Der Kluck’sche Bauernhof in Marzdorf

Grundbuch Marzdorf Band Ⅰ, Blatt Nr. 1 (1831-1888)

Für das Portal metryki.genbaza.pl hat Leszek Ćwikliński in diesem Herbst Grundbücher aus dem früheren Bestand des Amtsgerichts Märkisch Friedland digitalisiert, die heute im Archiwum Państwowe in Köslin verwahrt werden. Es handelt sich dabei um Aktenbestände, die das Gericht einst selbst ins Archiv aussonderte, weil die behandelten Grundstücke durch Verkauf, Zusammenlegung oder Parzellierung in der früheren Form nicht mehr bestanden. Unter den digitalisierten Büchern befinden sich zehn aus Brunk, zehn aus Königsgnade, 53 aus Marzdorf und vier aus Neu Prochnow. Da die Grundbücher eine Vielzahl an Informationen zur regionalen Wirtschafts- und Familiengeschichte enthalten, werde ich mich mit ihnen an dieser Stelle ausgiebiger befassen. Den Anfang macht dabei das Grundbuch Marzdorf Band Ⅰ, Blatt Nr. 11Amtsgericht Märkisch Friedland: Grundbuch Marzdorf Band Ⅰ, Blatt Nr. 1, Laufzeit 1831-1888, Signatur 26/112/0/3/159 im Archiwum Państwowe Koszalin. Der Original-Aktentitel lautet: Acten des Patrimonial Gerichts Marzdorf betreffend den hypothekarischen Zustand des im Dorfe Marzdorf belegenen, durch die Auseinandersetzung mit dem Gutsherrn eigenthümlich gewordenen, im Hypothekenbuche der Marzdorfschen bäuerlichen Grundstücke sub Nro I verzeichneten Bauernhofes. Hier ist der Link zum Digitalisat, das aber nur für registrierte Benutzer von metryki.genbaza.pl sichtbar ist., das auf 290 Blättern eine besonders tragische Geschichte erzählt.

Das älteste Dokument in der Akte ist ein Regulirungs- und Separations-Rezeß, der am 5. April 1826 in Marzdorf zwischen dem Gutsbesitzer Kalixtus v. Grabski und Stenzel Kluck abgeschlossen wurde2A. a. O., Blatt 17 bis 23. Der Vertrag stellt einen Sonderfall dar, denn eigentlich hatte die Regulierung der gutsherrschaftlichen und bäuerlichen Verhältnisse in Marzdorf schon im Jahr 1817 begonnen und war am 7. August 1822 durch die gerichtliche Vollziehung zum Abschluss gebracht worden3Ebenda, Blatt 17.. In diesem Verfahren, das die Dienstbauern und Kossäthen des Dorfes erstmals zu »erblichen Besitzern ihrer inhabenden Nahrungen«4Ebenda. machte, fand die Familie Kluck jedoch keine Erwähnung, denn Kalixtus von Grabski hatte den Dienstbauernhof, den Martin Kluck für das Rittergut bewirtschaftete, im August 1808 eingezogen und dem Schullehrer Lorenz Neumann »eigenthümlich überlaßen«5Ebenda. – Mehr zum Schullehrer Lorenz Neumann und seinem Sohn Johann findet sich hier..

Die Einziehung, die vermutlich nach dem Tod von Martin Kluck geschah, war nach den überkommenen Feudalgesetzen ein Recht des Gutsherrn, aber sie widersprach dem Edikt vom 9. Oktober 1807, mit dem in Preußen die Bauernbefreiung begann. In Paragraf 7 des Oktoberedikts war geregelt, dass Bauernhöfe nur dann von der Gutsherrschaft eingezogen werden konnten, wenn das »Recht des bisherigen Besitzers« auf einem «gesetzlichen Wege erloschen« war, wie z. B. durch die Veräußerung an den Gutsherrn6Edikt den erleichterten Besitz und den freien Gebrauch des Grundeigentums so wie die persönlichen Verhältnisse der Land-Bewohner betreffend, zitiert nach Verfassungen.de. Die Witwe von Martin Kluck, Maria geborene Meyer, hatte deshalb zusammen mit ihren Kindern gegen die Einziehung geklagt und in drei Gerichtsverfahren – das letzte fand am 13. Mai 1824 vor dem Königlichen Obertribunal in Berlin statt – »das erbliche Nutzungs-Recht auf den bis Marien 1808 bewirthschafteten Bauernhof erstritten«7Grundbuch Marzdorf Bd. Ⅰ, Bl. Nr. 1, a. a. O., Blatt 17 RS.. Die Gutsherrschaft und der Schullehrer Neumann wurden durch das Gerichtsurteil verpflichtet, »den Klägern den Besitz des Bauernhofes in derselben Beschaffenheit, in welchem das in Rede stehende Grundstück sich zu Mariæ 1808 befunden hat, wiederum einzuräumen«8Ebenda.. Dieses Urteil ist zweifellos eine beachtlich Leistung der preußischen Justiz, kündet aber vor allem vom Mut der Witwe Maria Kluck, die des Schreibens nicht kundig war9Maria Kluck zeichnete den Rezess mit drei Kreuzen. Ebenda, Blatt 23 VS., aber dennoch in Marienwerder und Berlin gegen ihre Grundherrschaft stritt. Unterstützt wurde sie dabei von Johann Schmid und Michael Kluck, den namentlich erwähnten Vormündern ihrer minderjährigen Kinder.

Da das Oktoberedikt die feudalen Rechte der Gutsherrn zwar eingeschränkt, aber nicht aufgehoben hatte – das geschah erst 1811 –, sprach das Gericht Kalixtus von Grabski ein Wahlrecht unter den Söhnen von Martin Kluck zu. Grabskis Wahl fiel auf den volljährigen Sohn Stenzel oder Stanislaus, der nun auf die Dienstbauernstelle eingesetzt wurde. Zudem beantragte der Gutsherr am 23. April 1825 die Regulierung der gutsherrlichen und bäuerlichen Verhältnisse des übertragenen Bauernhofs, die mit dem oben erwähnten Rezess ein Jahr später ihren Abschluss fand.

Titelseite des Grundbuchs Nro. Ⅰ

Wie es den Gesetzen entsprach, wurde Stenzel Kluck zwar durch die Regulierung und Separation vom 5. April 1826 zum freien Eigentümer des Bauernhofs und im Wesentlichen frei von Diensten für die Gutsherrschaft, musste jedoch im Gegenzug ein Drittel der Besitzung an Acker, Wiesen und Hütung an das Rittergut Marzdorf abtreten. Die Gebäude auf der Hofstelle erhielt Kluck unentgeltlich, zahlte jedoch der Gutsherrschaft in fünf jährlichen Raten insgesamt 50 Taler zum Ausgleich der »nach dem Jahr 1811 […] bewirkten Neubauten und Hauptreparaturen«10Ebenda, Blatt 21 VS.. Die genaue Lage der Hofstelle im Dorf geht aus der Akte leider nicht hervor, jedoch grenzte sie an die ehemaligen Hofstelle des »Dienstbauern Andreas Garski, welche der Gutsherrschaft zugefallen«11Ebenda, Blatt 21 RS. Nach der Pfarrchronik von Marzdorf gehörte Andreas Garske zu den Marzdorfer Ganzbauern, die bei der Regulierung nach Königsgnade ausgegründet wurden. E. J. Krefft: Aus der Chronik der Pfarre Marzdorf. In: Das Archiv, Nr. 6, August 2020, S. 10. war.

Die Feldmark von Marzdorf war bereits im Jahr 1791 »durch den Kammer-Conducteur Claudius«12Grundbuch Marzdorf Bd. Ⅰ, Bl. Nr. 1, a. a. O., Blatt 18 VS. vermessen worden. Aus dem Separations-Plan vom Juli 1819, der sich ebenfalls in den Akte befindet, geht hervor, dass der Bauernhof ursprünglich 139 Morgen 25 Quadratruten (d. h. etwa 35 Hektar) Ackerland und sieben Morgen 71 Quadratruten (etwa 2 Hektar) Wiesen umfasste13Ebenda, Blatt 28 RS u. 29 VS. Die Akte enthält auf den Blättern 26 bis 27 RS auch den ursprünglichen Separationsplan für den »Freibauern Neumann« vom 6. Juli 1819.. Hinzu kamen anteilige Hütungsrechte auf dem Gemeindeland und etwa ein Morgen Gartenland. Nach dem Vollzug der Regulierung verblieb Stenzel Kluck ein Besitz von 103 Morgen 45 Quadratruten Größe14Ebenda, Blatt 31. – das sind etwa 26 Hektar –, dessen Wert auf 1220 Taler 25 Silbergroschen15Ebenda, Blatt 24. geschätzt wurde. Sein Hof war also kleiner als diejenigen im ausgegründeten Bauerndorf Königsgnade, die 144 Morgen maßen.

Die 26 Paragrafen des Regulierungsvertrags bestimmen detailliert die Pflichten, die Stenzel Kluck aus dem Eigentum erwuchsen. So hatte er Hufen- und Dominial-Steuern an die Kreiskasse in Deutsch Krone16Ebenda, Blatt 20 VS. zu zahlen, Abgaben an die Marzdorfer Pfarre und Schule zu leisten17Ebenda. und auch Kommunallasten zu tragen18Ebenda.. Er wurde zu Bauten und Reparaturen an der Kirche, den Pfarrgebäuden und der Schule in Marzdorf herangezogen19Ebenda. und war für den Unterhalt des Hirtenhauses mit zuständig, dass die Gemeinde »im Boetinschen oder Schmiede-Ende«20Ebenda, Blatt 21 RS. des Dorfes unterhielt. Bis Mariæ 1828 hat Stenzel Kluck noch insgesamt 60 »zweispännige Fuhren« unentgeltlich für die Grundherrschaft zu leisten, die jedoch die Entfernung von anderthalb Meilen (etwa 11,3 Kilometer) nicht überschreiten durften21Ebenda.. Wegen der Hütungsrechte musste Stenzel Kluck sich mit der Dorfgemeinde absprechen, denn der Separations-Plan des Jahres 1819 erlaubte den Eigentümern, dem Pfarrer und dem Lehrer die Hütung von 739 Häuptern Vieh auf insgesamt 391 Morgen Gemeindeland22Ebenda, Blatt 27 RS.. Als hütungsberechtige Miteigentümer werden in der Akte namentlich aufgeführt: der Schulze Morowski, der Krüger Schmidt, die Besitzer Garski, Schmikowski, Günterberg sowie die Büdner Christoph Neumann, Briske und der Stellmacher Joseph Neumann23Blatt 18 RS..

Weil das Marzdorfer Rittergut zwischenzeitlich unter Sequestration gefallen war, wurde der im April 1826 geschlossene Rezess erst am 11. Mai 1829 gerichtlich vollzogen und am 15. Februar 1831 von der Königlichen Generalkommission für Westpreußen in Marienwerder bestätigt24Ebenda, Blatt 34.. Es ist davon auszugehen, dass Stenzel Kluck diese Bestätigung nicht abwartete, sondern den Hof schon vor und auch während der fast fünfjährigen Interimsperiode bewirtschaftet, denn in den Kirchenbuch-Duplikaten wird er bereits 1825 als »Colonus« in Marzdorf bezeichnet25General-Akten des Königlichen Amtsgerichts in Märk. Friedland betreffend die Kirchenbuchduplikate der Gemeinde Marzdorf 1823-1874. In: Archiwum Państwowe w Koszalinie, Signatur 609/40, S. 25-26..

Am 23. Januar 1825 heiratete Stenzel Kluck – der in den Kirchenbüchern stets Stanislaus heißt – in Brunk die Bauerntochter Anna Maria Radke. Er selbst war bei der Eheschließung 36 Jahre alt, die Braut 21. Als Trauzeugen fungierten der Schulze Lorenz Morowski und der Organist Johann Neumann, beide aus Marzdorf26Ebenda, S. 27.. Die Duplikate des Kirchenbuchs – das allerdings Lücken aufweist – führen aus dieser Ehe die folgenden sechs Kinder auf:

  1. Martin, geboren am 13.11.182527Ebenda, S. 25-26.,
  2. Johann, geboren am 19.01.182828Ebenda, S. 52-53.,
  3. Rosalia, geboren am 11.05.183029Ebenda, S. 81.,
  4. Michael, geboren am 7.09.183230Ebenda, S. 100.,
  5. Anna Maria, geboren am 1.08.1834, gestorben am 22.10.183531Ebenda, S. 119.,
  6. Josef Bernhard, geboren am 20.03.1842, gestorben am 17.04.184232Ebenda, S. 137.,
  7. Florian, geboren am 19.06.184333Ebenda, S. 143..

Am 7. November 1851 wurde das 1831 eingerichtete Grundbuch Marzdorf Bd. Ⅰ, Bl. Nr. 1 erstmalig genutzt, denn das Ehepaar Stenzel und Anna Maria Kluck überließ »ihrem Schwiegersohn, dem Tagelöhner Johann Garske aus Marzdorf[,] ein Stück Land[,] 25 Ruten lang und 5 Ruten breit[,] vom Achterhofe am Boethinschen Wege links nach dem sogenannten Mastbruch belegen«34Grundbuch Marzdorf Bd. Ⅰ, Bl. Nr. 1, a. a. O., Blatt 44 VS.. Der 28 Jahre alte Tagelöhner Johann Garske, ein Sohn des Kossäthen Mathias Garske, hatte am 12. Mai des Jahres in Marzdorf Rosalia Kluck geheiratet35General-Akten …, a. a. O., Seite 202. – Ab 1855 wird Johann Garkse in den Kirchenbuch-Duplikaten als »Schneider und Häusler« benannt..

Am 12. März 1852 folgte die nächste Eintragung ins Grundbuch: Das Ehepaar Kluck überließ Stenzels Bruder Johann Kluck und dessen Ehefrau Rosalia geborene Neumann »einen Nießbrauch an einem Theile der väterlichen Grundstückes«36Grundbuch Marzdorf Bd. Ⅰ, Bl. Nr. 1, a. a. O., Blatt 47 VS.. Vermutlich wohnten Johann und Rosalia Kluck bereits seit ihrer Heirat am 22. November 1825 mit auf dem Hof von Stenzel Kluck, denn in den Kirchenbuch-Duplikaten wurde bei Taufeinträgen beider Familien als Adresse »Haus-Nummer 16« angegeben37General-Akten …, a. a. O., S. 25-26, 52-53 u. 68-69.. Nun überließ Stenzel seinem Bruder auf »Lebenszeit die freie und unentgeltliche Benutzung« von »drei Morgen kulmisch Ackerland und ⅔ Qudratruthen 13 Quadratfuß Gartenland«38Grundbuch Marzdorf Bd. Ⅰ, Bl. Nr. 1, a. a. O., Blatt 47 VS. sowie eine Stube und eine Kammer.

Am 24. März 1854 wurde vor der Kreisgerichtskommission in Märkisch Friedland die Erbübertragung des Bauernhofs an den ältesten Sohn Martin Kluck verhandelt39Ebenda, Blatt 52-56.. Wie das in solchen Fällen üblich war, schlossen die Eltern zu diesem Zweck mit dem Sohn einen Vertrag, der nicht nur das Leibgedinge für die zukünftigen Altenteiler bis ins Detail regelte, sondern auch Erbabfindungen für die Geschwister festlegte. Insgesamt hatte Martin Kluck 1000 Taler aufzuwenden, von denen 50 Taler auf die Eltern entfielen, 187 Taler auf den großjährigen Bruder Stefan, 187 Taler auf den noch minderjährigen Bruder Michael, 200 Taler an die Schwester Elisabeth und je 187 an die beiden jüngsten Brüder August und Florian40Ebenda, Blatt 53 VS u. RS – Stefan, Elisabeth und August sind in den Kirchenbuchduplikaten nicht erwähnt.. Das Erbteil dieser beiden wurde – zusammen mit der Verpflichtung, sie »bis zu ihrem 18ten Lebensjahr zu unterhalten, zu verpflegen und zur Schule zu schicken«41Ebenda, Blatt 84. – an erster Stelle als »versicherte Schulden« in die Rubrik Ⅲ des Hypothekenbuchs eingetragen.

Das Leibgedinge für die Eltern bestand aus freier Wohnung in einer Vorder- und einer Hinterstube42Ebenda, Blatt 55. und einer Vielzahl von Naturalgaben. So hatten Stenzel und Anna Maria Kluck beispielsweise Anspruch auf jährlich neun Scheffel Roggen, einen Scheffel Erbsen, acht Metzen Gerstengrütze, acht Metzen Buchweizengrütze, 25 Scheffel Kartoffel, vier Scheffel Wruken, acht Metzen Salz, ein Schwein zu 120 Pfund »mit Kopf, Füßen und Eingeweiden« und vier fetten Gänsen »mit Federn«43Ebenda, Blatt 54 VS u. RS.. Martin Kluck hatte seine Eltern auch auf Lebenszeit mit jährlich einem Paar Stiefeln, acht Ellen »gefärbtes wollenes Zeug«, feiner Wäsche, Brennholz, einer Kuh und dem benötigten Hausrat zu versorgen44Ebenda, Blatt 55 VS.. Für den Todesfall sah der Vertrag vor:

»Stirbt einer der Leibgedinger, so soll der Ueberlebende das Theilbare zur Hälfte, das Untheilbare ganz erhalten.«45Ebenda, Blatt 56 VS u. RS.

Zum Abschluss wurde festgelegt, dass Martin Kluck auch die Verpflichtungen gegen Johann und Rosalia Kluck zu übernehmen habe46Ebenda, Blatt 55 RS., dann unterzeichneten Stenzel und Anna Maria Kluck den Vertrag mit drei Kreuzen, während Martin Kluck mit seinen Namen unterschrieb. Am 4. April 1854 stellte das Gericht in Märkisch Friedland – das den Wert des Leibgedinges vorher auf 60 Taler jährlich schätzte47Ebenda, Blatt 57 VS. – den Eigentumstitel für den Bauernhof Marzdorf Band Ⅰ, Blatt Nr. 1 auf Martin Kluck aus48Ebenda, Blatt 56 RS..

Schon am 26. Mai 1854 erschien Martin Kluck erneut vor der königlichen Gerichtskommission in Märkisch Friedland, denn er hatte bereits am 24. März des Jahres von Johann Rohbeck in Königsgnade ein Grundstück gekauft und sich zu diesem Zweck 500 Taler zu viereinhalb Prozent Zinsen vom »Fräulein Emilia v. Swiderska« in Brunk geliehen. Die Schuld wurde am 7. Juli 1854 an zweiter Stelle in die Rubrik Ⅲ des Hypothekenbuchs des Bauernhofs Marzdorf Buch Ⅰ Nr. 1 eingetragen49Ebenda, Blatt 67 RS.. Wie aus späteren Akten hervorgeht, handelte es sich bei dem erworbenen Grundstück um die Erbpachtstelle Marzdorf Band I, Blatt Nr. 44, die 22 Morgen 26 Quadratruten – etwa 4,5 Hektar – groß war. Als Kaufpreis werden 700 Taler genannt50Ebenda, Blatt 107 RS..

Das nächste Dokument in den Akten wurde am 21. Mai 1858 vom Gericht in Märkisch Friedland ausgestellt. Es behandelt den Verkauf »einer Fläche von 12 Ruthen lang und 5 Ruthen breit«, die zum Achterhof des Bauernhofs Marzdorf Band Ⅰ, Blatt Nr. 1 gehörte, »zu gleichen Rechten« an den Arbeitsmann Michael Kluck und den Knecht Johann Kluck aus Marzdorf51Ebenda, Blatt 73 VS. – also an zwei Brüder des Besitzers. Jeder der Käufer sollte für den Erwerb 25 Taler zahlen. Als Verkäufer werden im Kaufvertrag Martin Kluck und seine »gütergemeinschaftliche Ehefrau Constanze geb. Utecht« genannt. Aus dem Kaufvertrag geht weiter hervor, dass nicht nur Martin Kluck zwischenzeitlich geheiratet, sondern auch der Bruder Michael. Dessen Heirat mit Anna Maria Neumann, der Tochter des Altsitzers Lorenz Neumann aus Marzdorf, findet sich unter dem Datum 24. November 1857 in den Marzdorfer Kirchenbuch-Duplikaten52General-Akten …, a. a. O., S. 260., die von Martin Kluck jedoch nicht. Im Kaufvertrag heißt es weiter:

»Comparenten bemerken schließlich noch, daß der Altentheiler Stanislaus Kluck vor kurzem verstorben und daß dessen Erbschaft noch nicht reguliert, resp: die Vormundschaft über die minorennen Geschwister Kluck noch nicht eingeleitet sei. Der betreffende Antrag bei Gericht sei indessen bereits formirt.«53Grundbuch Marzdorf Bd. Ⅰ, Bl. Nr. 1, a. a. O., Blatt 74 VS.

Nach den Kirchenbuch-Duplikaten war Stenzel oder Stanislaus Kluck am 15. Januar 1858 in Marzdorf an Altersschwäche verstorben. Als Todesalter werden 72 Jahre angegeben, was im Widerspruch zur Altersangabe bei der Hochzeit 1825 steht. Als Erben hinterließ der Verstorbene die Frau sowie drei großjährige und drei minderjährige Kinder54General-Akten …, a. a. O., S. 265.. Ein Todtenschein mit dem gleichen Todesdatum, ausgestellt am am 28. September 1865 von Pfarrer Steinke, ist auch in der Grundbuchakte zu finden, enhält aber außer dem Datum keine weiteren Angaben55Grundbuch Marzdorf Bd. Ⅰ, Bl. Nr. 1, a. a. O., Blatt 94 VS..

Totenschein für den Altsitzer Stanislaus Kluck in der Grundbuchakte

Nach dem Verkauf von 60 Quadratruten an die Brüder Johann und Michael Kluck erstellte das Landratsamt in Deutsch Krone am 1. Dezember 1862 einen neuen »Abgaben-Vertheilungs-Plan« für das »Martin Klucksche Grundstück zu Marzdorf«, in dem für den Bauernhof eine Fläche von 117 Morgen und 92 Quadratruten angegeben ist – also etwa 30 Hektar Land. Die Differenz zur Flächenangabe des Jahres 1819 wird nicht erklärt. An Abgaben an den Pfarrer entfielen auf Martin Kluck ein Scheffel und zehn Metzen Roggen und an den Lehrer sechs Metzen Roggen, zwei Metzen Gerste und ein Metzen Erbsen56Ebenda, Blatt 89..

IIm Jahr 1863 zahlte die Westpreußische Feuer-Sozietät an den »Abgebrannten« M. Kluck in Marzdorf insgesamt 896 Taler »Brandschadens-Vergütung« aus. Die Vergütung betraf zwei Schäden in der Klasse Ⅲ, was besagt, dass zwei »nicht massiv gedeckte Bauten« abgebrannt waren57Nachweisung von den im Jahre 1863 bei der Westpr. Feuer-Sozietät im Regierungs-Bezirk Marienwerder zur Zahlung angewiesenen Brandschadens-Vergütungen. In: Amts-Blatt der Königlichen Regierung zu Marienwerder, Nr. 21, Marienwerder, 24. Mai 1865, S. 144 sowie Fortsetzung in Nr. 22, Marienwerder, 31. Mai 1865, S. 151. – Zur Einstufung in Klassen siehe A. Meltzen: Der Boden und die landwirthschaftlichen Verhältnisse des Preussischen Staates, Dritter Band, Berlin 1871, S. 62.. Weitere Details sind nicht bekannt, aber die Höhe der Schäden lässt darauf schließen, dass bei dem Brand ein größerer Bauernhof teilweise zerstört wurde. Vielleicht hing es mit diesem Unglück zusammen, dass sich die Eheleute Martin und Constanze Kluck am 21. Februar 1863 1500 Taler von dem Kreisrichter von Gizycki in Deutsch Krone liehen. Der Darlehnsvertrag, der vor dem Notar Anton Kloer verhandelt wurde, sah eine dreimonatige Kündigungsfrist und eine jährliche Verzinsung mit fünf Prozent – zahlbar in halbjährlichen Raten – vor58Grundbuch Marzdorf Bd. Ⅰ, Bl. Nr. 1, a. a. O., Blatt 85.. Die Schuld wurde am 24. Februar 1863 von der Gerichtskommission in Märkisch Friedland an dritter Stelle der Rubrik Ⅲ des Hypothekenbuchs eingetragen und die Verbindlichkeit gegen Emilia von Swiderska gleichzeitig gelöscht59Ebenda, Blatt 84..

Weitere Löschungen wurden zwei Jahre später vorgenommen. Am 20. Oktober 1865 bestätigte August Kluck vor Gericht in Märkisch Friedland, dass er sein Erbe über 187 Taler »nebst allen rückständigen Zinsen« erhalten habe und bewilligte die Löschung im Hypothekenbuch60Ebenda, Blatt 95.. Die verbliebene Schuld von 187 Taler für Florian Kluck konnte am 10. November 1865 ebenfalls getilgt werden, nachdem dessen Vormund, der Eigentümer Johann Neumann aus Marzdorf, vor Gericht versichert hatte, Martin Kluck habe den Erbanteil seines jüngsten Bruders »ad Depositum des Königl. Kreis-Gerichts zu Deutsch Crone« eingezahlt61Ebenda, Blatt 98 VS und RS..

Die beiden Löschungen waren erforderlich geworden, weil Martin Kluck beabsichtigte, ein Darlehn über 4000 Taler bei der Neuen Westpreußischen Landschaft aufzunehmen. Dieses Kreditinstitut war 1861 in Marienwerder gegründet worden, um erstmalig auch Bauern zinssichere Pfandbriefkredite anzubieten, wie sie die Rittergutsbesitzer bereits seit 1787 von der Westpeußischen Landschaft erhalten konnten. Die Neue Westpreußische Landschaft, die unter der Generaldirektion der alten ritterschaftlichen Landschaft stand, war bereit, rustikale Grundstücke bis zur Hälfte des Taxwerts zu beleihen, akzeptierte aber weder Reallasten noch Servitute auf den zu beleihenden Grundstücken62H. Brämer: Die Grundcredit-Institute in Preußen. In: Zeitschrift des Königl. Preußischen Statistischen Bureaus, Nr. 7, 8 u. 9, Juli, August, September 1867, S. 219.. Um sich dieser letzten Bedingung zu nähern, hatte Martins Kluck Mutter, Anna Maria Kluck, bereits am 22. September 1865 etwaigen Forderungen der Landschaft »ausdrücklich die Priorität vor [ihrem] Leibgedinge« eingeräumt63Grundbuch Marzdorf Bd. Ⅰ, Bl. Nr. 1, a. a. O., Blatt 92 VS.. Am 10. November des Jahres bestätigten auch die Einwohner Johann und Rosalia Kluck – also der im Haus mitwohnende Onkel und seine Frau – vor dem Gericht in Märkisch Friedland den Vorrang einer landschaftlichen Forderung gegenüber ihrem lebenslangen Recht auf Nießbrauch64Ebenda, Blatt 96 VS u. RS..

Nach der Abgabe dieser Erklärungen zahlte die Neue Westpreußische Landschaft am 27. Dezember 1865 ein Pfandbriefdarlehn von 3900 Talern an den Bauernhofbesitzer Martin Kluck und dessen Ehefrau Constanze geborene Utecht aus65Ebenda, Blatt 105 VS.. Das Darlehen wurde vom Amtsgericht in Märkisch Friedland noch am selben Tag in den Grundbüchern der beiden Grundstücke Marzdorf Band Ⅰ Nr. 1 und Nr. 44 hypothekekarisch eingetragen – und zwar im Grundbuch Nr. 44 an vierter Stelle und im Grundbuch Nr. 1 an dritter Stelle66Ebenda, Blatt 107 VS.. Da Martin Kluck bereits vier Tage vorher das 1863 empfangene Darlehen von Kreisrichter von Gizycki zurückgezahlt hatte67Ebenda, Blatt 109., stand die versicherte Schuld der Landschaft als einzige offene Forderung in beiden Büchern.

3900 Taler waren im Jahr 1865, als ein Schullehrer durchschnittlich 191 Taler Jahresgehalt68»Die Zahl der Landschullehrer beträgt ungefähr 18140, 13005 protestantische und 5235 katholische. 323 Stellen haben ein jährliches Einkommen von 10 Thalern. 857 ein Einkommen von 10-20 Thalern, und nur 6 sind mit 450 bis 500 Thalern dotirt. Die größere Anzahl der Landschullehrer, gegen 3000, beziehen ein Gehalt von 60-80 Thalern. Im Durchschnitt kommt in Preußen auf einen Lehrer 191 Thaler Besoldung.« Schulchronik. In: Die Reform. Pädagogische Vierteljahresschrift, hrsg. von C. F. Lauckhardt in Leipzig, Heft 2, April bis Juni 1861, S. 156. bezog, sehr viel Geld. Aus den Akten geht nicht hervor, was Martin Kluck mit dem empfangenen Darlehen anfangen wollte. Das Geld hat ihm jedenfalls kein Glück gebracht und war offensichtlich auch sehr bald ausgegeben, denn nicht einmal ein Vierteljahr später stand der Bauer aus Marzdorf in gleich vier Wechselprozessen in Deutsch Krone vor Gericht.

1866 stand Martin Kluck in vier Wechselprozessen vor Gericht. Hier das Urteil im Prozess gegen Ludwig Kuschel

Den ersten Prozess hatte der Zimmermeister Doege aus Märkisch Friedland angestrengt, der Martin Kluck wegen eines geplatzten Wechsels über 455 Taler verklagte69Grundbuch Marzdorf Bd. Ⅰ, Bl. Nr. 1, a. a. O., Blatt 120 VS bis 121 RS.. Kläger im zweiten Prozess war der Freischulzengutsbesitzer Franke aus Neulatzig, der eine Wechselschuld von 220 Taler einforderte70Ebenda, Blatt 131 VS bis 134 VS.. Im dritten Prozess ging es einen Wechsel über 281 Taler, der vom Bäckermeister Ludwig Kuschel aus Märkisch Friedland präsentiert wurde71Ebenda, Blatt 136 VS bis 138 VS.. Das vierte Verfahren hatte Schuhmachermeister Albert Hell zu Märkisch Friedland angestrengt, der 226 Taler forderte72Ebenda, Blatt 140 VS bis 143 VS.. Alle vier Verfahren wurden am 8. März 1866 vor der ersten Abteilung des königlichen Kreisgerichts in Deutsch Krone vor den selben drei Richtern – Gerichtsdirektor Grolp, Gerichtsrat Krieger und Kreisrichter Soenke – verhandelt und alle vier Verfahren wurden von Martin Kluck verloren, obgleich die Geschichte hinter den eingeklagten Wechseln wirklich seltsam war. Alle vier Wechsel hatte der Schuhmachermeister Carl Tetzlaff aus Märkisch Friedland am 16. Februar 1866 mit dem Fälligkeitsdatum 1. März ausgestellt und per Unterschrift von Martin Kluck akzeptieren lassen. Tetzlaff hatte die akzeptierten Wechsel dann umgehend an die Kläger weitergereicht, die sie am Fälligkeitsdatum vergeblich präsentierten, weil Kluck die Zahlung verweigert.

Vor Gericht sagte Martin Kluck in allen vier Verfahren das Gleiche aus. Er räumte ein, die Wechsel unterschrieben zu haben, verwies aber darauf, daß ihn der Aussteller Tetzlaff vor der Unterschrift »betrunken gemacht«73Ebenda, Blatt 131 RS. habe.

Tetzlaff nötigte ihn dazu, »in der Behausung des Bäckermeisters Kuschel in Mk. Friedland […], mehrere Glas bairisch Bier bis zu seiner Indispositionsfähigkeit zu trinken, um ihn zur Vollziehung des Wechsel-Accepts zu verleiten, worauf dann auch [seine] Unterschrift erfolgt sei«.74Ebenda.

Martin Kluck gab weiter an, dass er von Tetzlaff nie den Gegenwert der Wechsel »in Valuta« erhalten habe und erhob den Vorwurf, dass alle vier »Kläger beim Erwerbe des Wechsels von beidem Kenntniß gehabt, ja sogar an den Vortheilen des Betruges Theil genommen«75Ebenda, Blatt 137 VS. hätten. Die vier Kläger bestritten diese Darstellung, die auch das Gericht in allen vier Verfahren zurückwies, weil sie »beweislos hingestellt«76Ebenda, Blatt 142 VS. und »nach dem Wechselrecht […] unerheblich«77Ebenda, Blatt 137 VS. sei. In allen Verfahren wurde Martin Kluck zur Zahlung der Wechselschuld zuzüglich Verzugszinsen und Gerichtskosten verurteilt.

Am Tag nach diesen Prozessen lieh sich Martin Kluck vom Bäckermeister Reinhard Eichstädt in Märkisch Friedland 2000 Taler zu fünf Prozent Zinsen in halbjährlichen Raten78Ebenda, Blatt 114 VS., mit denen er vermutlich die Wechselschulden bezahlen wollte. Das Darlehen wurde von der Gerichtskommission am 20. März des Jahres in die Hypothekenbücher der beiden Grundstücke Marzdorf Band Ⅰ, Blatt Nr. 1 und Nr. 44 eingetragen79Ebenda, Blatt 115 VS und RS.. Wiederum einen Tag später trat Eichstädt seine Forderung an den Zimmermeister Ferdinand Doege – den ersten Wechselkläger – ab80Ebenda, Blatt 151 VS.. Am 23. März meldete sich Martin Kluck beim Kreisgericht in Märkisch Friedland und behauptete, Eichstädt habe ihm die Schuld von 2000 Talern nie ausgezahlt81Ebenda, Blatt 153 VS.. Da er aber aber keinen Zivilprozess anstrengte, wurde sein Protest am 7. Oktober des Jahres von der Regierung in Marienwerder verworfen82Ebenda, Blatt 188..

Aus den Akten lässt sich nicht ablesen, ob Martin Kluck die Wahrheit sagte oder nicht, ob er von fünf angesehenen Bürgern betrogen wurde – oder seinerseits vor hatte, zu betrügen. Es ist aber gewiss, dass die Ereignisse in der Umgebung für Aufsehen sorgten und die Kaufleute nervös machten. Schon am 15. März 1866 präsentierte denn auch die Handlung Kraft et Lesser zu Märkisch Friedland – eine solide, im Jahr 1843 gegründete Likörfabrik – dem Kreisgericht in Deutsch Krone eine ausstehende Forderung von 101 Taler gegen den Marzdorfer Bauern83Ebenda, Blatt 154 VS u. RS., die am 20. März nach verlorenem Verfahren ins Hypothekenbuch Marzdorf Band Ⅰ, Blatt Nr. 1 eingetragen wurde84Ebenda, Blatt 155 VS.. Martin Kluck hatte inzwischen offenbar resigniert und war dem Prozess trotz Vorladung ferngeblieben85Ebenda, Blatt 157 VS..

Am 30. März 1866 teilte das Kreisgericht in Deutsch Krone der Kommission in Märkisch Friedland in vier Schreiben mit, dass die Wechselschulden der vier Kläger Doege, Franke, Kuschel und Hell aus den Prozessen vom 8. März des Jahres inzwischen »befriedigt« seien und daß es »daher der beantragten Eintragung derselben [ins Hypothekenbuch] weiter nicht bedarf«86Ebenda, Blatt 159 VS, 160 VS, 161 VS und 162 VS.. In den Schreiben wird nicht erwähnt, auf welche Weise und durch wen die Zahlung erfolgte.

Auch im April des Jahres 1866 hatte Martin Kluck keine Ruhe vor seinen Gläubigern. Am 13. des Monats machte der Maurermeister Nehter aus Märkisch Friedland vor Gericht einen Betrag von 42 Talern sieben Silbergroschen geltend87Ebenda, Blatt 169 VS., der ins Hypothekenbuch eingetragen wurde. Am 4. Mai fand auf dem Bauernhof in Marzdorf eine erste Zwangsexekution statt. Der Exekutor Brunnotz war gerichtlich beauftragt in Sachen Doege gegen Kluck den Betrag von 13 Taler zwölf Silbergroschen einzuziehen, aber Kluck konnte »Zahlung nicht leisten«88Ebenda, Blatt 165 VS.. Brunnotz pfändete daraufhin zwei Schweine und veranlasste die Zwangsversteigerung, die am 7. Mai 1866 in Marzdorf stattfand, vorher aber »durch Aushang im Schulzenamt und durch öffentlichen Ausruf«89Ebenda, Blatt 166 VS. durch den Arbeitsmann Jacob Neumann bekannt gemacht wurde. In der Auktion, die unter Hinzuziehung des Schulzen Morowski durchgeführt wurde, wurden die Pfandstücke für zwei Taler und 25 Silbergroschen versteigert. Es fielen 13 Silbergroschen Auktionsgebühr an90Ebenda, Blatt 166 RS..

Für die Ausrufen bei der Auktion erhielt der Gemeindediener Radke fünf Silbergroschen. Quittung des Schulzen Morowski

Vielleicht war es diese Zwangsversteigerung, die nun auch den Marzdorfer Gastwirt Johann Neumann dazu brachte, seine Verbindlichkeiten gegen Martin Kluck geltend zu machen. Am 9. Mai 1866 klagte er vor dem Kreisgerichts-Commission in Märkisch Friedland eine Schuld von 244 Taler ein91Ebenda, Blatt 193 VS. und ließ die Forderung am 13. Juli in die Grundbücher der Grundstücke Marzdorf Band Ⅰ, Blatt Nr. 1 und Nr. 44 eingetragen92Ebenda, Blatt 173 VS.. Der Verklagte war auch zu diesem Gerichtstermin nicht erschienen.

Erstaunlicherweise gab es zu jener Zeit dennoch Menschen, die einiges Vertrauen in Martin Kluck setzten. Wie sonst soll man das Darlehn über 850 Taler verstehen, dass der Bauer Michael Kruschke aus Harmelsdorf dem Ehepaar Martin und Constanze Kluck am 15. Juni 1866, allerdings gegen sechs Prozent Zinsen in halbjährlichen Raten, zur Verfügung stellte93Ebenda, Blatt 174 VS.? Auch diese Schuld wurde am 13. Juli des Jahres in die Grundbücher eingetragen, die nun in Rubrik Ⅲ die folgenden Verbindlichkeiten aufführten94Ebenda, Blatt 176 RS.:

  • 3900 Taler in Pfandbriefen für die Neuen Westpreußischen Landschaft,
  • 2000 Taler für Eichstaedt, abgetreten an Doege,
  • 101 Taler für die Handlung Kraft et Lesser,
  • 31 Taler für Schlossermeister Pompetzki in Märk. Friedland (seit 15. Mai 1866)95Ebenda, Blatt 180 VS.,
  • 42 Taler für Maurermeister Nehter in Märk. Friedland,
  • 244 Taler für Gastwirt Johann Neumann in Marzdorf,
  • 300 Taler für den Kutscher Christoph Litfin in Klein Nakel lt. Urteil vom 26. Mai 186696Ebenda, Blatt 179 VS u. RS.,
  • 850 Taler für den Bauern Michael Kruschke u. dessen Ehefrau Maria geb. Radtke in Harmelsdorf.

Am 8. September 1866 war der Bauernhof der Schauplatz einer weiteren Exekution. Dieses Mal pfändete Exekutor Brunnotz elf Scheffel Roggen, die er am gleichen Tag für 15 Taler und zehn Silbergroschen versteigerte97Ebenda, Blatt 185 VS.. Die Käufer waren der Postbote Garski, der Arbeitsmann Joerdel und der Kämmerer Kliesch.

Etwas mehr als ein Jahr später, am 7. Oktober 1867 verstarb der Bauern Martin Kluck im Alter von nicht einmal 42 Jahren in Marzdorf. Als Todesursache notierte der Pfarrer »Delirium Tremens« im Kirchenbuch-Duplikat98General-Akten …, a. a. O., S. 397.. Kluck hinterließ die Witwe Constanze geborene Utecht, mit der er mindestens fünf Kinder hatte:

  1. Barbara Antonia, geboren am 4.12.185599Ebenda, S. 240.,
  2. Anna Ottilia, geboren am 3.02.1858100Ebenda, S. 262.,
  3. Pauline Maria, geboren am 7.01.1861101Ebenda, S. 298.,
  4. Emma Theresia, geboren am 20.12.1862102Ebenda, S. 321.,
  5. Albert Johann, geboren am 25.06.1865103Ebenda, S. 368..

Nur drei Wochen nach dem Tod ihres Schuldners trug die Neue Westpreußische Landschaft bei der Kreis Gerichts-Commission in Märkisch Friedland auf die »notwendige Subhastation« der Grundstücke Marzdorf Nummer 1 und Nummer 44 an. Das Kreditinstitut machte aufgelaufene Zinsrückstände von 121 Taler geltend, die nun durch eine Zwangsversteigerung des Bauernhofs beigetrieben werden sollten104Grundbuch Marzdorf Bd. Ⅰ, Bl. Nr. 1, a. a. O., Blatt 120 VS bis 121 RS..

Vor der Subhastation des gesamten Besitzes fand am 13. Februar 1868 noch eine neuerliche Exekution durch den Exekutor Brunnotz statt, der diesmal zwei Bettstellen, vier Stühle, eine Ofenbank und sonstigen Hausrat für vier Taler und 22 Silbergroschen meistbietend verkaufte105Ebenda, Blatt 195 VS.. Am 6. Juli des Jahres machte als letzter Schuldner des Verstorbenen der Kaufmann Wolf Loewenstein aus Tütz Verbindlichkeiten von zwölf Taler gerichtlich geltend106Ebenda, Blatt 196 RS., die am 1. August 1868 ins Hypothekenbuch eingetragen wurden107Ebenda, Blatt 198 VS..

Die Ankündigung der Zwangsversteigerung im Preußischen Staats-Anzeiger vom 1. August 1868

Die Zwangsversteigerung des Kluckschen Bauernhofs fand am 11. September 1868 vor der Kreisgerichts-Commission in Märkisch Friedland statt108Öffentlicher Anzeiger. In: Königlich Preußischer Staats-Anzeiger (Beilage), Nr. 155, Berlin, 3. Juli 1868, S. 2739 und desgleichen Nr. 180, Berlin, 1. August 1868, S. 3134.. Höchstbietender war der Rittergutsbesitzer Richard Guenther aus Marzdorf, der für 8325 Taler den Zuschlag erhielt. Bereits am 25. September des Jahres erteilte die Regierung in Marienwerder den für der Erwerb nötigen Adjudikationsbescheid109Grundbuch Marzdorf Bd. Ⅰ, Bl. Nr. 1, a. a. O., Blatt 204 VS.. Am 15. Oktober war das Gericht in Märkisch Friedland Schauplatz der Kaufgelderbelegungsverhandlung, zu der nicht nur der Käufer und die Verkäuferin der Grundstücke, sondern auch alle Schuldner geladen waren110Das Protokoll der Verhandlung findet sich ebenda, Blatt 207 VS bis 228 RS. Es erschienen:

  • der Gastwirt Johann Neumann aus Marzdorf,
  • die Altsitzer Johann Kluck und Rosalia geb. Neumann aus Marzdorf,
  • die Altenteilerin Anna Maria Kluck geb. Radke aus Marzdorf,
  • der Bauer Michael Kruschke aus Harmelsdorf,
  • der Propst Harski aus Marzdorf,
  • der Kaufmann Wolf Loewenstein aus Tütz,
  • der Einlieger August Neumann aus Marzdorf,
  • der Knecht August Kluck aus Marzdorf,
  • der Schulze Morowski aus Marzdorf, für das Schulzenamt daselbst,
  • der Schlossermeister Pompetzki aus Märkisch Friedland,
  • der Maurermeister Nehter aus Märkisch Friedland,
  • der Rechtsanwalt Breuer aus Deutsch Krone für die Neue Westpreußische Landschaft,
  • der Zimmermeister Ferdinand Doege aus Märkisch Friedland,
  • der Kaufmann Aron Lesser aus Märkisch Friedland für die Handlung Kraft et Lesser,
  • der Kämmerer Kliesch aus Märkisch Friedland,
  • die Witwe Anna Victoria Litfin geb. Schmidt aus Klein Nakel.
Gastwirt Johann Neumann hatte seine Forderungen gerichtlich abgesichert. Hier das Urteil des Kreisgerichts in Märk. Friedland

Zur Verteilung standen das Kaufgeld von 8325 Talern für die beiden Grundstücke Marzdorf Band Ⅰ, Blatt Nr. 1 und Nr. 44 zuzüglich der aufgelaufenen Zinsen seit dem Tag der Adjudikation, mithin 8348 Taler111Ebenda, Blatt 208 RS. Silbergroschen und Pfennige finden im Nachfolgenden keine Berücksichtigung.. Von diesem Betrag entrichtete Richard Guenther aber nur 4448 Taler in bar, denn er und die Neue Westpreußische Landschaft waren schon am 15. Oktober 1868112Ebenda, Blatt 203 VS. übereingekommen, die bestehenden Pfandbriefschulden auf ihn umzuschreiben. Da früh feststand, dass das bare Kaufgeld nicht ausreichte, um alle Schulden samt Zinsen und Kreditkosten zu decken, wurden die Verbindlichkeit nach ihrer Güte und dem Entstehungsdatum beurteilt. Dabei ergab sich folgende Verteilung:

  • die Landschaft in Marienwerder erhielt für Zinsen, Gebühren und den Rechtsanwalt – 560 Taler
  • die Gerichtskasse in Märkisch Friedland – 70 Taler,
  • Gastwirt Neumann in Marzdorf – 307 Taler,
  • Kämmerer Kliesch – 6 Taler,
  • das Schulzenamt in Marzdorf – 24 Taler,
  • Propst Harski aus Marzdorf – 6 Taler,
  • Einlieger August Neumann aus Marzdorf – 7 Taler,
  • Knecht August Kluck aus Marzdorf – 32 Taler,
  • Altenteilerin Anna Maria Kluck aus Marzdorf – 60 Taler,
  • die Altsitzer Johann Kluckschen Eheleute aus Marzdorf – 19 Taler,
  • Zimmermeister Doege aus Märkisch Friedland – 2235 Taler,
  • die Handlung Kraft et Lesser aus Märkisch Friedland – 19 Taler
  • Schlossermeister Pompetzki aus Märkisch Friedland – 37 Taler,
  • Maurermeister Nehler aus Märkisch Friedland – 50 Taler,
  • die Witwe Litfin aus Klein Nakel – 378 Taler,
  • Bauer Michael Kruschke aus Harmelsdorf – 632 Taler.

Wolf Loewenstein aus Tütz ging bei der Verteilung leer aus und auch die Handlung Kraft et Lesser musste einen Verlust von 100 Taler tragen. Am schlimmsten traf es aber die Familie: Der Witwe Constanze Kluck und ihren Kindern blieb gar nichts; die Altentheilerin Anna Maria Kluck sowie die Eheleute Johann und Rosalia Kluck verloren ihr Heim und erhielten zusammen gerade einmal 79 Taler aus dem Versteigerungserlös. Der Rechtsanwalt Breuer aus Deutsch Krone berechnete hingegen für seinen Besuch in Märkisch Friedland und Schreibkosten den Satz von 37 Taler113Ebenda, Blatt 212 VS..

Das weitere Schicksal von Constanze Kluck und ihrer Familie ist unbekannt. Es soll hier nicht unerwähnt bleiben, dass Constanze Kluck bei der Kaufgelderbelegverhandlung alle Schulden ihres Mannes akzeptierte bis auf die des Zimmermeisters Doege114Ebenda, Blatt 214 VS.. Offenbar hielt sie zu ihrem verstorbenen Mann und konnte erst durch das Gericht zum Nachgeben bewegt werden115Ebenda, Blatt 223 RS..

Auch nach der Zwangsversteigerung der Grundstückes Marzdorf Band Ⅰ, Blatt Nr. 1 wurde die Grundbuchakte fortgeführt, weil darin noch die Pfandbriefschulden der Neuen Westpreußischen Landschaft eingetragen standen. Am 29. Mai 1876, also rund ein Jahrzehnt später, starb der Rittergutsbesitzer Richard Guenther in Marzdorf. Seine Witwe Mariane Guenther geborene Koppe forderte daraufhin am 5. Mai des Jahres vom königlichen Grundbuchamt in Märkisch Friedland eine Übersicht aller Marzdorfer Grundstücke, bei denen ihr verstorbenen Ehemann als Eigentümer eingetragen war116Ebenda, Blatt 237 VS.. Am 22. Dezember 1876 ließ ihr das Grundbuchamt die folgende Aufstellung zukommen117Ebenda, Blatt 238 VS u. RS.:

  1. Bauernhof Marzdorf Band I, Blatt Nr. 1 von circa 104 Morgen, den Guenther 1868 vom Bauern Martin Kluck erworben hatte,
  2. Vorwerk Boethin (Marzdorf Band I, Blatt Nr. 5) von circa 1655 Morgen, das Guenther 1853 vom Gutsbesitzer Hermann Kannenberg erworben hatte,
  3. Grundstück zu Boethin (Marzdorf Band I, Blatt Nr. 11) von circa 640 Morgen, das Guenther von den Rittergutsbesitzer Réeschen Eheleute in Stibbe erworben hatte,
  4. Häuslergrundstück Marzdorf Band I, Blatt Nr. 16, das Guenther 1851 vom ehemaligen Schullehrer Carl Schulz erworben hatte,
  5. Häuslergrundstücks Marzdorf Band II, Blatt Nr. 21 das Guenther 1847 vom Rittergutsbesitzer Kloer erworben hatte,
  6. Häuslergrundstücks Marzdorf Band II, Blatt Nr. 28, das Guenther 1851 vom Schneider Sydow erworben hatte,
  7. Häuslergrundstücks (Hirtenhaus) Marzdorf Band II, Blatt Nr. 38, das Guenther 1847 von der bäuerlichen Gemeinde erworben hatte,
  8. Grundstück Marzdorf Band II, Blatt Nr. 44 von circa 44 Morgen, das Guenther 1868 vom Bauern Martin Kluck erworben hatte.

Die Erbauseinandersetzung nach dem Tod von Richard Guenther dauerte bis ins Jahr 1879118Ebenda, Blatt 262 VS. und erst 1882 wurden die genannten Grundstücke auf seine Witwe umgeschrieben. Am 15. Januar 1886 verkaufte Mariane Guenther ein Wiesengrundstück von 10 Ar und 50 Quadratmetern, dass zum früheren Bauernhof der Familie Kluck gehörte, für 75 Mark an den Schneidermeister Johann Kluck in Marzdorf119Ebenda, Blatt 276 VS bis 78 RS.. Als letztes Dokument findet sich in der Akte eine Verfügung des Amtsgerichts in Märkisch Friedland, der zu Folger Marianne Guenther am 15. Februar 1888 1500 Mark vom Darlehen der Neuen Westpreußischen Landschaft tilgte. Die Pfandbriefschulden waren inzwischen von 3900 Taler auf 11.700 Mark umgestellt worden, von denen nach der Tilgung noch 10.200 verblieben120Ebenda, Blatt 289 VS..

Anmerkungen:

  • 1
    Amtsgericht Märkisch Friedland: Grundbuch Marzdorf Band Ⅰ, Blatt Nr. 1, Laufzeit 1831-1888, Signatur 26/112/0/3/159 im Archiwum Państwowe Koszalin. Der Original-Aktentitel lautet: Acten des Patrimonial Gerichts Marzdorf betreffend den hypothekarischen Zustand des im Dorfe Marzdorf belegenen, durch die Auseinandersetzung mit dem Gutsherrn eigenthümlich gewordenen, im Hypothekenbuche der Marzdorfschen bäuerlichen Grundstücke sub Nro I verzeichneten Bauernhofes. Hier ist der Link zum Digitalisat, das aber nur für registrierte Benutzer von metryki.genbaza.pl sichtbar ist.
  • 2
    A. a. O., Blatt 17 bis 23
  • 3
    Ebenda, Blatt 17.
  • 4
    Ebenda.
  • 5
    Ebenda. – Mehr zum Schullehrer Lorenz Neumann und seinem Sohn Johann findet sich hier.
  • 6
    Edikt den erleichterten Besitz und den freien Gebrauch des Grundeigentums so wie die persönlichen Verhältnisse der Land-Bewohner betreffend, zitiert nach Verfassungen.de
  • 7
    Grundbuch Marzdorf Bd. Ⅰ, Bl. Nr. 1, a. a. O., Blatt 17 RS.
  • 8
    Ebenda.
  • 9
    Maria Kluck zeichnete den Rezess mit drei Kreuzen. Ebenda, Blatt 23 VS.
  • 10
    Ebenda, Blatt 21 VS.
  • 11
    Ebenda, Blatt 21 RS. Nach der Pfarrchronik von Marzdorf gehörte Andreas Garske zu den Marzdorfer Ganzbauern, die bei der Regulierung nach Königsgnade ausgegründet wurden. E. J. Krefft: Aus der Chronik der Pfarre Marzdorf. In: Das Archiv, Nr. 6, August 2020, S. 10.
  • 12
    Grundbuch Marzdorf Bd. Ⅰ, Bl. Nr. 1, a. a. O., Blatt 18 VS.
  • 13
    Ebenda, Blatt 28 RS u. 29 VS. Die Akte enthält auf den Blättern 26 bis 27 RS auch den ursprünglichen Separationsplan für den »Freibauern Neumann« vom 6. Juli 1819.
  • 14
    Ebenda, Blatt 31.
  • 15
    Ebenda, Blatt 24.
  • 16
    Ebenda, Blatt 20 VS.
  • 17
    Ebenda.
  • 18
    Ebenda.
  • 19
    Ebenda.
  • 20
    Ebenda, Blatt 21 RS.
  • 21
    Ebenda.
  • 22
    Ebenda, Blatt 27 RS.
  • 23
    Blatt 18 RS.
  • 24
    Ebenda, Blatt 34.
  • 25
    General-Akten des Königlichen Amtsgerichts in Märk. Friedland betreffend die Kirchenbuchduplikate der Gemeinde Marzdorf 1823-1874. In: Archiwum Państwowe w Koszalinie, Signatur 609/40, S. 25-26.
  • 26
    Ebenda, S. 27.
  • 27
    Ebenda, S. 25-26.
  • 28
    Ebenda, S. 52-53.
  • 29
    Ebenda, S. 81.
  • 30
    Ebenda, S. 100.
  • 31
    Ebenda, S. 119.
  • 32
    Ebenda, S. 137.
  • 33
    Ebenda, S. 143.
  • 34
    Grundbuch Marzdorf Bd. Ⅰ, Bl. Nr. 1, a. a. O., Blatt 44 VS.
  • 35
    General-Akten …, a. a. O., Seite 202. – Ab 1855 wird Johann Garkse in den Kirchenbuch-Duplikaten als »Schneider und Häusler« benannt.
  • 36
    Grundbuch Marzdorf Bd. Ⅰ, Bl. Nr. 1, a. a. O., Blatt 47 VS.
  • 37
    General-Akten …, a. a. O., S. 25-26, 52-53 u. 68-69.
  • 38
    Grundbuch Marzdorf Bd. Ⅰ, Bl. Nr. 1, a. a. O., Blatt 47 VS.
  • 39
    Ebenda, Blatt 52-56.
  • 40
    Ebenda, Blatt 53 VS u. RS – Stefan, Elisabeth und August sind in den Kirchenbuchduplikaten nicht erwähnt.
  • 41
    Ebenda, Blatt 84.
  • 42
    Ebenda, Blatt 55.
  • 43
    Ebenda, Blatt 54 VS u. RS.
  • 44
    Ebenda, Blatt 55 VS.
  • 45
    Ebenda, Blatt 56 VS u. RS.
  • 46
    Ebenda, Blatt 55 RS.
  • 47
    Ebenda, Blatt 57 VS.
  • 48
    Ebenda, Blatt 56 RS.
  • 49
    Ebenda, Blatt 67 RS.
  • 50
    Ebenda, Blatt 107 RS.
  • 51
    Ebenda, Blatt 73 VS.
  • 52
    General-Akten …, a. a. O., S. 260.
  • 53
    Grundbuch Marzdorf Bd. Ⅰ, Bl. Nr. 1, a. a. O., Blatt 74 VS.
  • 54
    General-Akten …, a. a. O., S. 265.
  • 55
    Grundbuch Marzdorf Bd. Ⅰ, Bl. Nr. 1, a. a. O., Blatt 94 VS.
  • 56
    Ebenda, Blatt 89.
  • 57
    Nachweisung von den im Jahre 1863 bei der Westpr. Feuer-Sozietät im Regierungs-Bezirk Marienwerder zur Zahlung angewiesenen Brandschadens-Vergütungen. In: Amts-Blatt der Königlichen Regierung zu Marienwerder, Nr. 21, Marienwerder, 24. Mai 1865, S. 144 sowie Fortsetzung in Nr. 22, Marienwerder, 31. Mai 1865, S. 151. – Zur Einstufung in Klassen siehe A. Meltzen: Der Boden und die landwirthschaftlichen Verhältnisse des Preussischen Staates, Dritter Band, Berlin 1871, S. 62.
  • 58
    Grundbuch Marzdorf Bd. Ⅰ, Bl. Nr. 1, a. a. O., Blatt 85.
  • 59
    Ebenda, Blatt 84.
  • 60
    Ebenda, Blatt 95.
  • 61
    Ebenda, Blatt 98 VS und RS.
  • 62
    H. Brämer: Die Grundcredit-Institute in Preußen. In: Zeitschrift des Königl. Preußischen Statistischen Bureaus, Nr. 7, 8 u. 9, Juli, August, September 1867, S. 219.
  • 63
    Grundbuch Marzdorf Bd. Ⅰ, Bl. Nr. 1, a. a. O., Blatt 92 VS.
  • 64
    Ebenda, Blatt 96 VS u. RS.
  • 65
    Ebenda, Blatt 105 VS.
  • 66
    Ebenda, Blatt 107 VS.
  • 67
    Ebenda, Blatt 109.
  • 68
    »Die Zahl der Landschullehrer beträgt ungefähr 18140, 13005 protestantische und 5235 katholische. 323 Stellen haben ein jährliches Einkommen von 10 Thalern. 857 ein Einkommen von 10-20 Thalern, und nur 6 sind mit 450 bis 500 Thalern dotirt. Die größere Anzahl der Landschullehrer, gegen 3000, beziehen ein Gehalt von 60-80 Thalern. Im Durchschnitt kommt in Preußen auf einen Lehrer 191 Thaler Besoldung.« Schulchronik. In: Die Reform. Pädagogische Vierteljahresschrift, hrsg. von C. F. Lauckhardt in Leipzig, Heft 2, April bis Juni 1861, S. 156.
  • 69
    Grundbuch Marzdorf Bd. Ⅰ, Bl. Nr. 1, a. a. O., Blatt 120 VS bis 121 RS.
  • 70
    Ebenda, Blatt 131 VS bis 134 VS.
  • 71
    Ebenda, Blatt 136 VS bis 138 VS.
  • 72
    Ebenda, Blatt 140 VS bis 143 VS.
  • 73
    Ebenda, Blatt 131 RS.
  • 74
    Ebenda.
  • 75
    Ebenda, Blatt 137 VS.
  • 76
    Ebenda, Blatt 142 VS.
  • 77
    Ebenda, Blatt 137 VS.
  • 78
    Ebenda, Blatt 114 VS.
  • 79
    Ebenda, Blatt 115 VS und RS.
  • 80
    Ebenda, Blatt 151 VS.
  • 81
    Ebenda, Blatt 153 VS.
  • 82
    Ebenda, Blatt 188.
  • 83
    Ebenda, Blatt 154 VS u. RS.
  • 84
    Ebenda, Blatt 155 VS.
  • 85
    Ebenda, Blatt 157 VS.
  • 86
    Ebenda, Blatt 159 VS, 160 VS, 161 VS und 162 VS.
  • 87
    Ebenda, Blatt 169 VS.
  • 88
    Ebenda, Blatt 165 VS.
  • 89
    Ebenda, Blatt 166 VS.
  • 90
    Ebenda, Blatt 166 RS.
  • 91
    Ebenda, Blatt 193 VS.
  • 92
    Ebenda, Blatt 173 VS.
  • 93
    Ebenda, Blatt 174 VS.
  • 94
    Ebenda, Blatt 176 RS.
  • 95
    Ebenda, Blatt 180 VS.
  • 96
    Ebenda, Blatt 179 VS u. RS.
  • 97
    Ebenda, Blatt 185 VS.
  • 98
    General-Akten …, a. a. O., S. 397.
  • 99
    Ebenda, S. 240.
  • 100
    Ebenda, S. 262.
  • 101
    Ebenda, S. 298.
  • 102
    Ebenda, S. 321.
  • 103
    Ebenda, S. 368.
  • 104
    Grundbuch Marzdorf Bd. Ⅰ, Bl. Nr. 1, a. a. O., Blatt 120 VS bis 121 RS.
  • 105
    Ebenda, Blatt 195 VS.
  • 106
    Ebenda, Blatt 196 RS.
  • 107
    Ebenda, Blatt 198 VS.
  • 108
    Öffentlicher Anzeiger. In: Königlich Preußischer Staats-Anzeiger (Beilage), Nr. 155, Berlin, 3. Juli 1868, S. 2739 und desgleichen Nr. 180, Berlin, 1. August 1868, S. 3134.
  • 109
    Grundbuch Marzdorf Bd. Ⅰ, Bl. Nr. 1, a. a. O., Blatt 204 VS.
  • 110
    Das Protokoll der Verhandlung findet sich ebenda, Blatt 207 VS bis 228 RS
  • 111
    Ebenda, Blatt 208 RS. Silbergroschen und Pfennige finden im Nachfolgenden keine Berücksichtigung.
  • 112
    Ebenda, Blatt 203 VS.
  • 113
    Ebenda, Blatt 212 VS.
  • 114
    Ebenda, Blatt 214 VS.
  • 115
    Ebenda, Blatt 223 RS.
  • 116
    Ebenda, Blatt 237 VS.
  • 117
    Ebenda, Blatt 238 VS u. RS.
  • 118
    Ebenda, Blatt 262 VS.
  • 119
    Ebenda, Blatt 276 VS bis 78 RS.
  • 120
    Ebenda, Blatt 289 VS.

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