen succediren die Töchter nicht in Immobilibus, sondern werden abgefunden; der Vater bestimmt die Brautschätze, und die Söhne haben allein die Erbfolge in den Gütern.«6August Carl Holsche: Der Netzdistrikt, ein Beytrag zur Länder- und Völkerkunde mit statistischen Nachrichten, Königsberg 1793, S. 289.

Krzycki übersah dabei allerdings, dass im Netzedistrikt seit 1772 preußisches Recht galt, das männliche und weibliche Nachkommen in ihren Erbansprüchen gleich stellte. Onufry Krzycki hätte sich über die Marzdorfer Hinterlassenschaft also nicht nur mit dem Bruder Józef einigen müssen, sondern auch mit seiner Schwester Eleonora und seinem Schwager Zygmunt Grudziński. Da ihm dies nicht gelang, blieben die Eigentumsverhältnisse von Marzdorf offen. Die beiden Brüder teilten lediglich den großpolnischen Besitz untereinander auf, wobei Onufry Sielec und Iwno mit Wiktorowo, Ruśce und Chorzałki erhielt, Józef aber Osiek, Zaorle und Pomocne7Siehe dazu https://www.polskiezabytki.pl mit den Schlagworten Iwno und Osiek..

Das Hofgericht in Bromberg wies Onufry Krzyckis Eingabe am 22. Februar 1783 ab und schaltete das örtliche Pupillen-Collegium als Vormundschaftsbehörde ein, das für die minderjährigen Kinder von Teresa Grudzińska zuständig war8Acta des Amtsgerichts …, a. a. O., Blatt 62.. Das Pupillen-Collegium übernahm in der Folge offenbar selbst die Administration der Marzdorfer Güter und setzte sie bis 1788 fort9A. a. O., Blatt 66.. In diesen fünf Jahren gelang es, die Schulden von 40.000 polnischen Gulden, die noch aus dem Kauf von Strahlenberg im Jahr 1781 auf Marzdorf lasteten, bis auf 5.000 Taler (d. h. 15.000 Gulden) abzutragen10Ebenda..

Beginn und Schluss des Briefes von Onuphrius z Kottwitz Krzycki an den »allerdurchlauchtigsten, großmächtigsten König«

Der nächste Vorstoß zu einer Regelung des Marzdorfer Nachlasses ging im Jahr 1787 von Onufry Krzyckis Schwester Eleonora aus. Generell sind über die vier Geschwister Krzycki nur wenige biografische Details bekannt, von Eleonora sind aber einige Lebenswendungen und Schicksalsschläge überliefert. Sie war um 1751 geboren und hatte am 22. Juli 1774 in Chodziesen den Herrn der Herrschaft Strelitz (polnisch: Strzelce) Adam Józef Grudziński (* 1732) geheiratet. Aus der Ehe ging ein Sohn hervor: Franciszek Ksawery Zygmunt Grudziński, geboren am 21. Februar 1778 in Strelitz. Adam Józef Grudziński starb um das Jahr 1780, worauf Eleonora in zweiter Ehe den Rittmeister Franciszek Ksawery Grabski (* 1751) heiratete. Aus dieser Ehe sind zwei Söhne bekannt: Onufry Antoni Grabski, geboren am 25. Februar 1782 und Kalikst Józef Grabski, geboren am 3. Juni 1783. Die Familie Grabski lebte auf Strelitz, denn Eleonoras Sohn Franciszek Ksawery Grudziński war Erbe der Herrschaft.

Am 12. September 1785 starb Franciszek Ksawery Grabski im Alter von nur 34 Jahren; Anfang 1786 starb ebenfalls Franciszek Ksawery Grudziński, der Sohn aus Eleonora Grabskas erster Ehe, der gerade sieben Jahre zählte. Am 19. Oktober 1786 heiratete Eleonora Grabska in dritter Ehe in Mądre bei Nowe Miasto den Landrichter Antoni Wyganowski (* 1754), der offenbar ebenso entschlossen wie tatkräftig war. Eleonora bedurfte vermutlich seines Beistands, denn seit dem Tod ihres Sohnes stritt sie mit ihrem Schwager Zygmunt Ignacy Grudziński (* 1735) – dieser wurde als Sigismund Ignatius von Grudna-Grudzinski am 19. Februar 1786 in den preußischen Grafenstand erhoben11Otto Titan Hefner: Stammbuch des blühenden und abgestorbenen Adels in Deutschland, Zweiter Band, Regensburg 1863, S. 71. – um die Herrschaft Strelitz. Die gerichtliche Auseinandersetzung erregte zur damaligen Zeit einiges Aufsehen, denn auch in diesem Prozess stießen polnische und preußische Rechtsauffassung aufeinander. Der Zeitgenosse August Carl Holsche beleuchtete die Hintergründe:

»Hierüber ist ein wichtiger Proceß wegen der Strelizschen Güter, welche über 120,000 Thaler werth, zwischen der verwittweten Gräfin von Grudzinska, nachher verehelichten von Wyganowska, mit dem Grafen von Grudzinski zu Chodziesen, geführt, und zu des letztern Nachtheil entschieden worden. Es waren nemlich zween Brüder Grafen von Grudzinski, welche sich in ihre mütterlichen Stammgüter Chodziesen und Strelitz theilten. Der eine, welchem die Strelizschen Güter zufielen, heiratete ein gewisses Fräulein von Kryzka, zeugte mit ihr einen Sohn, und starb. Dieser wurde sein Erbe, starb aber auch unmündig. Nach polnischer Verfassung mußten die Güter an seines Vaters Bruder, den Graf von Grudzinski zu Chodziesen, zurückfallen, und dieser schloß die Mutter von der Erbfolge aus, welche nur ihr Eingebrachtes, und was ihr extra verschrieben war, zurückfordern konnte. Die Mutter aber nahm die Güter nach der natürlichen Erbfolge in Anspruch, und gewann sie durch alle Instanzen.«12August Carl Holsche: Der Netzdistrikt …, a. a. O., S. 290 f.

Der Prozess um die Strelitzer Güter war noch nicht entschieden, da kam es am 1. Februar 1788 zur öffentlichen Zwangsversteigerung der Marzdorfer Güter. Die Hintergründe dieser Subhastation sind unklar, da es aber weitere Anspruchsberechtigte nicht gab, liegt es nahe, den Initiator im Kreis der Erben zu suchen. Vielleicht war es Eleonora selbst, die unter dem Einfluss ihres Ehemanns Antoni Wyganowski auf die Versteigerung drang; der jedenfalls führte im Jahr 1800 vor Gericht aus, die Güter seien »nur durch seine Bemühung acquirirt worden«13Acta des Amtsgerichts …, a. a. O., Blatt 220 Rückseite..

Die Subhastation der Herrschaft Marzdorf wurde ordnungsgemäß durch öffentliche Aushänge und Zeitungsanzeigen bekannt gemacht14Die Aushänge erfolgten beim Hofgericht in Bromberg, bei der westpreußischen Regierung in Marienwerder und der Kreis-Justiz-Commission in Schneidemühl. Die Subhastation wurde zudem dreimal in den Berliner Zeitungen sowie neunmal in den Marienwerderschen Intelligenz-Blättern bekannt gemacht. (A. a. O., Blatt 73.) Es ist bislang nicht gelungen, diese Inserate aufzufinden., bevor Eleonora Wyganowska beim »letzten und peremptorischen«15A. a. O., Blatt 73. Bietungstermin den Zuschlag für 80.050 Taler erhielt. Angeblich handelte sie dabei »mit Zustimmung sämtlicher Erb-Interessenten«16A. a. O., Blatt 154., aber selbst wenn es diese gegeben hatte, hielt sie nicht lange vor.

Den Adjudikationsbescheid der preußischen Regierung, der beim Erwerb eines Ritterguts erforderlich war, erhielt Eleonora Wyganowska schon am 28. Februar 1788. Im Bescheid war festgelegt, dass die Übergabe der Güter an die neue Besitzerin »14 Tage vor Johannis d. J.« erfolgten solle. Bis zu diesem Termin hatte die neue Eigentümerin auch die Verkaufsbedingungen zu erfüllen, die darin bestanden, ihren Miterben jeweils den vierten Teil des Kaufpreises – also 20.012 Taler und 12 gute Groschen – zukommen zu lassen.

Eleonora Wyganowska überraschte die preußische Regierung mit der Erklärung, sie habe ihrem Bruder »dem Castallanitz Onuphrius von Krzycki« diesen Betrag bereits am 26. Januar 1788 – mithin fünf Tage vor dem Bietungstermin – gezahlt und darüber auch eine Quittung vorwies17A. a. O., Blatt 80.. Der Anteil ihres Bruders Józef Krzycki sollte »bis zu seiner Großjährigkeit in diesen Güthern stehen bleiben, und nicht gekündigt, sondern mit fünf Procent verzinst werden«18A. a. O., Blatt 73.. Komplizierter verhielt es sich mit dem Anteil, der dem Grafen Grudzinski als Vormund für dessen minderjährige Kinder zukam: Eleonora Wyganowska wollte diese 20.012 Taler und 12 gute Groschen aus einer Schuld über 21.216 Taler und 16 guten Groschen bezahlen, die sie gegenüber ihrem Schwager aus dem Erbe ihres verstorbenen Sohnes geltend machte. Graf Grudzinski weigerte sich jedoch, diese Schuld zu zahlen und klagte seinerseits auf Resubhastation19A. a. O., Blatt 80. der Marzdorfer Güter, als Eleonora Wyganowska ihrer Zahlungspflicht zum Johannistage nicht nachkam.

Das Verhältnis zwischen Schwägerin und Schwager war zu dieser Zeit vergiftet. Als Graf Grudzinski gerichtlich zur Zahlung der 21.216 Taler und 16 guten Groschen verurteilt wurde, hinterlegte er den Betrag zwar beim Hofgericht in Bromberg als Depositum20Ebenda., verweigerte aber die Herausgabe an die Schwägerin. Er will »mir in allen Stücken schwer fallen«21A. a. O., Blatt 123., klagte Eleonora Wyganowska am 18. Januar 1789 bei der westpreußischen Regierung, denn sie konnte während des laufendes Prozesses weder einen Eigentumstitel noch einen Hypothekenschein erhalten und erlitt »großen Schaden«, da ihr »alle Mittel zur Befriedigung meiner Gläubiger abgeschnitten«22A. a. O., Blatt 97. waren.

Wappen der Grafen von Grudna Grudzinski (um 1820)

Bereits am 5. Dezember 1788 hatte das Hofgericht in Bromberg die Klage des Grafen Grudzinski verworfen. Das Gericht kam zur Überzeugung dass Eleonora Wyganowska »würcklich Contractum erfüllet haben würde, wenn sie die 21,216 Rtlr. 16 gG[,] so Provocat ihr als Erbin ihres Sohns Xaverius von Grudzinski[,] in deßen Nachlas sie gerichtlich emittirt worden[,] schuldig gewesen, ausbezahlt erhalten hätte, deren Verwendung zur Berichtigung der Kaufgelder«23A. a. O., Blatt 81 Rückseite. Dort auch das nächste Zitat. der Graf ohne Grund verweigerte. Der Kläger habe »mithin selbst veranlaßet[,] daß Provocantin mit der Bezahlung nicht einhalten« konnte. Graf Grudzinski appellierte gegen das Urteil bei der westpreußischen Regierung24A. a. O., Blatt 122. und auch Eleonora Wyganowska trug zu weiterer Verzögerung bei, als sie nach dem Urteil eine neue Berechnung der Anteile forderte. Sie machte jetzt geltend, dass auf den Marzdorfer Gütern auch noch eine Schuld von 5.000 Talern aus dem Kauf von Strahlenberg lasteten, und verlangte deren Aufteilung auf die vier Erbparteien:

»Mithin kommen jeder ihrer 4 Proportionen 1250 [Taler] in Abzug. Und da ich diese Rest Schuld Nahmens sämtlicher Erben bezahlen muß[,] so ist der Abzug von 1250 rth. als baare Zahlung anzusehen. Diesen Abzug hat sich auch bereits der Onufrius v. Krzycki ohne den geringsten Wiederspruch gefallen lassen.«25Ebenda.

Es verging ein Jahr, bis die Regierung beide Appellationen verwarf und am 8. Dezember 1789 den Besitztitel und den Hypothekenschein auf Eleonora Wyganowska ausstellte. In das Hypothekenbuch von Marzdorf wurden in Rubrik II als »gerichtlich versicherte Schulden und Real-Verbindlichkeiten« neben dem Erbteil von Józef Krzycki mit 20.012 Talern und 12 guten Groschen auch zwei »Cautionen« eingetragen: Einmal 20.012 Taler und 12 gute Groschen für »Graf de Grudno Grudczinski und deßen Kinder«, einmal 21.216 Taler 16 gute Groschen für Eleonora Wyganowska. Beide Kautionen sollten bis zur »Rechts-Entscheidung des Xaver von Grudzinskischen Erbschafts-Proceßes«26A. a. O., Blatt 128 Rückseite. im Buch verbleiben. Nach Eleonara Wyganowskas Sieg wurden sie am 7. Mai 179027A. a. O., Blatt 159. gelöscht.

Das Objekt der Begierde: »Der Hypothequen Schein über die Herrschaft Martzdorff« in Zweitschrift

Am gleichen 7. Mai ließ die Eigentümerin auch die Schulden gegenüber ihrem Bruder Józef Krzycki und gegenüber dem Baron von Blankenburg (aus dem Kauf von Strahlenberg) aus dem Hypothekenbuch tilgen. Sie beglich die Summen von 20.012 und 5.000 Talern jedoch nicht mit Bargeld, sondern in Form von 43 Pfandbriefen über insgesamt 26.000 Taler, die auf die Herrschaft Marzdorf eintragen wurden28Ebenda. Am 17. Dezember 1791 folgte eine weitere Pfandbrief-Beleihung von Marzdorf mit 5.000 Talern29A. a. O., Blatt 166. Im Juni 1792 verkaufte Eleonora Wyganwoska die Herrschaft Strelitz für 121.000 Taler an den Schneidemühler Landschafts-Syndikus Christoph von Zacha (1757-1813)30A. a. O., Blatt 167.

Dieser Verkauf hatte auch Folgen für Marzdorf, denn die Regierung in Marienwerder argwöhnte, dass Eleonora Wyganowska »das Kaufgeld […] zur Acquisation von Grundstücken besonders von Starosteien in Pohlen«31Ebenda. verwenden wollte. Da in solchen Fällen eine Kapitalexportsteuer in Höhe von zehn Prozent – der sogenannte Abschoss – fällig wurde, ordnete die westpreußische Regierung eine Untersuchung an. Zudem wurde am 25. Juli 1792 eine Sicherheitskaution über 12.100 Taler in das Marzdorfer Hypothekenbuch eingetragen32A. a. O., Blatt 173.. Durch diese »Eintragung auf die Marzdorffschen Güter« sei der »Abschoß von dem Kaufgelde der Strelizschen Güter für hinlänglich gedeckt« anzunehmen, befand die Regierung am 22. August 179233A. a. O., Blatt 175.

Die Untersuchung über die Verwendung des Kaufgeldes für Strelitz wurde dem Criminal-Director Schermer in Marienwerder übertragen, der seinen Bericht jedoch erst am 30. November 179534A. a. O., Blatt 199. – also nach der zweiten Teilung Polens im Jahre 1793, dem Kościuszko-Aufstand von 1794 und der nachfolgenden dritten Teilung – vorlegte. Schermer hatte ermittelt, dass von dem Kaufgeld 20.000 Taler »durch den Ehemann der von Krzycka[,] dem Landrichter v. Wyganowski[,] an den Bruder der v. Krzycka, Onufrius von Krzycki[,] auf sein Erbtheil an den Matzdorfschen Gütern«35Ebenda. – Antoni Wyganowski war den preußischen Behörden darüber hinaus der »Theilnahme an der Insurrection« des Jahres 1794 verdächtig. Da die verkaufte Herrschaft Strelitz aber nicht »demselben[,] sondern seiner Ehegenossin[,] der Eleonore von Krzycka, gehört hat«, spielte dieser Verdacht in der Abschoss-Angelegenheit keine Rolle. A. a. O., Blatt 198. ausgezahlt wurden. Da Eleonora Wyganowska ihren Bruder aber bereits 1788 abgefunden haben wollte, liegt der Verdacht nahe, dass die damals vorgelegte Quittung fingiert war – und Eleonora Wyganowska Marzdorf ganz ohne eigenes Kapital erworben hatte. Eine Schuld von 1.269 Talern und 6 guten Groschen, die am 17. Mai 1793 auf Betreiben der Witwe Marczynska aus Nikolskowo bei Schneidemühl36Das Dorf heißt heute Nietaszkowo. Laut https://www.polskiezabytki.pl heiratete im Jahr 1793 die damalige Gutsbesitzerin Anna Marczyńska Maciej Gawrońskie aus Radgoszcz. an achter Stelle der Rubrik II in das Hypothekenbuch von Marzdorf eintragen wurde, lässt vermuten, dass auch der Verkauf von Strelitz aus finanzieller Notwendigkeit erfolgte. Die Witwe hatte den Betrag am 24. Juni 1792 »gegen 5 pro Cent Zinßen u. vorbehaltene 6 monatl. Aufkündigung«37Acta des Amtsgerichts …, a. a. O., Blatt 190. an Eleonora Wyganowska verliehen.

Diese Implikationen waren für Kriminaldirektor Schermer freilich ohne Belang. Er zog aus seinen Ermittlungen nur die Konsequenz, dass für die ins damalige Polen exportierten 20.000 Taler Kapital 2.000 Taler Abschoss »beyzutreiben« seien. Da Eleonora Wyganowska am 20. Februar 1795 im Alter von nur 44 Jahre auf dem Gut der Familie Wyganowski in Kawcze bei Bojanowo verstorben war, hatten nun »derselben Erben […] für die dem Fisco […] entgangenen Betrage salvo regressu«38A. a. O., Blatt 199. zu haften.

Wer diese Erben waren und wie sie sich auseinandersetzten, darüber wird Teil II dieser Arbeit berichten.

Anmerkungen:

  • 1
    Der gesamte Besitz war zu jener Zeit noch unvermessen; die Größen werden näherungsweise nach dem General-Adressbuch der Ritterguts- und Gutsbesitzer in Norddeutschland, Band IV (Westpreußen), Berlin 1872 und dem Adressbuch des Grundbesitzes im Großherzogthum Posen, Berlin 1872 angegeben.
  • 2
    Acta des Amtsgerichts in Märkisch Friedland betr. die Einrichtung des Hypothekenwesens von dem zum Marzdorfschen Schlüssel gehörigen Allodial-Rittergute Marzdorf und dem dazu gehörigen Vorwerke Dreetz im Jahr 1782, Laufzeit 1782-1810, Fundort: Archiwum Państwowe w Koszalinie, Signatur 26/112/0/3/156, Blatt 18.
  • 3
    Ebenda, Blatt 16.
  • 4
    A. a. O., Blatt 62.
  • 5
    Ebenda, Blatt 62 Rückseite. Dort auch die weiteren Zitate.
  • 6
    August Carl Holsche: Der Netzdistrikt, ein Beytrag zur Länder- und Völkerkunde mit statistischen Nachrichten, Königsberg 1793, S. 289.
  • 7
    Siehe dazu https://www.polskiezabytki.pl mit den Schlagworten Iwno und Osiek.
  • 8
    Acta des Amtsgerichts …, a. a. O., Blatt 62.
  • 9
    A. a. O., Blatt 66.
  • 10
    Ebenda.
  • 11
    Otto Titan Hefner: Stammbuch des blühenden und abgestorbenen Adels in Deutschland, Zweiter Band, Regensburg 1863, S. 71.
  • 12
    August Carl Holsche: Der Netzdistrikt …, a. a. O., S. 290 f.
  • 13
    Acta des Amtsgerichts …, a. a. O., Blatt 220 Rückseite.
  • 14
    Die Aushänge erfolgten beim Hofgericht in Bromberg, bei der westpreußischen Regierung in Marienwerder und der Kreis-Justiz-Commission in Schneidemühl. Die Subhastation wurde zudem dreimal in den Berliner Zeitungen sowie neunmal in den Marienwerderschen Intelligenz-Blättern bekannt gemacht. (A. a. O., Blatt 73.) Es ist bislang nicht gelungen, diese Inserate aufzufinden.
  • 15
    A. a. O., Blatt 73.
  • 16
    A. a. O., Blatt 154.
  • 17
    A. a. O., Blatt 80.
  • 18
    A. a. O., Blatt 73.
  • 19
    A. a. O., Blatt 80.
  • 20
    Ebenda.
  • 21
    A. a. O., Blatt 123.
  • 22
    A. a. O., Blatt 97.
  • 23
    A. a. O., Blatt 81 Rückseite. Dort auch das nächste Zitat.
  • 24
    A. a. O., Blatt 122.
  • 25
    Ebenda.
  • 26
    A. a. O., Blatt 128 Rückseite.
  • 27
    A. a. O., Blatt 159.
  • 28
    Ebenda
  • 29
    A. a. O., Blatt 166
  • 30
    A. a. O., Blatt 167
  • 31
    Ebenda.
  • 32
    A. a. O., Blatt 173.
  • 33
    A. a. O., Blatt 175
  • 34
    A. a. O., Blatt 199.
  • 35
    Ebenda. – Antoni Wyganowski war den preußischen Behörden darüber hinaus der »Theilnahme an der Insurrection« des Jahres 1794 verdächtig. Da die verkaufte Herrschaft Strelitz aber nicht »demselben[,] sondern seiner Ehegenossin[,] der Eleonore von Krzycka, gehört hat«, spielte dieser Verdacht in der Abschoss-Angelegenheit keine Rolle. A. a. O., Blatt 198.
  • 36
    Das Dorf heißt heute Nietaszkowo. Laut https://www.polskiezabytki.pl heiratete im Jahr 1793 die damalige Gutsbesitzerin Anna Marczyńska Maciej Gawrońskie aus Radgoszcz.
  • 37
    Acta des Amtsgerichts …, a. a. O., Blatt 190.
  • 38
    A. a. O., Blatt 199.

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