Kalixtus von Grabski 1783-1835

Teil 3 – Weiteres Unglück und früher Tod

Kalixtus von Grabski war als Nachfahre der Tützer Wedel (Wedel-Tuczyński) der letzte Erbherr der Herrschaft Marzdorf. Teil 1 dieser biografischen Skizze behandelt sein Leben bis ins Jahr 1818; Teil 2 berichtet vom Verlust der Marzdorfer Güter, die nach der Zwangsversteigerung im Sommer 1833 an Carl Friedrich Kloer fielen.

Nach dem Johannistag 1833 übersiedelte Kalixtus von Grabski mit seiner Familie nach Tütz, wo Carl von Hartmann, ein Bruder seiner Frau, noch einen kleinen Besitz von »14 Morgen Sandboden«1E. J. Krefft: Aus der Pfarrchronik von Marzdorf. In: Das Archiv, Nr. 6, August 2020. S. 9. besaß. Grabski kam jedoch nicht bei diesem Verwandten unter, sondern mietete sich in »dem Johann Hagen seinem Haus«2Johannes Dreger: Als einst das Großfeuer in Tütz wütete. In: Deutsch Kroner und Schneidemühler Heimatbrief, Nr. 10, Oktober 1957, S. 11. ein, das gegenüber der jüdischen Synagoge in der Stadtmitte lag.

Hunger berichtet in seiner Geschichte des Dorfes Brunk, das Marzdorfer Herrenhaus sei nach dem Auszug der Grabskis abgebrochen worden und das »Gekrach der einstürzenden Balken« sei die »letzte Erinnerung« an die »frühere Herrlichkeit«3Karl Hunger: Geschichte und Volkskunde des Dorfes Brunk im Kreis Deutsch Krone, Neuausgabe, Köln 2021, S. 51. gewesen. Für diese farbenfrohe Darstellung fehlt zwar jeder Beleg, aber es ist gut möglich, dass Carl Ferdinand Kloer kurz nach seinem Einzug das traditionelle hölzerne Gutshaus4Im Jahr 1782 war in Marzdorf »ein herrschaftl. Wohnhaus von Holz erbauet« vorhanden. Acta Commssionis betreffend die Einrichtung des Hypothequen Wesens von dem zum Martzdorffschen Schlüssel gehörigen Allodial-Rittergute Martzdorff im Jahr 1782. In: Archiwum Państwowe w Koszalinie, Signatur 26/112/0/3/156, Blatt 12. durch einen massiven Neubau ersetzte.

Grabski mag sein Leben als Mieter in Tütz als unbeschreibliches Elend empfunden haben. Schon im März 1833 gab er seinen diesbezüglichen Befürchtungen Ausdruck:

»Bisher habe ich mit den Meinigen nur gedarbt, es naht aber der Augenblick, wo sie und ich ein Raub des Hungers werden müssen, wenn mir an den Thüren meiner vormaligen Guts-Unterthanen nicht Mitleid das tägliche Brod reicht.«

Tatsächlich besaß er aber auch nach dem Verlust der Marzdorfer Herrschaft immer noch weit mehr, als der Großteil der Bevölkerung im Landstädtchen Tütz. So waren bei der Subhastation einige Renten ausdrücklich ausgeschlossen worden, die Grabski aus der Regulierung der gutsherrlichen und bäuerlichen Verhältnisse weiterhin zustanden. Von 19 Bauern aus Marzdorf und Königsgnade bezog er jährlich je 9 Reichstaler und 17 Silbergroschen, von zehn Bauern aus Lubsdorf 6 Reichstaler und 28 Silbergroschen und von acht Bauern aus Brunk 6 Reichstaler und 11 Silbergroschen5Öffentlicher Anzeiger zum Amtsblatt der Königl. Preuß. Regierung in Marienwerder, Nr. 16 vom 21. April 1843, S. 110.. Allein diese Renten beliefen sich in der Summe auf 882 Taler und 12 Silbergroschen im Jahr – das entsprach dem Einstiegsgehalt eines preußischen Regierungsrats. Selbstverständlich gab es im Tützer Haushalt der Grabskis eine Wirtschafterin6Die unglückliche Stadt Tütz. In: Danziger Dampfboot, Nr. 87, Danzig, 20. September 1834, S. 523. und die Kinder genossen eine durchaus standesgemäße Erziehung. Der Sohn Otto Konstantin heiratete später eine Adlige aus dem Wappenverband der Dołęga und war in der Lage »aus eigenen Mitteln«7Natalia Sentkowska: Genealogia z Grabu Grabskich herbu Wczele. In: Bydgoski Herold, Bydgoszcz 2013, S. 29. das Gut Kakawa in der Nähe von Kalisch zu erwerben.

Otto Konstantin von Grabski (1820-1889) Bildquelle: http://www.grabski.plewako.pl/

Am 24. August 1834 wurde Tütz durch ein Großfeuer nahezu vollständig vernichtet. Die Flammen zerstörten innerhalb kürzester Zeit 175 der 183 Wohnhäuser der Stadt, die Schulen, die Kirchen und die Synagoge; 29 Menschen kam bei dem Unglück ums Leben, weitere 30 wurden schwer verletzt8Thomas Soorholtz: 1834 – Kiedy spłonęlo Tuczno. In: Z dziejów Tuczna i ziemi tuczyńskiej, Tuczno 2022, S. 148.. Sehr bald mutmaßte man in der Stadt, dass die Frau des »verarmte[n] Graff von Grabsky aus Marzdorf […] die Täterin unseres grossen Unglücks ist«9Dreger, a. a. O., weil ihre »Wirtschafterin einen von starkem Heerdfeuer glühend gewordenen Dreifuß zur Abkühlung auf den Hof geworfen« habe, wodurch sich »zerstreutes Stroh und Heu«10Die unglückliche Stadt Tütz, a. a. O. entzündete. Ein anderes Gerücht behauptete, das Feuer sei »der Fahrlässigkeit einer Jüdin«11Der Brand in Tütz am 24. August 1834. In: Die Apostolische Administratur Schneidemühl, Hrsg: Franz Westphal, Schneidemühl, 1928, S. 70. zuzuschreiben. Die preußischen Behörden ging beiden Schuldzuschreibungen nicht nach. Sie sahen die Ursache des verheerenden Brandes vor allem in baulichen Mängeln und der Enge der städtischen Straßen12Soorholtz, 1834 – Kiedy spłonęlo Tuczno, a. a. O., S. 161.. Tatsächlich werfen die beiden Gerüchte vor allem ein grelles Licht auf die religiöse Unduldsamkeit der damaligen Zeit, denn mit der anonymen Jüdin und Frau von Grabski wurden von der katholischen Stadtgesellschaft ausgerechnet zwei nicht-katholische Frauen als mutmaßliche Täterinnen auserwählt. Frau von Grabski machte man explizit den Vorwurf, am Tag des Heiligen Bartholomäus – dem Tag des Brandes – Wäsche gewaschen zu haben.

Spendenaufruf für die Opfer des Brandes in der Schlesischen Privilegirten Zeitung vom 5. September 1834.

Besonders gehässig erscheint die Schuldzuschreibung angesichts der Tatsache, dass Frau von Grabski sich bei dem Brand schwere Verletzungen zuzog und die Familie ihre Wohnung und den gesamten Hausstand verlor. Obdachlos geworden zogen die Grabskis nach Schloppe, wo »der frühere Gutsherr Kalistus von Grabu Grabski, ehemals Besitzer der Herrschaft Marzdorf« am 18. Januar 1835 »als Einlieger […] am Nervenschlage«13Duplicat des Kirchen-Buchs der katholische Parochie Tütz für 1835, Teil C. Verstorbene. Blatt 90a, In: Archiwum Diecezji Koszalińsko-Kołobrzeskiej, Koszalin. starb. Grabski wurde in Tütz beigesetzt; er hinterließ die Ehefrau und fünf minderjährige Kinder. Ob der Schlagfluß vielleicht aus vorhergegangenen Brandverletzungen herrührte, ist nicht bekannt. Das Lebensalter des Verstorbenen gab Propst Kluck mit 51 Jahren an, tatsächlich waren es nur 50 Jahre und 7 Monate.

Todeseintrag am 18. Januar 1835 im Kirchenbuch-Duplikat von Tütz

Im Mai 1835 wandte sich Ernestine von Grabski wegen einer Unterstützung an die preußische Regierung in Marienwerder. Am 6. Mai des Jahres berichtete Regierungs-Assessor Rothe nach Berlin:

»Die verwittwete Frau v. Grabska, welche vormals als Besitzerin des großen Marzdorfer Gutes im Wohlstande lebte, hatte sich[,] nachdem ihr jetzt verstorbener Ehemann durch die Kalamitäten des Krieges und durch verfehlte Spekulationen bei Benutzung der Resultate der Regulirung der gutsherrlichen und bäuerlichen Verhältnisse sein ganzes Vermögen verloren hatte, nach der Stadt Tuetz zurückgezogen, hier hatte die Wittwe bereits heimathliche Rechte erlangt, als der unglückliche vorjährige Brand dieser Stadt sie ihrer letzten Habe beraubte. Die Wittwe wurde von dem Feuer so verletzt, daß sie jetzt nach ärztlicher Bescheinigung arbeitsunfähig, und der letzten Mittel beraubt ist, sich und ihrer Familie, die aus einem unversorgten, jedoch schon mehr als 14 Jahre alten Sohn und zwei Töchtern von 13 und 10 Jahren besteht, zu nähren. Die heimatliche Commune der Stadt Tuetz ist selbst aller Subleistungsmittel vorläufig beraubt […] Es bedarf daher zur Erhaltung der v. Grabska, welche, eine durchaus ehrbare Frau, jetzt in Schloppe im höchsten Elende lebt, dringend eine fortlaufende Unterstützung […], die ihr aus staatlichen Fonds zu Theil werden kann.«14Preußische Regierung Marienwerder: Acta betr. die Brandschäden in der Stadt Tütz und das Retablisement der Abgebrannten 1834-1850. In: Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz, Berlin, 1. HA, Rep. 77, Tit. 2690, Nr. 4, unpag. – Der Sohn war Otto Konstantin (* 1820), die 10-jährige Tochter Pauline (* 1825), die einzigen Kinder, deren Lebensdaten bekannt sind.

Rothe schlug eine monatliche Unterstützung von 4 Reichstaler für die Mutter und von einem Reichstaler für jede der beiden Töchter »bis zum vollendeten 14. Lebensjahr«15Ebenda. vor. Als aus Berlin keine Antwort kam, fasste er im August 1835 noch einmal nach. Am 3. September 1835 bewilligte die Regierung per Decretum eine Unterstützung von 72 Talern pro Jahr, die allerdings auf zwei Jahre befristet war16Ebenda.. Ernestine von Grabski lebte zu dieser Zeit noch in Schloppe, später verzog sie mit ihren beiden Töchtern nach Deutsch Krone17Krefft, Aus der Pfarrchronik …, a. a. O., S. 9..

Nach Frau von Grabski baten in den folgenden Jahren auch noch weitere Bürger von Tütz um Unterstützungen. Die Mehrzahl der Supplikaten (so z. B. die katholische Pfarrgemeinde, die Synagogengemeinde und die Schützengilde) erfuhren allerdings eine Ablehnung. Bewilligt wurden die Gnadengesuche des katholischen Pfarres (300 Taler), des Bürgermeisters Udtke (er erhielt 320 Taler) und – erst einige Jahre später – das von Carl von Hartmann. Dem Bruder von Ernestine von Grabski sprach Friedrich Wilhelm III. am 29. April 1850 per Kabinett-Ordre 100 Taler aus seinem Dispositions-Fonds zu. In der Begründung heißt es:

»Der ehemalige Besitzer der Herrschaft Tütz im Kreise Deutsch Crone, v. Hartmann […] hatte jene Herrschaft von seinem Vater, dem ehemaligen Obristlieutenant von Hartmann, geerbt. In Folge der Kriegs-Ereigniße und der späterhin eingetretenen Regulirung der guthsherrlichen und bäuerlichen Verhältniße verarmte der Bittsteller, und nachdem die Herrschaft Tütz vor etwa 20 Jahren im Wege der Subhastation verkauft worden war, erwarb derselbe ein kleines Grundstück bei Tütz, wozu er die Mittel von seinen Mitbrüdern und durch Gaben der Milde erhalten hatte. Im vorigen Jahre ist sein Wohnhaus, welches nicht versichert war, abgebrannt und jetzt lebt der von Schmerz und Sorgen gebeugte, dabei aber brave und ehrenwerthe Bittstelle ohne Obdach in der Stadt [223] von Haus zu Haus in großer Dürftigkeit.«18Schreiben des preußischen Innenministers v. Manteuffel an Friedrich Wilhelm III. v. 19. April 1850. In: Acta betr. die Brandschäden in der Stadt Tütz, a. a. O., unpag.

Am Bartholomäustag des Jahres 1834 hatten in Tütz nahezu tausend Menschen all ihr Hab und Gut durch die Brandkatastrophe verloren. Die Auswahl der besonderen Gnadenempfänger hing ganz offensichtlich weniger von der Größe der individuellen Not, sondern von der Stellung in der preußischen Gesellschaft ab. Bürgermeister, Pfarrer und adlige vormalige Rittergutbesitzer wurden bevorzugt berücksichtigt.

* * *

Nach dem Tod von Kalixtus von Grabski wurde über sein Vermögen ein »erbschaftlicher Liquidationsprozess«19Theodor Striethorst: Rechtsfälle des Ober-Tribunals. Berlin (Jonas) 1848, S. 248. eröffnet. Solche Verfahren waren nicht unüblich; sie wurden nach preußischem Recht immer dann durchgeführt, wenn ein Verstorbener sowohl Vermögenswerte als auch Verbindlichkeiten hinterließ und unklar war, welche Seite überwog. Grabskis Prozess wurde in erster Instanz vor dem I. Senat des Oberlandesgericht in Marienwerder geführt, in der zweiten Instanz vor dem Tribunal des Königreichs Preußen in Königsberg, und in der dritten Instanz am 27. September 1847 vor dem königlichen Obertribunal in Berlin entschieden20Ebenda..

Zu den Vermögenswerten, die Grabski hinterlassen hatten, zählten vor allem die bereits oben erwähnten Rentenzahlungen der Bauern in Marzdorf, Königsgnade, Brunk und Lubsdorf. Im März 1843 stellte das Oberlandesgericht in Marienwerder diese Renten zur Subhastation, wobei es einen verzinsten Taxwert von 7560 Reichstaler zu Grunde legte21Öffentlicher Anzeiger …, a. a. O., S. 110..

Als Gläubiger von Kalixtus von Grabski trat im Liquidationsprozess Carl Ferdinand Kloer auf, der sich im Verfahren durch den Kurator Justizrat Müller vertreten ließ. Kloer hatte bei der Zwangsversteigerung der Marzdorfer Herrschaft im Jahre 1832 offenbar nicht alle seine Ansprüche vollständig befriedigen können, da zuerst die Pfandbrief-Hypotheken der Westpreußischen Landschaft bedient werden mussten. Jetzt machte Kloer Ansprüche auf den Erlös der neuerlichen Subhastation geltend.

Als weitere Gläubigerin trat die Witwe Ernestine von Grabski auf, die auf diese Weise versuchte, wenigstens einen Teil des Erbes für die Familie zu bewahren. Frau von Grabski machte im Liquidationsprozess die Zinszahlungen geltend, die sie 1829 aus eigenem, ererbten Vermögen für ihren Mann geleistet hatte. Als Ehefrau fiel sie automatisch in die vierte Klasse der Gläubiger, die das preußische Recht in sieben Klassen aufteilte. Ihre Ansprüche hatten damit Vorrang vor denen ausgefallener Hypothekengläubiger und den Inhabern von Privatschuldverschreibungen sowie Buchschulden, zu denen zweifellos Carl Ferdinand Kloer zählte.

In der ersten Instanz waren Frau von Grabskis Ansprüche anerkannt worden, denn sie hatte unter Eid ausgesagt, die fraglichen Zinszahlungen aus eigenen Mitteln erbracht zu haben. In der zweiten Instanz hatten die Königsberger Richter nahezu sämtliche ihrer Forderungen abgelehnt, weil ihnen der Eid nicht genügte, Beweise für die Zinszahlung aus eigenen Mitteln aber nicht vorlagen. Im äußerst komprimierten Juristendeutsch fasste Theodor Striethorst den Streitfall zusammen, der 1847 in letzter Instanz in Berlin entschieden werden musste:

»Die Merzdorffschen [sic!] Güter des v. G. standen längere Zeit unter landschaftlicher Sequestration, und waren an die Ehefrau des v. G. verpachtet. Es hafteten auf diesen Gütern mehrere eingetragene Kapitalien, deren Zinsen die Ehefrau während der Dauer der Pacht aus ihrem eigenthümlichen, vor und während der Ehe eingebrachten Vermögen an die Gläubiger bezahlt haben will, und nun in dem über den Nachlaß ihres Ehegatten eröffneten erbschaftlichen Liquidationsprozesse die Erstattung des Gezahlten in der vierten Klasse forderte. Der Kurator bestritt die Verität der Liquidate.«22Striethorst, Rechtsfälle …, a. a. O., S. 248.

Das Preußischen Obertribunal im Kollegienhaus an der Lindenstraße 15.

Die Richter des Ober-Tribunals gingen jedoch gar nicht auf die Frage ein, ob die Ansprüche von Frau von Grabski eines Beweises bedurften. Sie entschieden aufgrund das Allgemeinen preußischen Landrechts aus dem Jahr 1794, dass in seinem Paragraf 211 bestimmte: »Was die Frau in stehender Ehe erwirbt, erwirbt sie, der Regel nach, dem Manne.«23Allgemeines Landrecht für die Preußischen Staaten, Zweiter Teil, Erster Titel. Die Gewinne, die Frau von Grabski, aus der Pacht erzielte, hatten daher ohnehin dem Mann zugestanden. Dabei spielte auch keine Rolle, dass der Ehevertrag der Grabskis eine Gütertrennung vorsah. Das Gericht formulierte:

»Die von der Liquidantin übernommene Pacht könne als ein besonderes Gewerbe derselben angesehen werden. Die Einkünfte, die sie durch dasselbe erworben habe, fielen unter die Regel der Vorschrift des §. 211. Sie seien danach von ihr dem Mann erworben worden.«24Striethorst, Rechtsfälle …, a. a. O., S. 249.

Nur ein Jahr nach diesem Gerichtsurteil starb Ernestine von Grabski in Deutsch Krone25S. J. Plewako: Kalikst Józef Maksymilian z Grabu Grabski. Internetadresse: http://www.grabski.plewako.pl/.. Das genaue Todesdatum ist nicht bekannt, genauso wenig wie ihr Geburtsdatum. Auch die Lebensdaten der beiden älteren Söhne Rudolph und Edmund liegen im Dunkel und von der zweiten Tochter, die im Jahr 1835 noch lebte, fehlt selbst der Name. Natalia Sentkowska, die 2013 im Bydgoski Herold eine »Genealogie der Grabu Grabski« veröffentlichte, konzentrierte sich in ihrer Arbeit allein auf den jüngsten Sohn Otto Konstantin der »wie sein Vater Pole blieb«, während die anderen Kinder »die Nationalität ihrer Mutter wählten«26Sentkowska: Genealogia …, a. a. O., S. 31.. Da sind sie wieder, die vorschnellen Urteile, mit denen dieser biografische Versuch begann.

Anmerkungen:

  • 1
    E. J. Krefft: Aus der Pfarrchronik von Marzdorf. In: Das Archiv, Nr. 6, August 2020. S. 9.
  • 2
    Johannes Dreger: Als einst das Großfeuer in Tütz wütete. In: Deutsch Kroner und Schneidemühler Heimatbrief, Nr. 10, Oktober 1957, S. 11.
  • 3
    Karl Hunger: Geschichte und Volkskunde des Dorfes Brunk im Kreis Deutsch Krone, Neuausgabe, Köln 2021, S. 51.
  • 4
    Im Jahr 1782 war in Marzdorf »ein herrschaftl. Wohnhaus von Holz erbauet« vorhanden. Acta Commssionis betreffend die Einrichtung des Hypothequen Wesens von dem zum Martzdorffschen Schlüssel gehörigen Allodial-Rittergute Martzdorff im Jahr 1782. In: Archiwum Państwowe w Koszalinie, Signatur 26/112/0/3/156, Blatt 12.
  • 5
    Öffentlicher Anzeiger zum Amtsblatt der Königl. Preuß. Regierung in Marienwerder, Nr. 16 vom 21. April 1843, S. 110.
  • 6
    Die unglückliche Stadt Tütz. In: Danziger Dampfboot, Nr. 87, Danzig, 20. September 1834, S. 523.
  • 7
    Natalia Sentkowska: Genealogia z Grabu Grabskich herbu Wczele. In: Bydgoski Herold, Bydgoszcz 2013, S. 29.
  • 8
    Thomas Soorholtz: 1834 – Kiedy spłonęlo Tuczno. In: Z dziejów Tuczna i ziemi tuczyńskiej, Tuczno 2022, S. 148.
  • 9
    Dreger, a. a. O.
  • 10
    Die unglückliche Stadt Tütz, a. a. O.
  • 11
    Der Brand in Tütz am 24. August 1834. In: Die Apostolische Administratur Schneidemühl, Hrsg: Franz Westphal, Schneidemühl, 1928, S. 70.
  • 12
    Soorholtz, 1834 – Kiedy spłonęlo Tuczno, a. a. O., S. 161.
  • 13
    Duplicat des Kirchen-Buchs der katholische Parochie Tütz für 1835, Teil C. Verstorbene. Blatt 90a, In: Archiwum Diecezji Koszalińsko-Kołobrzeskiej, Koszalin.
  • 14
    Preußische Regierung Marienwerder: Acta betr. die Brandschäden in der Stadt Tütz und das Retablisement der Abgebrannten 1834-1850. In: Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz, Berlin, 1. HA, Rep. 77, Tit. 2690, Nr. 4, unpag. – Der Sohn war Otto Konstantin (* 1820), die 10-jährige Tochter Pauline (* 1825), die einzigen Kinder, deren Lebensdaten bekannt sind.
  • 15
    Ebenda.
  • 16
    Ebenda.
  • 17
    Krefft, Aus der Pfarrchronik …, a. a. O., S. 9.
  • 18
    Schreiben des preußischen Innenministers v. Manteuffel an Friedrich Wilhelm III. v. 19. April 1850. In: Acta betr. die Brandschäden in der Stadt Tütz, a. a. O., unpag.
  • 19
    Theodor Striethorst: Rechtsfälle des Ober-Tribunals. Berlin (Jonas) 1848, S. 248.
  • 20
    Ebenda.
  • 21
    Öffentlicher Anzeiger …, a. a. O., S. 110.
  • 22
    Striethorst, Rechtsfälle …, a. a. O., S. 248.
  • 23
  • 24
    Striethorst, Rechtsfälle …, a. a. O., S. 249.
  • 25
    S. J. Plewako: Kalikst Józef Maksymilian z Grabu Grabski. Internetadresse: http://www.grabski.plewako.pl/.
  • 26
    Sentkowska: Genealogia …, a. a. O., S. 31.

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