Grundbuch Marzdorf Band Ⅰ, Blatt Nr. 14 (1826-1903)
Die nachfolgend behandelte Grundakte steht in engem Beziehung zu derjenigen des Robeck’schen Schäferlandes und umfasst lediglich 72 einseitig paginierte Blätter.1Sąd Obwodowy w Mirosławcu (Amtsgericht Märkisch Friedland): Marzdorf [Marcinkowice] Band I, Blatt 14 Seite 209 Besitzer: Josef Robeck, Laufzeit 1826-1903, Signatur 26/112/0/3/173 im AP Koszalin. – Im Folgenden zitiert als: Grundakte Marzdorf Bd. Ⅰ, Bl. Nr. 14. Erzählt wird die Geschichte des Teilstücks, das Johann Robeck im Jahr 1825 an seinen Schwiegersohn Stoffel Kluck übertragen hatte und das Joseph Robeck im Jahr 1902 wieder zurückkaufte. Der Originaltitel der Akte lautet:
»Acta Hypothecaria des Patrimonial-Gerichts zu Marzdorf betreffend das Häusler-Grundstück № ⅩⅣ in Böthin.«2Titelblatt Grundbuch Nr. ⅩⅣ. In:A. a. O., Aktendeckel.
Als Besitzer werden auf dem Aktendeckel genannt Christoph Kluck, Rosalia Kluck jetzt verehelichte Stephan Rohbeck, Clemens Robeck und zuletzt Josef Robeck. Mit Christoph Kluck ist Stoffel Kluck gemeint, der richtig Christoph Stephan hieß, wie er im Jahr 1859 vor Gericht erklärte.3Actum Märk. Friedland, 20. Mai 1859. In: A. a. O., Blatt 32 VS.

Das älteste Dokument in der Grundakte ist der gerichtliche Vertrag vom 16. März 1826, der schon im Kapitel über das Robeck’sche Schäferland behandelt wurde.4Siehe die Darstellung im Beitrag Das Robeck’sche Schäferland in Böthin (Teil 1). Mit diesem Vertrag übereignete Johann Robeck seinem Schwiegersohn mehrere Parzellen in einer Gesamtgröße von zweieinhalb Morgen zwei Quadratruten kulmisch sowie zwei kleine Gärten. Er überließ ihm außerdem eine kleine Wohnstube nebst Kammer und Keller in seinem zu Böthin gelegenen Wohnhaus zum Eigentum und gestand ihm die Mitbenutzung der auf dem Schäferland vorhandenen Scheune zu. Stoffel Kluck und seine Ehefrau Dorothea Elisabeth geboren Robeck verpflichteten sich im Gegenzug, bei der Ernte »die erforderlichen Arbeiten unentgeldlich zu verrichten«.5Verhandelt zu Maerkisch Friedland am 16 Maerz 1826. In: A. a. O., Blatt 11 VS.
Johann Robeck hatte im Vertrag explizit zugestanden, dass die übereigneten Grundstücke sowie Wohn- und Nutzungsrechte »im Hypothekenbuche« eingetragen werden sollten.6A. a. O., Blatt 10 RS. Die tatsächliche Abschreibung erfolgte aber erst am 6. Oktober 1842, nachdem zuvor das Robeck’sche Schäferland vom Hauptgut Marzdorf abgeschrieben worden war.7Dekret, Tütz, 6 Oktober 1842. In: A. a. O., Blatt 27 RS. Ein eigenes Grundbuch für den Besitz von Stoffel Kluck wurde gar erst am 15. Februar 1843 angelegt.8Grundbuch Nr. ⅩⅣ. In: A. a. O., Blatt 4 RS.

Die langwierige Auseinandersetzung um die Abschreibung nimmt nahezu die Hälfte des Umfangs der Grundakte Marzdorf Band Ⅰ, Blatt Nr. 14 ein. Wegen der engen Verbindung zum Schäferland der Familie Robeck sind die wesentlichen Dokumente zudem auch in dessen Grundakte vorhanden. Die Wege der beiden Grundstücke trennten sich erst im Jahr 1859, als Stoffel Kluck sein Grundstück veräußerte.
Das geschah nach dem Tod von Dorothea Elisabeth Kluck, die am 23. Januar 1858 im Alter von 63 Jahren in Böthin verstorben war.9Kirchenbuchauszug, Marzdorf, 18. Mai 1859. In: A. a. O., Blatt 35 VS. Dort auch das Geburtsdatum des Sohnes Martin. Aus der Ehe mit Stoffel Kluck hinterließ sie einen Sohn, den am 23. Oktober 1825 geborenen Martin Kluck, der – nach dem Vokabular der damaligen Zeit – »blödsinnig« war. Ein entsprechendes Urteil des Kreisgerichts in Deutsch Krone vom 28. September 1858, das auf Aussagen des Kreisphysikus’ Dr. Mecklenburg und des Arztes Dr. Meerfurth in Märkisch Friedland beruhte, findet sich in der Grundakte. Nach diesem Gutachten litt
»der Eigenhäuslersohn Martin Kluck in Böthin an einer Geisteskrankheit, welche ihn unfähig macht, die Folgen seiner Handlungen zu überlegen«.10Gerichtserkenntnis vom 28. September 1858. In: A. a. O., Blatt 38 RS.
Er wurde deshalb nach den Bestimmungen des Allgemeinen Landrechts für blödsinnig erklärt und unter Vormundschaft gestellt.

In der Nachlassverhandlung, die am 20. Mai 1859 in Märkisch Friedland stattfand, verpflichtete das Gericht zunächst den Häusler Martin Garske aus Marzdorf als Vormund für Martin Kluck.11Actum Märk. Friedland, 20. Mai 1859. In: A. a. O., Blatt 33 VS. Dann erklärte Stoffel Kluck, dass er das Grundstück Marzdorf Band Ⅰ, Blatt Nr. 14 an die minderjährige und unverheiratete Rosalia Kluck aus Königsgnade veräußern wolle. Diese war mit ihrem Vater, dem Halbhäusler Michael Kluck, ebenfalls vor Gericht erschienen.12A. a. O., Blatt 33 RS.

Der Verkauf des Grundstücks erfolgte »mit allem Zubehör« und schloss auch »sämmtliche in dem verkauften Hause befindlichen Mobilien und Wirtschaftsgeräthe« ein.13Ebenda. Die Kleidungsstücke von Stoffel und Martin Kluck blieben allerdings außen vor und Stoffel Kluck behielt sich außerdem das Recht vor,
»bis zu seinem Tode 1 Sense, 1 Beil, 1 Axt, 1 Säge, 1 Stemmeisen, 1 Bohrer in Gebrauch und Benutzung zu behalten«.14Ebenda.
Ein »besonderes Kaufgeld« wurde ausdrücklich nicht verlangt, sondern Rosalia Kluck hatte als Gegenleistung zwei »Altentheile« zu gewähren – eins für den den Vater und eins für den Sohn.15A. a. O., Blatt 34 VS. Dort auch die folgenden Angaben und Zitate. Das Altenteil für Stoffel Kluck umfasste die freie Wohnung in der verkauften Wohnstube, freie Heizung, freien Unterhalt, fünf Taler Taschengeld im Jahr, freie Bekleidung und die standesgemäße Beerdigung im Todesfall.
Die Leistungen für Martin Kluck fielen noch knapper aus. Im sollte nur zustehen:
»freie lebenslängliche standesgemäße Kleidung und Verpflegung in allen Lebens und Leibesbedürfnissen, sowie nach seinem Tode standesgemäße Beerdigung.«
Den Wert der beiden Leibgedinge schätzte das Gericht auf jährlich 25 Taler für den Vater und 15 Taler für den Sohn – das entsprach vermutlich annähernd dem Existenzminimum der damaligen Zeit.16A. a. O., Blatt 34 RS. Dort auch die folgenden Angaben.
Die Übergabe des verkauften Grundstücks wurde mit Vertragsschluss vollzogen, womit alle Lasten und Abgaben für das Grundstück auf Rosalia Kluck übergingen. Die Kosten der Verhandlung übernahm ihr Vater. Stoffel Kluck unterzeichnete den Überlassungsvertrag mit drei Kreuzen, alle anderen Beteiligten hingegen mit ihren Unterschriften, wobei Rosalia Kluck und ihr Vater Michael den Familiennamen jedoch Kluk schrieben. Auch wenn alles darauf hindeutet, dass zwischen Stoffel und Rosalia Kluck ein Verwandtschaftsverhältnis bestand, wurde das in der Verhandlung nicht thematisiert.

Am 16. Juni 1859 berichtigte das Gericht in Märkisch Friedland den Besitztitel im Grundbuch auf Rosalia Kluck und berechnete für das Veräußerungsgeschäft Gebühren in Höhe von 15 Taler 29 Silbergroschen, die Michael Kluck am 8. Juli des Jahres bezahlte.17Eintragungsnotiz und Kostenrechnung. In: A. a. O., Blatt 37 VS.
Der nächste Eintrag in der Grundakte stammt aus dem Jahr 1876, als das Grundbuchamt in Märkisch Friedland zunächst vergeblich versuchte, von der Besitzerin einen Auszug aus der Grundsteuermutterrolle zu erhalten.18Schreiben des Grundbuchamts in Märkisch Friedland vom 12. Juni 1876. In: A. a. O., Blatt 41 VS. – Der Auszug aus der Grundsteuermutterrolle wurde benötigt, um das Grundbuchblatt gemäß den Bestimmungen der Grundbuchordnung vom 5. Mai 1872 auf das Kataster zurückzuführen. Die erste Post-Insinuation vom 12. Juni des Jahres war an die »unverehelichte Rosalia Kluck« in Marzdorf gerichtet, die aber vom Briefboten Heymann »selbst mit Hülfe der Ortspolizei nicht zu ermitteln« war.19Notiz Heymanns vom 14. Juni 1876. In: A. a. O., Blatt 43 VS. Das Grundbuchamt startete daraufhin am 26. Juni 1876 einen zweiten Zustellungsversuch in Königsgnade, der zum Erfolg führte, obwohl auch diese Adressierung falsch war. Der Postbote Garski fand die Besitzerin des Grundstücks Marzdorf Band Ⅰ, Blatt Nr. 14 auf ihrem Besitz in Böthin, wo sie unter dem Namen Rosalia Robeck lebte. Auf der Zustellungsurkunde vermerkte er:
»Adressatin ist schon 15 Jahre verehelicht.«20Postbehändigungsschein vom 30. Juni 1876. In: A. a. O., Blatt 46 VS.

Wie bereits oben erwähnt, hatte Rosalia Kluck tatsächlich bereits am 15. Oktober 1859 in Marzdorf den Knecht Stephan Robeck aus Böthin geheiratet, einen Neffen von Stoffel Kluck.21Siehe dazu den Beitrag https://www.koenigsgnade.de/robeck-boethin-teil-2/. Letzterer war am 8. April 1865 in Böthin verstorben, worauf Rosalia Robeck mit ihrem Ehemann ihr Eigentum offenbar selbst bezog.22Todtenscheine vom 3. März 1900. In: Grundakte Marzdorf Bd. Ⅰ, Bl. Nr. 9, Blatt 110 VS. Auch der »blödsinnige« Sohn Martin Kluck lebte nicht mehr: Laut Kirchenbuch-Duplikat war er bereits am 5. Juni 1859 – also nur zwei Wochen nach Abschluss des Überlassungsvertrages – im Alter von 34 Jahren an den Folgen eines Blutsturzes in Böthin gestorben.23Amtsgericht Märkisch Friedland: General-Akten betreffend die Kirchenbuchduplikate der Gemeinde Marzdorf 1823-1874. In: Archiwum Państwowe w Koszalinie, Signatur 609/40, S. 278.
In der Ehe von Stephan Robeck und Rosalia geboren Kluck kamen in Böthin zwei Kinder zur Welt:
- Maria Elisabeth Robeck, geboren am 10. April 1867;24A. a. O., S. 401.
- Johann Robeck, geboren am 17. Juli 1871.25A. a. O., S. 453 u. 454.
Es gab jedoch noch einen weiteren Sohn, Clemens, dessen Geburtsdatum nicht bekannt ist. Auf ihn kommen wir später zurück.
Nach dem Auszug aus der Grundsteuermutterrolle, den der Steueraufseher Müller in Deutsch Krone am 6. Juli 1876 »auf Ansuchen« des »Häuslers Stephan Rohbeck [sic!]« anfertigte, bestand der Besitz in Böthin aus einer Ackerparzelle von 53,1 Ar Größe. Der Grundsteuerreinertrag lag bei 0,42 Dezimaltaler, an Grundsteuer wurden im Jahr zwölf Pfennig fällig.26Auszug aus der Grundsteuermutterrolle. In: Grundakte Marzdorf Bd. Ⅰ, Bl. Nr. 9, Blatt 48 VS u. RS.

Ein eigener Auszug aus der Gebäudesteuerrolle wurde für das Grundstück Marzdorf Band Ⅰ, Blatt Nr. 14 nicht erstellt, weil die Gebäude gemeinsam mit Anton Robeck genutzt wurden. Wie bereits auf Seite 215 erwähnt, belief sich ihr jährlicher Nutzungswert auf insgesamt 25 Mark; 12,50 Mark davon wurden Stephan Robeck und seiner Frau zugerechnet.27Verfügung [undatiert]. In: A. a. O., Blatt 50 VS.
Am 18. Januar 1900 bat Stephan Robeck das Amtsgericht in Märkisch Friedland um eine Abschrift des Grundbuches seines Grundstücks, die ihm zwei Tage später ausgehändigt wurde.28Schreiben Robecks vom 18. Januar 1900. In: A. a. O., Blatt 52 VS. Robeck benötigte das Dokument, weil er seinen Besitz an den Sohn Clemens übertragen wollte. Der Termin dazu fand am 31. Januar in Deutsch Krone vor Rechtsanwalt und Notar Georg Stelzer statt. Da Robeck, seine Frau Rosalia und der Sohn Clemens dem Notar unbekannt waren, wurden sie vom Besitzer Johann Garske aus Neu Prochnow-Abbau eingeführt.29Verhandelt zu Deutsch Krone am 31. Januar 1900. In: A. a. O., Blatt 54 VS u. RS.

Auch in diesem Fall wurde das Grundstück Marzdorf Band Ⅰ, Blatt Nr. 14 nicht verkauft, sondern »so wie es steht und liegt, mit dem sämmtlichen Mobiliar und Inventar« gegen ein Leibgedinge im jährlichen Wert von 170 Mark übergeben.30A. a. O., Blatt 54 RS u. 55 VS. Dort auch die folgenden Angaben. Dieses umfasste lediglich folgende Leistungen:
- freies Essen am Tisch des Sohnes;
- freie Wohnung bei dem Sohn in dessen Räumlichkeiten;
- ein Taschengeld von jährlich zwölf Mark;
- zwei Pfund Wolle jährlich;
- für beide Elternteile je ein Hemd jährlich;
- freie Wäsche;
- freien Arzt und Medizin in Krankheitsfällen;
- standesgemäße Beerdigung für beide Elternteile im Wert von je 75 Mark.
Die Geschwister von Clemens Robeck wurden in der Verhandlung nicht erwähnt, aber dieser verpflichtete sich, für das erhaltene Grundstück den Betrag von 1000 Mark auf sein künftiges Elternerbe anrechnen zu lassen.31A. a. O., Blatt 55 RS. Den Gesamtwert des Verhandlungsgegenstands, zu dem allerdings außer der Halbhäuslerstelle in Böthin ein Wiesengrundstück in Knakendorf – dortiges Blatt 65 – gehörte, bezifferte der Notar auf 2595 Mark.32A. a. O., Blatt 56 RS. Zu größeren Sicherheit der Eltern, die zum Zeitpunkt der Übergabe 68 und 60 Jahre alt waren, sollte das Leibgedinge im Grundbuch Marzdorf Band Ⅰ, Blatt Nr. 14 abgesichert werden.33A. a. O., Blatt 55 RS.
Für die Ausstellung des Überlassungsvertrages berechne Notar Stelzer 20,80 Mark.34A. a. O., Blatt 56 RS. Auch er schrieb den Nachnamen seiner Mandanten stets »Rohbeck«, die Unterschriften unter dem Vertrag lauten hingegen Stephan Robek, Rosalia Robek geb. Kluk und Clemens Robeck.35A. a. O., Blatt 56 VS.
Das Gericht in Märkisch Friedland änderte den Besitztitels der Halbhäuslerstelle in Böthin am 21. April 1900 auf Clemens Robeck ab und trug das Leibgedinge in die zweite Hauptabteilung des Grundbuchs ein. Der Wert des Grundstücks wurde dabei mit 2600 Mark angegeben.36Amtsgericht Märkisch Friedland, 20. April 1900 [Notiz]. In: A. a. O., Blatt 57 VS. Als Kosten für die Eintagung berechnete das Gericht 10,30 Mark.37Kostennote vom 28. Juli 1900. In: A. a. O., Blatt 57 VS.
Kulturhistorisch interessant ist das Schreiben, mit dem das Amtsgericht Clemens Robeck von dem Eintrag unterrichtete. Die Anschrift lautete: »An den Halbhäusler Herrn Clemens Robeck in Böthin bei Marzdorf«.38Schreiben des Amtsgerichts in Märkisch Friedland vom 21. April 1900. In: A. a. O., Blatt 59 VS. Hier war also nicht nur der Familienname richtig geschrieben, es wurde sogar ein »Herr« hinzugefügt. Diese Höflichkeitsform hatte die preußische Justiz in Märkisch Friedland bislang höchstens bei Großgrundbesitzern genutzt.

Wie bereits im Kapitel über das Schäferland berichtet, führte die Eigentumsübertragung an Clemens Robeck in Böthin selbst zu erheblichen Spannungen. Joseph Robeck, der das Grundstück Marzdorf Band Ⅰ, Blatt Nr. 9 seit dem Jahr 1872 besaß, war offenbar nicht gewillt, seine Verwandten weiterhin im bislang gemeinsam genutzten Haus wohnen zu lassen. Er hatte das Nutzungsrecht für eine Wohnstube nebst Kammer und Keller bereits am 26. März 1900 aus dem Grundbuch seines Grundstücks löschen lassen und bestritt nun auch Clemens Robecks Recht auf Mitbenutzung der Scheune. In einem Schreiben an das Amtsgericht in Märkisch Friedland beklagte er sich im August 1901 über die »unberechtigten Forderung« der Nachfahren von Stoffel Kluck, deren »Unrechtmäßigkeit« er gerichtlich nachweisen werde.39Schreiben von Joseph Robeck vom 2. August 1901. In: A. a. O., Blatt 61 VS u. RS.
Mit dieser Absicht scheiterte er aber, denn sowohl das Landgericht in Schneidemühl als auch das Oberlandesgericht in Posen entschieden am 8. Juni 1901 bzw. 16. Oktober 1902 zu Gunsten von Clemens Robeck. Nach diesen Niederlagen entschied sich Joseph Robeck offenbar, seine Verwandten auszukaufen.
Als erster Schritt dazu wurde am 6. November 1902 das Leibgedinge für den Altsitzer Stephan Robeck und dessen Ehefrau Rosalia geborene Kluck aus dem Grundbuch des Grundstücks Marzdorf Band Ⅰ, Blatt Nr. 9 gelöscht. Die Löschung musste nach den gesetzlichen Bestimmungen von den Begünstigten selbst in Auftrag gegeben werden, aber die Kosten teilten sich die verfeindeten Cousins Joseph und Clemens Robeck.40Märk. Friedland, 6. November 1902. In: A. a. O., Blatt 62 VS.

Im zweiten Schritt schlossen die beiden am selben Tag vor Richter Riemann einen Kaufvertrag, in dem für die Halbhäuslerstelle in Böthin ein Kaufpreis von 2500 Taler vereinbart wurde.41Kaufvertrag vom 6. November 1902. In: A. a. O., Blatt 63 VS. Dort auch das folgende Zitat. Weiter hieß es im Vertrag:
»Durch diesen Verkauf erlöschen sämtliche Rechte und Pflichten, welche die Parteien beide gegen einander haben, insbesondere die Verpflichtung zu gegenseitiger Arbeitsleistung und das Wohnungsrecht des Clemens Robeck und seiner Eltern.«
Obwohl der Vertrag die sofortige Übergabe des verkauften Grundstücks vorsah,42A. a. O., Blatt 64 VS u. RS. sollte das Wohnrecht im Haus erst zu Johanni 1903 erlöschen.43A. a. O., Blatt 63 RS. Dort auch die folgenden Angaben und Zitate. Das Inventar und Mobiliar der Halbhäuslerstelle blieb ebenso vomVerkauf ausgeschlossen, wie der »auf dem Hof befindliche Dung«, der Clemens Robeck gehörte. Weiter verpflichtete sich Joseph Robeck, dem Verkäufer 14 Mandeln Roggen als Ersatz für dessen Getreidevorrat auszuhändigen.
Der Kaufpreis sollte so belegt werden, dass Joseph Robeck innerhalb von zwei Wochen 1250 Mark zahlte und den Rest von gleichfalls 1250 Mark am Johannistag 1903. Die Kosten der Vertrages wollten beide Parteien zu Hälfte übernehmen.44A. a. O., Blatt 64 VS.

Bereits am 7. November 1902 berichtigte das Amtsgericht in Märkisch Friedland den Besitztitel auf Joseph Robeck in Böthin und dessen Ehefrau Maria geborene Kluck.45Eintragungsvermerk vom 7. November 1902. In: A. a. O., Blatt 65 VS. An Kosten wurden 59,40 Mark fällig.46Kostennote vom 7. November 1902. In: A. a. O., Blatt 65 RS.
Eine Woche später erschien Joseph Robeck erneut vor Gericht in Märkisch Friedland und beantragte das Grundbuch Marzdorf Band Ⅰ, Blatt Nr. 14 mit dem Grundbuch Marzdorf Band Ⅰ, Blatt Nr. 9 zu vereinen und dann zu schließen.47Märk. Friedland, 14. November 1902. In: A. a. O., Blatt 67 VS. Dieser Antrag wurde am 17. November 1902 umgesetzt,48Schließungsvermerk vom 17. November 1902. In: A. a. O., Blatt 68 VS. wofür das Gericht Gebühren in Höhe von 5,20 Mark berechnete.49Märk. Friedland, 14. November 1902 [Kostennote für Bauer Josef Robeck auf Blatt]. In: A. a. O., Blatt 67 VS. Nach der Übertragung hatte das Robeck’sche Schäferland in Böthin eine Größe von 22 Hektar 66 Ar 80 Quadratmeter und einen Grundsteuerreinertrag von 19,51 Taler. Der Gebäudesteuernutzungswert lag bei 60 Mark.50Einzutragen in das Grundbuch von Marzdorf. In: A. a. O., Blatt 68 RS.
Das weitere Schicksal von Clemens Robeck und seinen Eltern ist unbekannt. Ein Schreiben in der bereits geschlossenen Grundakte belegt, das er am 27. Dezember 1902 noch in Böthin wohnte. In dem Brief an das Amtsgericht beklagte er sich darüber, dass »der Gemeindevorsteher Herr Morowsky in Marzdorf« ihn zur Zahlung der Steuer aufgefordert habe, obgleich diese seit dem 6. November auf Joseph Robeck übergegangen sei.51Schreiben von Clemens Robeck, datiert Böthin, den 27. Dezember 1902. In: A. a. O., Blatt 70 VS.

Anmerkungen:
- 1Sąd Obwodowy w Mirosławcu (Amtsgericht Märkisch Friedland): Marzdorf [Marcinkowice] Band I, Blatt 14 Seite 209 Besitzer: Josef Robeck, Laufzeit 1826-1903, Signatur 26/112/0/3/173 im AP Koszalin. – Im Folgenden zitiert als: Grundakte Marzdorf Bd. Ⅰ, Bl. Nr. 14.
- 2Titelblatt Grundbuch Nr. ⅩⅣ. In:A. a. O., Aktendeckel.
- 3Actum Märk. Friedland, 20. Mai 1859. In: A. a. O., Blatt 32 VS.
- 4Siehe die Darstellung im Beitrag Das Robeck’sche Schäferland in Böthin (Teil 1).
- 5Verhandelt zu Maerkisch Friedland am 16 Maerz 1826. In: A. a. O., Blatt 11 VS.
- 6A. a. O., Blatt 10 RS.
- 7Dekret, Tütz, 6 Oktober 1842. In: A. a. O., Blatt 27 RS.
- 8Grundbuch Nr. ⅩⅣ. In: A. a. O., Blatt 4 RS.
- 9Kirchenbuchauszug, Marzdorf, 18. Mai 1859. In: A. a. O., Blatt 35 VS. Dort auch das Geburtsdatum des Sohnes Martin.
- 10Gerichtserkenntnis vom 28. September 1858. In: A. a. O., Blatt 38 RS.
- 11Actum Märk. Friedland, 20. Mai 1859. In: A. a. O., Blatt 33 VS.
- 12A. a. O., Blatt 33 RS.
- 13Ebenda.
- 14Ebenda.
- 15A. a. O., Blatt 34 VS. Dort auch die folgenden Angaben und Zitate.
- 16A. a. O., Blatt 34 RS. Dort auch die folgenden Angaben.
- 17Eintragungsnotiz und Kostenrechnung. In: A. a. O., Blatt 37 VS.
- 18Schreiben des Grundbuchamts in Märkisch Friedland vom 12. Juni 1876. In: A. a. O., Blatt 41 VS. – Der Auszug aus der Grundsteuermutterrolle wurde benötigt, um das Grundbuchblatt gemäß den Bestimmungen der Grundbuchordnung vom 5. Mai 1872 auf das Kataster zurückzuführen.
- 19Notiz Heymanns vom 14. Juni 1876. In: A. a. O., Blatt 43 VS.
- 20Postbehändigungsschein vom 30. Juni 1876. In: A. a. O., Blatt 46 VS.
- 21Siehe dazu den Beitrag https://www.koenigsgnade.de/robeck-boethin-teil-2/.
- 22Todtenscheine vom 3. März 1900. In: Grundakte Marzdorf Bd. Ⅰ, Bl. Nr. 9, Blatt 110 VS.
- 23Amtsgericht Märkisch Friedland: General-Akten betreffend die Kirchenbuchduplikate der Gemeinde Marzdorf 1823-1874. In: Archiwum Państwowe w Koszalinie, Signatur 609/40, S. 278.
- 24A. a. O., S. 401.
- 25A. a. O., S. 453 u. 454.
- 26Auszug aus der Grundsteuermutterrolle. In: Grundakte Marzdorf Bd. Ⅰ, Bl. Nr. 9, Blatt 48 VS u. RS.
- 27Verfügung [undatiert]. In: A. a. O., Blatt 50 VS.
- 28Schreiben Robecks vom 18. Januar 1900. In: A. a. O., Blatt 52 VS.
- 29Verhandelt zu Deutsch Krone am 31. Januar 1900. In: A. a. O., Blatt 54 VS u. RS.
- 30A. a. O., Blatt 54 RS u. 55 VS. Dort auch die folgenden Angaben.
- 31A. a. O., Blatt 55 RS.
- 32A. a. O., Blatt 56 RS.
- 33A. a. O., Blatt 55 RS.
- 34A. a. O., Blatt 56 RS.
- 35A. a. O., Blatt 56 VS.
- 36Amtsgericht Märkisch Friedland, 20. April 1900 [Notiz]. In: A. a. O., Blatt 57 VS.
- 37Kostennote vom 28. Juli 1900. In: A. a. O., Blatt 57 VS.
- 38Schreiben des Amtsgerichts in Märkisch Friedland vom 21. April 1900. In: A. a. O., Blatt 59 VS.
- 39Schreiben von Joseph Robeck vom 2. August 1901. In: A. a. O., Blatt 61 VS u. RS.
- 40Märk. Friedland, 6. November 1902. In: A. a. O., Blatt 62 VS.
- 41Kaufvertrag vom 6. November 1902. In: A. a. O., Blatt 63 VS. Dort auch das folgende Zitat.
- 42A. a. O., Blatt 64 VS u. RS.
- 43A. a. O., Blatt 63 RS. Dort auch die folgenden Angaben und Zitate.
- 44A. a. O., Blatt 64 VS.
- 45Eintragungsvermerk vom 7. November 1902. In: A. a. O., Blatt 65 VS.
- 46Kostennote vom 7. November 1902. In: A. a. O., Blatt 65 RS.
- 47Märk. Friedland, 14. November 1902. In: A. a. O., Blatt 67 VS.
- 48Schließungsvermerk vom 17. November 1902. In: A. a. O., Blatt 68 VS.
- 49Märk. Friedland, 14. November 1902 [Kostennote für Bauer Josef Robeck auf Blatt]. In: A. a. O., Blatt 67 VS.
- 50Einzutragen in das Grundbuch von Marzdorf. In: A. a. O., Blatt 68 RS.
- 51Schreiben von Clemens Robeck, datiert Böthin, den 27. Dezember 1902. In: A. a. O., Blatt 70 VS.
