Das Häuslergrundstück des Kutschers Neumann (Teil 2)

Grundbuch Marzdorf Band Ⅰ, Blatt Nr. 16 (1810-1882)

Der erste Teil dieses Beitrags stellte die Geschichte des Häuslergrundstücks bis ins Jahr 1843 dar. Bereits im Vorjahr hatte der ursprüngliche Besitzer, der herrschaftliche Kutscher Christoph Neumann, seinen Besitz an seinen Schwiegersohn Andreas Rohloff übereignet. Am 11. August 1843 war es Rohloff endlich gelungen, ein eigenes Grundbuch für den Besitz erhalten, der seit 1810 der Familie gehörte.

Aus der Ehe von Andreas Rohloff und Rosalia geborene Neumann sind aus den Kirchenbuch-Duplikaten von Marzdorf drei Kinder bekannt:

  1. Anna Marie Rohloff, geboren am 19. Juni 1842;1General-Akten … a. a. O., S. 138.
  2. Gustav Rohloff, geboren am 28. August 1844;2General-Akten … a. a. O., S. 148.
  3. Bertha Rohloff, geboren am 5. März 1847.3General-Akten … a. a. O., S. 167.

Im September 1847 verkaufte das Ehepaar Rohloff das Häuslergrundstück an den Schullehrer Carl Schulz, dessen Motive bei dem Geschäft etwas rätselhaft sind. Schulz war um 1813 geboren, hatte das Lehrerseminar in Baldenburg besucht und amtierte seit 1833 als katholischer Schullehrer im knapp 19 Kilometer von Marzdorf entfernten Stranz. Er bezog für diese Stelle im Jahr 1847 ein Jahresgehalt von 90 Taler und scheint – nach den erhaltenen Schulakten – öfter krank gewesen zu sein. Im Verlauf des Jahres 1850 wurde Schulz pensioniert und zog offenbar in das bereits drei Jahre zuvor erworbene Haus.4Regierung Marienwerder: Acta Generalia die jährlichen Schulmusterungen im Decanat Dt. Crone betreffend (1849-1873) (Ost-Abt. Rep. A 181 Nr. 7578), LDS-Film 008206267, https://www.familysearch.org/ark:/61903/3:1:3Q9M-CSLT-39YB-5 und 39YN-W.

Titelseite des Kaufvertrags zwischen Andreas Rohloff und Carl Schulz

Aber zurück ins Jahr 1847 … – Im Kaufvertrag, den Rohloff und Schulz am 24. September 1847 zunächst privat in Marzdorf schlossen, wurde ein Kaufpreis von 600 Taler für das Häuslergrundstück »in Pausch und Bogen[,] ohne lebendes und totes Inventarium« ausgehandelt.5Kaufvertrag vom 24. September 1847. In: Grundakte Marzdorf Bd. Ⅰ, Bl. Nr. 16, Blatt 37 VS. Dort auch die folgenden Angaben und Zitate. Schulz versprach, die Hälfte des Kaufpreises »am Tage der gerichtlichen Verschreibung« und die ändere Hälfte »zu Mariam 1848« (also am 25. März) zu entrichten. Zusätzlich wollte Schulz auch das Laudemium von zehn Prozent des Kaufgeldes tragen, dass bei jedem Verkauf an den Grundherrn von Marzdorf zu entrichten war.

Im Gegenzug versprach Rohloff, die »Wintersaat mit zirka 6 Scheffel Roggen« ohne Entschädigung zu bestellen. Die Kosten der gerichtlichen Verschreibung wollten sich beide Parteien teilen.6A. a. O., Blatt 37 RS. Der Vertrag wurde von Andreas Rohloff, seiner Ehefrau Rosalia und Carl Schulz unterschrieben; als Zeugen zeichneten Friedrich Herrmann und Wilhelm Loerke. Nach den Kirchenbuch-Duplikaten lebte der erstere als Zimmermann in Marzdorf, der zweite war ein Sohn des verstorbenen Müllers Carl Loerke in Lubsdorf.7General-Akten … a. a. O., S. 147.

Noch am selben Tag bat Carl Schulz von Stranz aus das Patrimonialgericht in Tütz, zur gerichtlichen Vollziehung des Kaufvertrags »baldigst« einen Termin anzusetzen.8Schreiben Schulz’ vom 24. September 1849. In: Grundakte Marzdorf Bd. Ⅰ, Bl. Nr. 16, Blatt 36 VS. Dieser Termin, fand am 2. November 1847 in Marzdorf statt. In der Verhandlung wurden die vorher festgelegten Punkte noch einmal fixiert. Zusätzlich gab Rohloff zu Protokoll, bereits 300 Taler des Kaufgeldes erhalten zu haben,9Verhandelt Marzdorf, 2. November 1847. In: A. a. O., Blatt 40 VS. Schulz teilte hingegen am Schluss der Verhandlung mit, dass er mit Helene geborene Utecht verheiratet sei und in Gütergemeinschaft lebe.10A. a. O., Blatt 41 VS.

Am 7. November 1847 änderte das Patrimonialgericht den Besitztitel auf Carl Schulz ab,11Bearbeitungsvermerke auf a. a. O., Blatt 40 VS u. RS. fertigte den Hypothekenschein und informierte den Marzdorfer Rittergutsbesitzer Guenther über den geschehenen Verkauf.12Entwurf des Hypotheken-Schein und des Schreibens an Guenther. In: A. a. O., Blatt 42 VS u. RS. An Kosten berechnete das Gericht 16 Taler acht Silbergroschen drei Pfennig.13Kostenrechnung. In: A. a. O., Blatt 43 VS.

Am 22. November 1847 quittierte Franz Guenther über den Erhalt des Kaufvertrags. Guenther hatte das Rittergut erst in jenem Jahr erworben.

Im Kaufvertrag hatten Rohloff und Schulz keine Regelung zu den Erbteilen der Geschwister Jacob, Rosalia und Juliana Neumann getroffen, die mit einer Gesamtsumme von 173 Taler seit 1843 im Grundbuch Marzdorf Band Ⅰ, Blatt Nr. 16 eingetragen standen. Formal war die Forderung beim Kauf auf Schulz übergegangen, obwohl das sicher nicht gewollt war und den Wiederverkauf des Grundstück erschwerte.

Zu Anfang des Jahres 1849 fanden sich die Schwestern Juliana – die mit Lorenz Neumann verheiratet war –, und Rosalia mit ihrem Ehemann Andreas Rohloff vor dem Patrimonialgericht in Tütz ein, um zu bekundeten, wegen des Erbes »längst befriedigt zu sein«.14Verhandlungsprotokoll vom 16. Januar 1847 [unvollständig]. In: A. a. O., Blatt 50 RS. Dort auch die folgenden Angabe und Zitate. Sie gaben weiter zu Protokoll, der Bruder Jacob habe das Erbe ebenfalls erhalten, könne aber nicht vor Gericht in die Löschung einwilligen, da er »in der Königl. Charité zu Berlin als Blinder danieder liege«.

Diese Aussage war etwas übertrieben, denn am 5. März 1849 erschien Jacob Neumann auf »Requisition des Patrimonial-Gerichts zu Marzdorf« vor Gericht in Berlin.15Verhandelt Berlin, 5. März 1849. In: A. a. O., Blatt 51 VS. – Dort auch die weiteren Angaben. Er gab zu Protokoll in der »Communication am neuen Thore Nr. 4« zu wohnen16Die Communication am neuen Thore (seit 1891 Hannoversche Straße) lag nah beim Charitégelände. H. Zschocke: Die Berliner Akzisemauer, Berlin 2007, S. 181. und »fast gar nichts mehr sehen« zu können. Zur seinem Erbteil erklärte er:

»Diese 49 Thaler sind mir durch meinen Schwager Rohloff längst gezahlt worden und zwar zu jener Zeit da ich noch im Besitze meines Augenlichts war; ich quittire daher hierüber und willige in die Löschung dieser 49 rth im Hypothekenbuch des verpfändeten Grundstücks.«17Verhandelt Berlin, 5. März 1849. In: Grundakte Marzdorf Bd. Ⅰ, Bl. Nr. 16, Blatt 51 RS.

Am 18. März löschte das Patrimonialgericht die gesamte Erbteilsforderung aus dem Grundbuch18Copia decreti vom 18. März 1849. In: A. a. O., Blatt 47 VS. und forderte die Kosten von zwei Taler acht Silbergroschen und sieben Pfennig von »Häusler Rohloff in Arnsfelde«.19Kostenaufstellung. In: A. a. O., Blatt 47 RS.

Obwohl es in der Schenkungsurkunde nicht ausdrücklich erwähnt war, stand dem Besitzer des Häuslergrundstücks Marzdorf Band Ⅰ, Blatt Nr. 16 das Recht zu, gemeinsam mit anderen Grund­besitzern des Dorfes sein Vieh im Marzdorfer Birkenbusch zu hüten. Der Wald gehörte jedoch zum Rittergut, das im Juni 1850 das gemeinschaftliche Hütungsrecht aufhob. Im Rezess, der am 28. Juni des Jahres vor dem Kreisgericht in Deutsch Krone geschlossen wurde, erhielt Carl Schulz zur Entschädigung 177 Quadratruten (ungefähr einen Morgen) Land im Birkenbusch zugesprochen.20Copia decreti vom 28. Juni 1850. In: A. a. O., Blatt 54 VS. – Alle weiteren Unterlagen zum Rezess fehlen in der Grundakte. Am 30. Juni 1850 vermerkte die Gerichtskommission in Märkisch Friedland die Zuschreibung auf dem Titelblatt des Grundbuchs.21Titelblatt Grundbuch Nr. ⅩⅥ. In: A. a. O., Blatt 2 VS.

Schulz lebte zu dieser Zeit nachweislich in Marzdorf, wo ihm nach den Kirchenbuch-Duplikaten am 25. Mai 1850 von seiner Ehefrau Brigitta geborene Mantke die Tochter Agatha Hulda geboren wurde.22General-Akten … a. a. O., S. 188. – In den Grundakten wird die Ehefrau »Brigitte geborene Manke« benannt. Ein weiteres männliches Kind kam am 11. Juli 1851 zur Welt, lebte aber lediglich drei Stunden.23General-Akten … a. a. O., S. 197 u. 200. Schulz’ erste Ehefrau Helene geborene Utecht war noch in Stranz verstorben,24Requisition in der Helene Schulzschen Curatelsache. In: Grundakte Marzdorf Bd. Ⅰ, Bl. Nr. 16, Blatt 75 VS.[/mfn| wann das geschah geht aber aus den Grundakten nicht hervor.

Am 16. Mai 1851 verkauften die Eheleute Carl und Brigitta Schulz ihr Häuslergrundstück in Marzdorf an Rittergutsbesitzer Franz Guenther. Der Vertrag wurde vor Notar Anton Kloer aus Deutsch Krone geschlossen, der zum Vertragsschluss nach Marzdorf – also auf das frühere Gut seines Vaters – gekommen war.24Kaufvertrag vom 16. Mai 1851. In: A. a. O., Blatt 55 VS.

Titelseite des Kaufvertrags vom 16. Mai 1851

Nach dem Kaufvertrag bestand das Grundstück aus einem »Wohnhaus nebst Stall und Scheune« sowie etwa 14 Morgen Ackerland.25A. a. O., Blatt 55 RS. – Dort auch die folgenden Angaben und das Zitat. Das Grundstück lag am Weg nach Böthin »gleich hinter dem zunächst des Dorfes befindlichen Wittwe Brieskeschen Ackerhofe«. Zum Besitz gehörten die oben erwähnten 177 Quadratruten Weideland im Birkenbusch.

Der Kaufpreis für das Grundstück »mit Ausschluß des Inventars und der diesjährigen Winter- und Sommer-Erndte, auch Obstnutzung« wurde auf 680 Taler festgelegt, von denen Guenther aber nur 100 bei Vertragsschluss bezahlte.26A. a. O., Blatt 55 RS u. 56 VS. Weitere 60 Taler des Kaufgeldes wurden mit dem Laudemium verrechnet, das Schulz dem Rittergut noch aus dem Jahr 1847 schuldete; eine zweite Rate von 100 Taler wollte Guenther am folgenden Tagen bezahlen und den Rest von 420 Taler »zu Michaelis dieses Jahres« – also am 29. September 1851.27A. a. O., Blatt 56 VS.

Obwohl die Übergabe bei Vertragsschluss erfolgte, erlaubte Guenther den Verkäufern, die verkauften Gebäude bis Michaelis weiter zu nutzen.28A. a. O., Blatt 57 RS. Sie mussten sich jedoch verpflichten, das Ackerland »nach vorgängiger dreitägiger Aufkündigung von den darauf etwa befindlichen Früchten« zu befreien, falls es bebaut werden sollte.29A. a. O., Blatt 57 VS.

Das Ehepaar Schulz hatte die »linke Stube« des Wohnhauses an den Tischler Graf vermietet, dessen Vertrag noch bis »Marien künftigen Jahres« bestand.30A. a. O., Blatt 56 RS. – Der Tischler Johann Graf stammte aus Deutsch Krone und hatte am 14. Oktober 1850 in Marzdorf die Tischlertochter Veronika geborene Piorek geheiratet hatte. General-Akten … a. a. O., S. 192. Der »schriftlich errichtete Wirths-Vertrag« sollte binnen 24 Stunden nach Vertragsschluss an Guenther ausgehändigt werden, der die »Rechte und Pflichten des Vermiethers« übernahm.31A. a. O., Blatt 57 VS.

Der Kaufvertrag wurde von Guenther sowie dem Ehepaar Schulz unterzeichnet und vom Dorfschulzen Joseph Morowski und dem Häusler Franz Garski als Zeugen beglaubigt.32A. a. O., Blatt 58 VS. Die Kosten des Vertrages, für den Anton Kloer sieben Taler 23 Silbergroschen berechnete, übernahm Guenther.33A. a. O., Blatt 57 RS.

Der übereignete noch am selben Tag eine 100 Quadratruten große Parzelle des erworbenen Grundstücks an die Witwe Anna Brieske geborene Schulz.34Tauschvertrag vom 16. Mai 1851. In: A. a. O., Blatt 59 VS. Dieses Geschäft hatte folgenden Hintergrund: Die Schneiderwitwe Brieske besaß gemeinsam mit dem Schneider Franz Sydow das Häuslergrundstück Marzdorf Band Ⅱ, Blatt Nr. 28, das zum Brausee hin auf »dem sogenannten blinden Berge« lag und »ringsum vom herrschaftlichen Garten umgrenzt« war.35A. a. O., Blatt 59 RS.[/mfn| Die Besitzhistorie des Grundstück wird später behandelt, an dieser Stelle ist nur von Belang, dass die zugehörigen Gebäude – ein Wohnhaus und zwei Ställe – im Frühjahr 1851 abgebrannt waren.35Verzeichnis der Abgebrannten. In: Amtsblatt Marienwerder [Hrsg. Königl. Regierung], Nr. 7 vom 18. Februar 1852, S. 47.

Ausriss aus dem Verzeichnis der Abgebrannten für 1851 im Amtsblatt Marienwerder

Wie alle Besitzer von Marzdorf war Guenther bestrebt, das Rittergut räumlich vom eigentlichen Dorf zu trennen. Er nutzte daher die Gelegenheit, sich der »wüsten Baustelle«36Tauschvertrag vom 16. Mai 1851. In: Grundakte Marzdorf Bd. Ⅰ, Bl. Nr. 16, Blatt 59 RS. in unmittelbarer Nähe seines Besitzes zu bemächtigen und übergab den Abgebrannten im Gegenzug Grundstücke am sogenannten »Kossätenweg« nach Böthin. Es ist gut möglich, dass er das frühere Häuslergrundstück des Kutschers Neumann überhaupt nur erwarb, um ein entsprechendes Tauschobjekt in Händen zu haben.

Die Parzelle, die Anna Brieske im Mai 1851 erhielt, grenzte an ein Stück Wurthland »hinter dem Hirtenhause«, das ihr ohnehin schon gehörte.37A. a. O., Blatt 60 RS. Franz Sydow wurde hingegen für seinen Anteil am Grundstück Marzdorf Band Ⅱ, Blatt Nr. 28 mit einem Teil des Hirtengrundstücks Marzdorf Band Ⅱ, Blatt Nr. 35 entschädigt, dass Guenther bereits im Jahr 1847 von der Gemeinde Marzdorf erstanden hatte.38A. a. O., Blatt 60 VS. – Siehe dazu die Darstellung im Beitrag über den Kluck’schen Bauernhof.

Der Wert der getauschten Grundstücke wurde im Vertrag – sicherlich zu gering – auf je 40 Taler angegeben; die Übergabe galt bereits als vollzogen.39A. a. O., Blatt 60 RS. Guenther übernahm alle Kosten und versprach auch »Abschreibung und Dismembration der vertauschten Parzellen« zu bewirken.40A. a. O., Blatt 61 VS.

Guenther und Sydow unterzeichneten den Vertrag mit ihrem Namen, die Witwe Brieske mit drei Kreuzen.41A. a. O., Blatt 61 RS. – Dort auch die folgenden Angabe und das Zitat. Als Zeugen wurden der Häusler Franz Garski und »der vormalige Lehrer Carl Schulz« hinzugezogen.

Titelseite des Tauschvertrages vom 16. Mai 1851

Im Verlauf des Mai 1851 nutzte Guenther das Grundstück Marzdorf Band Ⅰ, Blatt Nr. 16 für ein weiteres Tauschgeschäft, diesmal mit der Witwe Rosalie Neumann geborene Radke. Sie besaß das Häuslergrundstück Marzdorf Band Ⅱ, Blatt Nr. 33, das gleichfalls auf dem »blinden Berge« am Brausee lag und kurz zuvor abgebrannt war.42Tauschvertrag vom 20. Mai 1851. In: A. a. O., Blatt 63 RS. – Dort auch die folgenden Angaben. Für die Übereignung der Haus- und Hofstelle dieses Grundstücks »nebst dabei befindlichen Garten« erhielt sie von Guenther ein 200 Quadratruten großes Grundstück,

»welches sich von dem Wege nach Böthin bis an den unterhalb liegenden Roßbruch in gleicher Breite längs des an die Wittwe Brieske vertauschten Stückes erstreckt«.43Ebenda.

Außerdem versprach Guenther der Witwe Neumann zum »ersten Aufbau eines Hauses« auf diesem Grundstück »Bauholz […] in der Marzdorfschen Forst unentgeldlich zu verabfolgen.44A. a. O., Blatt 65 VS. Auch in diesem Fall wurde der Wert der vertauschten Parzellen auf ja 40 Taler geschätzt und Guenther sagte zu, die »Kosten des Vertrages und der Abschreibung« zu übernehmen.45A. a. O., Blatt 65 VS u. RS.

Eine zusätzliche Schwierigkeit bestand jedoch darin, dass auf dem Grundstück Marzdorf Band Ⅱ, Blatt Nr. 33 für die fünf Kinder der Witwe Neumann Vatererbteile in Höhe von 25 Taler gerichtlich eingetragen standen.46A. a. O., Blatt 64 RS. Im Tauschvertrag verpflichtete sich die Witwe, die an Guenther überlassenen Parzellen binnen Jahresfrist von dieser Forderung zu befreien.

Titelseite des Tauschvertrags zwischen Franz Guenther und Rosalie Neumann

Nach Abschluss des eigentlichen Tauschvertrages räumte Guenther Rosalie Neumann noch das Recht ein, aus dem Schmiedebruch auf dem Wege nach Böthin »Wasser zum häuslichen Bedarfe und Gebrauche zu entnehmen« und dazu auch »den Wassersteig« zu nutzen, der hinter der »Schmiede und dem Häusler Lück« lag.47A. a. O., Blatt 66 VS.

Anton Kloer berechnete für den Vertrag, der diesmal in seinem Notariat in Deutsch Krone geschlossen wurde, drei Taler zwölf Silbergroschen sechs Pfennige.48A. a. O., Blatt 66 RS. Als Vertragszeugen wurden der Schulze August Schroeder aus Trebbin und der Kaufmann Hirsch Victor zugezogen.49A. a. O., Blatt 65 RS.

Weder Franz Guenther noch die anderen Beteiligten informierten die Gerichtskommission in Märkisch Friedland über die vorgenommen Grundstücksveränderungen. Das Versäumnis fiel im Juni 1852 auf, als die Kreisgerichtskommission die Vormundschaftsakten den Kinder von Anna Brieske bearbeitete.50Schreiben in der Häusler Johann Brieskeschen Vormundschaftssache vom 27. Juni 1852. In: A. a. O., Blatt 77 VS. Am 9. Juli des Jahres wurden Guenther und Brieske aufgefordert, die entsprechenden notariellen Verträge binnen vier Wochen »behufs Besitztitelberichtigung« dem Gericht vorzulegen.51Entwürfe zweier Briefe vom 9. Juli 1852. In: A. a. O., Blatt 77 RS. Guenther folgte der Aufforderung erst am 10. September 1852,52Schreiben Guenthers vom 10. September 1852. In: A. a. O., Blatt 81 RS. – Dort auch der nachfolgend zitierte Bearbeitungsvermerk. Brieske antwortete gar nicht und wurde am 15. September bei Androhung von 10 Taler Strafe erneut aufgefordert.

Als Anna Brieske den Vertrag am 10. Oktober endlich der Gerichtskommission vorlegte, setzte diese einen Termin zur »Regulirung der Besitzverhältnisse« auf den 11. November 1852 an, zu dem neben der Witwe Brieske auch Schneider Sydow vorgeladen wurde. Die Vorladung galt zudem Stephan Schmidt und seiner Ehefrau Rosalie geborene Brieske, die mit einer Erbteilsforderung gegen ihre Mutter das Verfahren ausgelöst hatte. Guenther blieb außen vor; ihn befragte das Gericht nur, ob er das Häuslergrundstück Marzdorf Band Ⅰ, Blatt Nr. 16 dem Rittergut als Pertinenzstück zuschreiben wolle, was er aber am 23. Oktober ablehnte.53Schreiben Guenthers vom 23. Oktober 1852. In: A. a. O., Blatt 81 RS. – Auf dem Blatt auch der Bearbeitungsvermerk zur Witwe Brieske.

Bei dem Termin am 11. November gab Franz Sydow zu Protokoll, er und die Witwe Brieske hätten am 16. Mai 1851 ihr früheres »Grundstück, dessen Gebäude abgebrannt waren«, gegen andere Hausstellen nebst Ackerland eingetauscht.54Actum Märk. Friedland, 11. November 1852. In: A. a. O., Blatt 87 VS. Er habe auf dieser Stelle inzwischen »ein Wohnhaus nebst Stall unter einem Dache errichtet, welches mit Stroh gedeckt und mit 40 rth versichert« sei. Er bat darum, »nunmehr den Besitz­titel zu berichtigen«.55Ebenda und a. a. O., Blatt 87 RS. – Dort auch die nachfolgenden Angaben.

Auch Anna Brieske hatte inzwischen ein Wohnhaus, das bei der Feuerkasse mit 40 Taler versichert war, neu errichtet, jedoch nicht auf dem von Guenther erhaltenen Grundstück, sondern auf dem Wurthland, das ihr vor dem Tausch bereits gehörte. Die 100 Quadratruten, die sie eingetauscht hatte, wollte sie nun an ihren Schwiegersohn abtreten, der »auf dem abgetretenen Areal ebenfalls ein Wohnhaus nebst Stall unter einem Dach erbaut« hatte.56A. a. O., Blatt 88 VS.

Wie aus den Bearbeitungsvermerken auf dem Verhandlungsprotokoll hervorgeht, beabsichtigte die Kreisgerichtskommission den Besitztitel des Grundstücks Marzdorf Band Ⅱ, Blatt Nr. 28 auf Guenther zu berichtigen und für Anna Brieske, Franz Sydow sowie die Eheleute Stephan Schmidt jeweils neue Grundbuchblätter anzulegen. Vorher waren aber die eingetragen Vatererbteile vom Grundstück Marzdorf Band Ⅱ, Blatt Nr. 28 zu löschen und auf dem neuen Grundstück der Witwe Brieske zu versichern. Zu dieser Operation setzte das Gericht einen weiteren Termin auf den 18. Januar 1853 an, zu dem Anna Brieske und Bauer Martin Manthey aus Lubsdorf als Vormund ihrer Kinder geladen wurden.57Bearbeitungsvermerk. In: A. a. O., Blatt 87 VS u. RS.

Bei dieser Verhandlung erklärte sich Manthey mit der Übertragung der Erbgelder in einer Gesamthöhe von 49 Taler 19 Silbergroschen und drei Achtel Pfennig auf das »von der Brieske jetzt acquirirte Grundstück« einverstanden.58M. Friedland, 18. Januar 1853. In: A. a. O., Blatt 91 VS. Anna Brieske gab zu Protokoll, dass ihre älteste Tochter – das war vermutlich Rosalie – ihr Erbteil von acht Taler acht Silbergroschen und einigen Pfennigbruchteilen bereits erhalten hatte und beantragte ebenfalls die Übertragung der Restforderung auf das nunmehrige Grundstück.59A. a. O., Blatt 91 RS.

Im Oktober 1852 erbat Guenter ein »besonderes folio« für das Häuslergrundstück, um es zu weiteren Tauschgeschäften zu verwenden.

Nachdem das Kreisgericht in Deutsch Krone diese Erklärungen am 7. Februar 1853 obervormundschaftlich bestätigt hatte, folgten am 19. Februar umfangreiche Eintragungen in den Marzdorf Grundbüchern, die sich aus der vorliegenden Grundakte nur teilweise rekonstruieren lassen.60Bearbeitungsvermerke der Gerichtskommission. In: A. a. O., Blatt 95 VS bis 96 RS. – Dort auch die folgenden Angaben. So wurden die Besitztitel der Grundstücke Marzdorf Band Ⅰ, Blatt Nr. 16 sowie Band Ⅱ, Blatt Nr. 28 auf Guenther abgeändert und das Wurthland der Witwe Brieske auf das neue Blatt Nr. 40 übertragen, aber die Nummern der neuen Grundbücher von Franz Sydow und der Eheleute Schmidt sind nicht bekannt.

Im Februar 1856 nutzte Guenther das frühere Grundstück des Kutschers Neumann erneut für ein Tauschgeschäft. Dieses Mal band er die Kreisgerichtskommission direkt ein und bat um einen Lokaltermin:

»[…] ich beabsichtige einen zwei Familien gehörigen Grund einzutauschen, [und] weil da in beiden Familien Vormünder mitzureden haben, so ist es wohl zweckmäßig hier zu verhandeln.«61Schreiben Guenthers vom 26. Januar 1856. In: A. a. O., Blatt 99 VS.

Guenthers Interesse galt dem Häuslergrundstück Marzdorf Band Ⅰ, Blatt Nr. 22, das zur einen Hälfte im Besitz der Eheleute Martin und Catharina Schulz, zur anderen im Besitz der Witwe Cäcilie Koplin geborene Litfin war.62Verhandelt zu Marzdorf, 9. Februar 1856. In: A. a. O., Blatt 101 RS. Eine Beschreibung der Häuslerstelle fehlt im Tauschvertrag, aber aus seiner ebenfalls erhaltenen Grundakte ist bekannt, dass sie nur wenige Quadratruten groß war und – gleich dem zuvor eingetauschten Grundstück Marzdorf Band Ⅰ, Blatt Nr. 28 – an den Brausee grenzte.63Verhandelt Marzdorf, 17. September 1814. In: Sąd Obwodowy w Mirosławcu (Amtsgericht Märkisch Friedland): Marzdorf [Marcinkowice] Band I, Blatt 22 Seite 21 Besitzer: Christiane Koplin, geb. Litfin, Laufzeit 1814-1856, Signatur 26/112/0/3/178 im AP Koszalin, Blatt 7 VS. Offenbar wurde die gesamte Um­gebung des Sees damals dem Gutspark von Marzdorf zugeschlagen.

Im Gegenzug überließ Guenther den Eigentümern jeweils 20 magdeburgische Ruthen vom früheren Grundstück des Kutschers Neumann.64Verhandelt zu Marzdorf, 9. Februar 1856. In: Grundakte Marzdorf Bd. Ⅰ, Bl. Nr. 16, Blatt 101 RS u. 102 VS. Dort auch die folgenden Angaben und Zitate. Er verpflichtete sich weiter, sowohl den Eheleuten Schulz als auch der Witwe Koplin innerhalb von zwei Jahren »als Zugabe ein massives Wohnhaus« auf den eingetauschten Parzellen zu erbauen. Beide Wohnhäuser sollten »in gleicher Bauweise mit den dort bereits stehenden Häusern« errichtet werden und folgende Ausstattung aufweisen:

»Das Wohnhaus soll enthalten 2 Stuben a 16 Fuß im Quadrat mit einer daran stoßenden Kammer für jede Stube. Ferner einen Stall von 12 Fuß Tiefe u. 16 Fuß Länge.«

Da 16 preußische Werkfuß etwa zehn Meter entsprechen, waren die damals errichteten Häuser also rund 13 Meter lang und zehn Meter tief – sie boten damit nicht übermäßig viel Raum für eine Familie, bedeuteten aber gewiss eine Verbesserung gegenüber im Dorf üblichen Holzbauten.

Abrechnung des Referendars Wolff, der sich am 9. Februar 1856 zur Vertragsaufnahme von Märkisch Friedland nach dem drei Meilen entfernten Marzdorf begeben hatte.

Kompliziert wurde der Tausch, weil auf dem Grundstück am Brausee mehrere Erbteile hypothekarisch eingetragen standen. Im Fall der Eheleute Schulz war es vier Vatererbteile von insgesamt 16 Taler aus der ersten Ehe von Catharina geborene Neumann mit dem Häusler Michael Mittelstädt. Je vier Taler entfielen auf die Kinder:

  1. Martin Mittelstädt, geboren 26. November 1836;
  2. Rosalie Mittelstädt, geboren 5. November 1840;
  3. Johann Mittelstädt, geboren 13. Mai 1843;
  4. Michael Mittelstädt, geb. 19. September 1845.65Grundbuch Marzdorf Band Ⅱ, Blatt Nr. 45 (Entwurf). In: A. a. O., Blatt 105 VS. – Der Tod des Vaters Michael Mittelstädt ist in den Kirchenbuch-Duplikaten nicht verzeichnet. Die Hochzeit seiner Witwe mit dem Beikossäten Martin Schulz wurde aber am 26. August 1849 geschlossen. General-Akten … a. a. O., S. 184.

Auf der Parzelle der Witwe Koplin stand lediglich ein Vatererbteil von 38 Taler 22 Silbergroschen neun Pfennigen für den am 10. August 1849 geborenen Sohn Gustav eingetragen.66Grundbuch Marzdorf Band Ⅱ, Blatt Nr. 46 (Entwurf). In: A. a. O., Blatt 105 RS. – Sein Vater war der Häusler Joseph Koplin, der am 6. Januar 1853 im Alter von 33 Jahren in Marzdorf verstorben war. General-Akten … a. a. O., S. 155.

Als Vormund für die minderjährigen Kinder Mittelstädt fungierte Johann Riebschläger; der Vormund für Gustav Koplin war der schön häufiger benannte Franz Garski.67Verhandelt zu Marzdorf, 9. Februar 1856. In: A. a. O., Blatt 101 VS. Beide Vormünder stimmten dem geplanten Grundstückstausch zu.68A. a. O., Blatt 103 VS.

Nachdem die Kreisgerichtskommission den Tausch obervormundschaftlich genehmigt hatte,69Copia decreti vom 25. Februar 1856. In: A. a. O., Blatt 108 VS (für Gustav Koplin) u. 109 VS (für die Kinder Mittelstädt). schritt das Gericht am 7. März zur Umsetzung: Die eingetauschte Parzelle der Eheleute Neumann wurde auf das neue Grundstücksblatt Marzdorf Band Ⅱ, Blatt Nr. 45 übertragen, die Parzelle der Witwe Koplin auf das neue Blatt Marzdorf Band Ⅱ, Blatt Nr. 46. Das eingetauschte Grundstück Marzdorf Band Ⅰ, Blatt Nr. 22 wurde geschlossen und sein Inhalt nach Blatt Nr. 16 übertragen.70Bearbeitungsvermerk. In: A. a. O., Blatt 104 VS u. RS. Die Kosten des gesamten Verwaltungsakt in Höhe von 21 Talern hatte Franz Guenther zu tragen.71Kostenberechnung. In: A. a. O., Blatt 107 RS. Darin enthalten waren sieben Taler Reisekosten für den Referendar Wolff und den Actuar Brunk, zu denen es heißt:

»Auf ausdrückliches Verlangen des Rittergutsbesitzers Günther zu Marzdorf ist in loco Marzdorf der obengedachte Tauschvertrag aufgenommen. Da dem unterschriebenen Richter die sämmtlichen Kontrahenten nicht nur von Person unbekannt, sondern auch 4 derselben Analphabeten waren, so wurde durch Verfügung vom 8ten d. Mts. die Zuziehung einer 2ten Gerichtsperson angeordnet.«72Liquidation der Reisekosten vom 11. Februar 1856. In: A. a. O., Blatt 100 VS.

Nach den Veränderungen erstellte der Kreisausschuss in Deutsch Krone einen neuen Abgabenverteilplan, aus dem hervorgeht, dass das Grundstück Marzdorf Band Ⅰ, Blatt Nr. 16 trotz der drei Tauschgeschäfte immer noch zwölf Morgen 50 Quadratruten groß war, für die zehn Silbergroschen Grundsteuer anfielen.73Schreiben des Kreisausschusses vom 21. August 1859. In: A. a. O., Blatt 100 VS. Dort auch die folgenden Angaben. Für die Häuslergrundstücke Marzdorf Band Ⅱ, Blatt Nr. 45 und Blatt Nr. 46 fiel hingegen keine Grundsteuer an; diese Grundstücke waren aber auch nur einen Morgen zehn Quadratruten groß.

Obervormundschaftliche Bestätigung der Erklärung des Schneiders Franz Garski vom 25. Februar 1856

Am 14. Juli 1879 führte die Steuerbehörde in Deutsch Krone das ehemalige Häuslergrundstück des Kutschers Neumann auf das Kataster zurück. Die Gesamtgröße bezifferte Steuerinspektor Müller dabei auf zwei Hektar 76 Ar und 50 Quadratmeter – so groß war im Westen Deutschlands mancher Bauernhof. Der Grundsteuerreinertrag wurde mit 10,61 Dezimal­taler angegeben, d. h. mit 3,84 Taler pro Hektar. Zum Grundstück gehörten vier Ackerstücke in den mittleren Bodenklassen 4 und 5, davon lag ein Stück im Birkenbusch.74Auszug aus der Grundsteuermutterrolle. In: A. a. O., Blatt 122 VS u. RS. Nach dem Auszug aus der Gebäudesteuerrolle stand auf dem früheren Häuslergrundstück nun ein Maschinenhaus, dessen jährlicher Nutzungswert sich auf 60 Mark belief.75Auszug aus der Gebäudesteuerrolle. In: A. a. O., Blatt 121 VS u. RS.

Auf Antrag von Mariane Guenther geborene Koppe wurde das Grundakte des Grundstücks Marzdorf Band Ⅰ, Blatt Nr. 16 am 30. April 1882 geschlossen und sein gesamter Inhalt in das Grundbuch des Ritterguts übertragen, als dessen Zubehör es von nun an galt. An Kosten für die Schließung berechnete das Gericht 80 Pfennige.76Schließungsvermerk vom 30. April 1882. In: A. a. O., Blatt 119 VS u. RS.


Anmerkungen:

  • 1
    General-Akten … a. a. O., S. 138. ↩︎
  • 2
    General-Akten … a. a. O., S. 148. ↩︎
  • 3
    General-Akten … a. a. O., S. 167. ↩︎
  • 4
    Regierung Marienwerder: Acta Generalia die jährlichen Schulmusterungen im Decanat Dt. Crone betreffend (1849-1873) (Ost-Abt. Rep. A 181 Nr. 7578), LDS-Film 008206267, https://www.familysearch.org/ark:/61903/3:1:3Q9M-CSLT-39YB-5 und 39YN-W. ↩︎
  • 5
    Kaufvertrag vom 24. September 1847. In: Grundakte Marzdorf Bd. Ⅰ, Bl. Nr. 16, Blatt 37 VS. Dort auch die folgenden Angaben und Zitate. ↩︎
  • 6
    A. a. O., Blatt 37 RS. ↩︎
  • 7
    General-Akten … a. a. O., S. 147. ↩︎
  • 8
    Schreiben Schulz’ vom 24. September 1849. In: Grundakte Marzdorf Bd. Ⅰ, Bl. Nr. 16, Blatt 36 VS. ↩︎
  • 9
    Verhandelt Marzdorf, 2. November 1847. In: A. a. O., Blatt 40 VS. ↩︎
  • 10
    A. a. O., Blatt 41 VS. ↩︎
  • 11
    Bearbeitungsvermerke auf a. a. O., Blatt 40 VS u. RS. ↩︎
  • 12
    Entwurf des Hypotheken-Schein und des Schreibens an Guenther. In: A. a. O., Blatt 42 VS u. RS. ↩︎
  • 13
    Kostenrechnung. In: A. a. O., Blatt 43 VS. ↩︎
  • 14
    Verhandlungsprotokoll vom 16. Januar 1847 [unvollständig]. In: A. a. O., Blatt 50 RS. Dort auch die folgenden Angabe und Zitate. ↩︎
  • 15
    Verhandelt Berlin, 5. März 1849. In: A. a. O., Blatt 51 VS. – Dort auch die weiteren Angaben. ↩︎
  • 16
    Die Communication am neuen Thore (seit 1891 Hannoversche Straße) lag nah beim Charitégelände. H. Zschocke: Die Berliner Akzisemauer, Berlin 2007, S. 181. ↩︎
  • 17
    Verhandelt Berlin, 5. März 1849. In: Grundakte Marzdorf Bd. Ⅰ, Bl. Nr. 16, Blatt 51 RS. ↩︎
  • 18
    Copia decreti vom 18. März 1849. In: A. a. O., Blatt 47 VS. ↩︎
  • 19
    Kostenaufstellung. In: A. a. O., Blatt 47 RS. ↩︎
  • 20
    Copia decreti vom 28. Juni 1850. In: A. a. O., Blatt 54 VS. – Alle weiteren Unterlagen zum Rezess fehlen in der Grundakte. ↩︎
  • 21
    Titelblatt Grundbuch Nr. ⅩⅥ. In: A. a. O., Blatt 2 VS. ↩︎
  • 22
    General-Akten … a. a. O., S. 188. – In den Grundakten wird die Ehefrau »Brigitte geborene Manke« benannt. ↩︎
  • 23
    General-Akten … a. a. O., S. 197 u. 200. ↩︎
  • 24
  • 24
    Requisition in der Helene Schulzschen Curatelsache. In: Grundakte Marzdorf Bd. Ⅰ, Bl. Nr. 16, Blatt 75 VS.[/mfn| wann das geschah geht aber aus den Grundakten nicht hervor.

    Am 16. Mai 1851 verkauften die Eheleute Carl und Brigitta Schulz ihr Häuslergrundstück in Marzdorf an Rittergutsbesitzer Franz Guenther. Der Vertrag wurde vor Notar Anton Kloer aus Deutsch Krone geschlossen, der zum Vertragsschluss nach Marzdorf – also auf das frühere Gut seines Vaters – gekommen war.24Kaufvertrag vom 16. Mai 1851. In: A. a. O., Blatt 55 VS. ↩︎

  • 25
    A. a. O., Blatt 55 RS. – Dort auch die folgenden Angaben und das Zitat. ↩︎
  • 26
    A. a. O., Blatt 55 RS u. 56 VS. ↩︎
  • 27
    A. a. O., Blatt 56 VS. ↩︎
  • 28
    A. a. O., Blatt 57 RS. ↩︎
  • 29
    A. a. O., Blatt 57 VS. ↩︎
  • 30
    A. a. O., Blatt 56 RS. – Der Tischler Johann Graf stammte aus Deutsch Krone und hatte am 14. Oktober 1850 in Marzdorf die Tischlertochter Veronika geborene Piorek geheiratet hatte. General-Akten … a. a. O., S. 192. ↩︎
  • 31
    A. a. O., Blatt 57 VS. ↩︎
  • 32
    A. a. O., Blatt 58 VS. ↩︎
  • 33
    A. a. O., Blatt 57 RS. ↩︎
  • 34
    Tauschvertrag vom 16. Mai 1851. In: A. a. O., Blatt 59 VS. ↩︎
  • 35
  • 35
    A. a. O., Blatt 59 RS.[/mfn| Die Besitzhistorie des Grundstück wird später behandelt, an dieser Stelle ist nur von Belang, dass die zugehörigen Gebäude – ein Wohnhaus und zwei Ställe – im Frühjahr 1851 abgebrannt waren.35Verzeichnis der Abgebrannten. In: Amtsblatt Marienwerder [Hrsg. Königl. Regierung], Nr. 7 vom 18. Februar 1852, S. 47. ↩︎
  • 36
    Tauschvertrag vom 16. Mai 1851. In: Grundakte Marzdorf Bd. Ⅰ, Bl. Nr. 16, Blatt 59 RS. ↩︎
  • 37
    A. a. O., Blatt 60 RS. ↩︎
  • 38
    A. a. O., Blatt 60 VS. – Siehe dazu die Darstellung im Beitrag über den Kluck’schen Bauernhof. ↩︎
  • 39
    A. a. O., Blatt 60 RS. ↩︎
  • 40
    A. a. O., Blatt 61 VS. ↩︎
  • 41
    A. a. O., Blatt 61 RS. – Dort auch die folgenden Angabe und das Zitat. ↩︎
  • 42
    Tauschvertrag vom 20. Mai 1851. In: A. a. O., Blatt 63 RS. – Dort auch die folgenden Angaben. ↩︎
  • 43
    Ebenda. ↩︎
  • 44
    A. a. O., Blatt 65 VS. ↩︎
  • 45
    A. a. O., Blatt 65 VS u. RS. ↩︎
  • 46
    A. a. O., Blatt 64 RS. ↩︎
  • 47
    A. a. O., Blatt 66 VS. ↩︎
  • 48
    A. a. O., Blatt 66 RS. ↩︎
  • 49
    A. a. O., Blatt 65 RS. ↩︎
  • 50
    Schreiben in der Häusler Johann Brieskeschen Vormundschaftssache vom 27. Juni 1852. In: A. a. O., Blatt 77 VS. ↩︎
  • 51
    Entwürfe zweier Briefe vom 9. Juli 1852. In: A. a. O., Blatt 77 RS. ↩︎
  • 52
    Schreiben Guenthers vom 10. September 1852. In: A. a. O., Blatt 81 RS. – Dort auch der nachfolgend zitierte Bearbeitungsvermerk. ↩︎
  • 53
    Schreiben Guenthers vom 23. Oktober 1852. In: A. a. O., Blatt 81 RS. – Auf dem Blatt auch der Bearbeitungsvermerk zur Witwe Brieske. ↩︎
  • 54
    Actum Märk. Friedland, 11. November 1852. In: A. a. O., Blatt 87 VS. ↩︎
  • 55
    Ebenda und a. a. O., Blatt 87 RS. – Dort auch die nachfolgenden Angaben. ↩︎
  • 56
    A. a. O., Blatt 88 VS. ↩︎
  • 57
    Bearbeitungsvermerk. In: A. a. O., Blatt 87 VS u. RS. ↩︎
  • 58
    M. Friedland, 18. Januar 1853. In: A. a. O., Blatt 91 VS. ↩︎
  • 59
    A. a. O., Blatt 91 RS. ↩︎
  • 60
    Bearbeitungsvermerke der Gerichtskommission. In: A. a. O., Blatt 95 VS bis 96 RS. – Dort auch die folgenden Angaben. ↩︎
  • 61
    Schreiben Guenthers vom 26. Januar 1856. In: A. a. O., Blatt 99 VS. ↩︎
  • 62
    Verhandelt zu Marzdorf, 9. Februar 1856. In: A. a. O., Blatt 101 RS. ↩︎
  • 63
    Verhandelt Marzdorf, 17. September 1814. In: Sąd Obwodowy w Mirosławcu (Amtsgericht Märkisch Friedland): Marzdorf [Marcinkowice] Band I, Blatt 22 Seite 21 Besitzer: Christiane Koplin, geb. Litfin, Laufzeit 1814-1856, Signatur 26/112/0/3/178 im AP Koszalin, Blatt 7 VS. ↩︎
  • 64
    Verhandelt zu Marzdorf, 9. Februar 1856. In: Grundakte Marzdorf Bd. Ⅰ, Bl. Nr. 16, Blatt 101 RS u. 102 VS. Dort auch die folgenden Angaben und Zitate. ↩︎
  • 65
    Grundbuch Marzdorf Band Ⅱ, Blatt Nr. 45 (Entwurf). In: A. a. O., Blatt 105 VS. – Der Tod des Vaters Michael Mittelstädt ist in den Kirchenbuch-Duplikaten nicht verzeichnet. Die Hochzeit seiner Witwe mit dem Beikossäten Martin Schulz wurde aber am 26. August 1849 geschlossen. General-Akten … a. a. O., S. 184. ↩︎
  • 66
    Grundbuch Marzdorf Band Ⅱ, Blatt Nr. 46 (Entwurf). In: A. a. O., Blatt 105 RS. – Sein Vater war der Häusler Joseph Koplin, der am 6. Januar 1853 im Alter von 33 Jahren in Marzdorf verstorben war. General-Akten … a. a. O., S. 155. ↩︎
  • 67
    Verhandelt zu Marzdorf, 9. Februar 1856. In: A. a. O., Blatt 101 VS. ↩︎
  • 68
    A. a. O., Blatt 103 VS. ↩︎
  • 69
    Copia decreti vom 25. Februar 1856. In: A. a. O., Blatt 108 VS (für Gustav Koplin) u. 109 VS (für die Kinder Mittelstädt). ↩︎
  • 70
    Bearbeitungsvermerk. In: A. a. O., Blatt 104 VS u. RS. ↩︎
  • 71
    Kostenberechnung. In: A. a. O., Blatt 107 RS. ↩︎
  • 72
    Liquidation der Reisekosten vom 11. Februar 1856. In: A. a. O., Blatt 100 VS. ↩︎
  • 73
    Schreiben des Kreisausschusses vom 21. August 1859. In: A. a. O., Blatt 100 VS. Dort auch die folgenden Angaben. ↩︎
  • 74
    Auszug aus der Grundsteuermutterrolle. In: A. a. O., Blatt 122 VS u. RS. ↩︎
  • 75
    Auszug aus der Gebäudesteuerrolle. In: A. a. O., Blatt 121 VS u. RS. ↩︎
  • 76
    Schließungsvermerk vom 30. April 1882. In: A. a. O., Blatt 119 VS u. RS. ↩︎

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