Das Morowski’sche Freischulzengut (Teil 1)

Grundbuch Marzdorf Band Ⅰ, Blatt Nr. 18 (1808-1939)

Die nachfolgend behandelte Grundakte umfasst 274 einseitig paginierte Blätter und ist doch nur ein Fragment, denn sie enthält nur jene obsoleten Bestandteile, die das Amtsgericht in Märkisch Friedland im Sommer 1939 zu seiner Entlastung archivierte.1Sąd Obwodowy w Mirosławcu (Amtsgericht Märkisch Friedland): Marzdorf [Marcinkowice] Band I, Blatt 18 Seite 273 Besitzer: Franz Morowski, Laufzeit 1808-1939, Signatur 26/112/0/3/175 im AP Koszalin. – Im Folgenden zitiert als: Grundakte Marzdorf Bd. Ⅰ, Bl. Nr. 18. Der Originaltitel der Akte lautet:

»Acta Hypothecaria des Patrimonial-Gerichts zu Marzdorff betreffend das zu Marzdorff belegene Freyschulzen Gut cum Pertinensiis.«2A. a. O., Blatt 1 VS.

Das älteste Dokument in der Akte ist ein Übereignungsvertrag, der am 19. Mai 1808 vor dem Marzdorfer Patriomonial­gericht unter Richter Conrad zwischen den Brüdern Onufry und Kalixtus von Grabski sowie Lorenz Morowski geschlossen wurde.3Geschehen in Marzdorff, den 16. Mai 1808. In: A. a. O., Blatt 17 VS. Die Brüder werden im Vertragstext mit den Vornamen Onuphrius und Kalixtus von Grabski benannt, unterzeichneten aber »Onufry und Kalixt z G Grabski«. Mit diesem Vertrag verkauften die beiden Besitzer des Marzdorfer Ritterguts ihrem »bisherigen Oeconomie-Beamten« Morowski das Bauerngut, das der »zeitherige Schulze Johann Schmidt« vorher besessen hatte.4Ebenda. Im Kapitel über den Schmidt’schen Bauernhof in Dreetz wurde bereits geschildert, dass die Gebrüder Grabski als Grundherren von Marzdorf den Schulzenhof von Johann Schmidt vermutlich widerrechtlich eingezogen hatten.5Siehe dazu die Darstellung hier. Das daraus resultierende Gerichtsverfahren beendeten die Parteien im Jahr 1815 mit einem Vergleich, der die Entschädigung Schmidts mit neun kulmischen Morgen Land in Dreetz vorsah.

Titelseite des Kaufvertrags vom 19. Mai 1808

Der Begünstigte der Einziehung war Lorenz Morowski, der für den Schulzenhof bereits 750 Taler »baar und richtig« bezahlt hatte.6Geschehen in Marzdorff, den 16. Mai 1808. In: A. a. O., Blatt 17 VS. Dort auch die folgenden Angaben und die Zitate. Die Gebrüder Grabski überließen ihm dafür den Hof, den er bereits seit Mariä Verkündigung (also dem 25. März) bewirtschaftete, zum »wohl erworbenen Eigenthum« und zwar mit

»Gebäuden, Äckern, Wiesen, Gärten[,] auch mit den sogenannten Schulzen-Kämpen, alles in dem Zustand, wie es gegenwärtig beschaffen und bisher bey diesem Hofe genutzt worden«.

Ihm stand – gleich allen anderen Einsassen von Marzdorf – freies Brennholz zu und auch freies Bauholz für »nothwendige Bauten und Reparaturen«. Ihm wurde außerdem das Recht gewährt, so viel Schafe frei auf dem herrschaftlichen Grund weiden zu lassen, wie er mit selbst gewonnenen Futter durchwintern konnte.

Von Diensten und Reisen war er befreit, hatte jedoch jährlich einen baren Grundzins von zehn Talern sowie eine Naturalabgabe an die Herrschaft abzuführen, die aus vier Scheffel Roggen, zwei Scheffel Gerste und Hafer, einer gemästeten Gans, vier Kapaunen und zwei Mandeln Eier bestand. Zudem war sein Besitz untrennbar mit dem Amt des Dorfschulzen verbunden, denn Lorenz Morowski und seine jeweiligen Nachfolger waren schuldig

»dem Amte eines Dorf- und Gerichts-Schulzen hieselbst brav und gewissenhaft zu stehen.«7A. a. O., Blatt 17 RS.

Nach dem preußischen Landrecht war der Schulze »oder Dorfrichter« der Vorsteher der Dorfgemeinde.8Allgemeines Landrecht für die Preußischen Staaten, Theil 2, Titel 7, §§ 46-72, Berlin 1794², S. 330 ff. – Dort alle nachfolgenden Angaben und Zitate. Er wurde von der Gutsherrschaft ernannt, musste im Dorf ansässig, des Lesens und Schreibens kundig und von »untadelhaften Sitten« sein. In der dörf­lichen Gemeinschaft erfüllte er eine Doppelrolle: Er fungierte einerseits als Herrschaftsorgan des Grundherrn und des Staates, andererseits als Vertrauensperson der Einwohner. In der ersten Rolle war er für die Befolgung der obrigkeitlichen und landesherrlichen Anordnungen sowie die Einziehung der Abgaben und Steuern zuständig, in der zweiten verwaltete er das Gemeindevermögen, stand dem Dorfgericht vor und schlichtete zusammen mit den Gerichtsmännern die im Dorf vorkommenden Konflikte.

Da in der ländlichen Gesellschaft der soziale Status unlöslich mit Grundbesitz verbunden war, gehörten die Schulzen in der Regel zu den wohlhabenden Bauern im Dorf. In den östlichen Provinzen war es zudem üblich, das Amt mit dem Besitz eines bestimmten, privilegierten Schulzenguts zu verbinden und es mit diesem von Generation zu Generation zu vererben. Das Landrecht sah diese Möglichkeit im Paragraf 48 ausdrücklich vor.

Erste Titelseite der Grundakte des Freischulzenguts von Lorenz Morowski

Die genaue Größe des Marzdorfer Freischulzenguts wird im Überlassungsvertrag nicht angegeben, aber aus einem späteren Dokument geht hervor, dass es die Fläche zweier Bauernhöfe in sich vereinigte.9Grundbuch Marzdorf Band Ⅰ, Blatt Nr. 18. In: Grundakte Marzdorf Bd. Ⅰ, Bl. Nr. 18, Blatt 5 RS u. 6 VS. Diese Zusammenlegung zweier Höfe muss zwischen 1773 und 1808 erfolgt sein, denn im Kontributionskataster des Jahres 1773 entspricht das Grundstück des damaligen Schulzen Paul Koltermann flächenmäßig noch dem der anderen bäuerlichen Wirte.10Klassifikationsanschläge Amt Märkisch Friedland: Kontributionskataster Dorf Martzdorff. In: GStA PK, II. HA, Abt. 9, Tit 85, Nr. 7, Blatt 244 RS u. 245 VS.

Wie üblich findet sich auch in Lorenz Morowskis Kaufvertrag die Zusicherung, dass der Besitztitel des Schulzenguts im Hypothekenbuch auf seinen Namen »berichtigt und eingetragen werde« – aber (wie ebenfalls üblich) geschah nichts, um diese Bestimmung umzusetzen.11Geschehen in Marzdorff, den 16. Mai 1808. In: Grundakte Marzdorf Bd. Ⅰ, Bl. Nr. 18, Blatt 17 RS. Das hielt Morowski jedoch nicht davon ab, seinen Grundbesitz mit Schulden zu belasten. So lieh er sich er am 4. Juli 1817 aus dem Depositum des Patrimonialgerichts von Stranz 250 Taler, die dort für die minderjährigen Kinder des verstorbenen Casimir Rohbeck deponiert waren.12Verhandelt Tütz, 4. Juli 1817. In: A. a. O., Blatt 19 VS. In der Obligation, die vor dem Patrimonialrichter Wohlfromm in Tütz geschlossen wurde, verpfändete Morowski für Kapital und Zinsen sein Freischulzengut zur »General- und Special-Hypothek« und sagte auch die Eintragung ins Hypothekenbuch zu, das freilich gar nicht existierte.13Ebenda und a. a. O., Blatt 20 VS.

Morowski war zu jener Zeit mit Rosa geborene Wrukowska verheiratet.14A. a. O., Blatt 19 VS. Das Paar hatte lediglich ein Kind, nämlich den Sohn Joseph, der am 10. März 1810 in Marzdorf geboren wurde.15Tabelle von der Schule zu Martzdorff pro 1819. In: Regierung Marienwerder: Acta General. betr. die jährl. Schulmusterungen im Decanat Dt. Crone [1818 u. 1819] (Ost-Abt. Rep. A181 Nr. 7575), Fundort der Quelle: www.familysearch.org, LDS-Film 008206265, 1967, Frame 228.

In den 1820er Jahren wurde das Gericht in Märkisch Friedland Gewahr, dass Morowski weitere Verbindlichkeiten hatte und den Verpflichtungen daraus nicht nachkam. So schuldete er Juliana Morowska, der Tochter des in Murowana Goslin verstorbenen Martin Morowski, auf einen Schuldschein vom 24. Juni 1811 seit dem Jahr 1813 200 Taler nebst sechs Prozent Zinsen.16Agnitions-Resolution vom 21. November 1825. In: Grundakte Marzdorf Bd. Ⅰ, Bl. Nr. 18, Blatt 29 RS. Der Vormund der Gläubigerin, der Bürger Valentin Schmidt, verklagte Morowski vor dem Landgericht in Posen, das zur Befriedigung der minderjährigen Klägerin am 7. Juli 1830 die Subhastation seines Grundstücks verfügte.17Copia decreti vom 7. Juli 1830. In: A. a. O., Blatt 19 VS.

Ein weiterer Gläubiger war der Steueraufseher Lieske in Tütz, der Morowski am 1. Juni 1820 gegen einen Schuldschein 200 Taler zu fünf Prozent Zinsen geliehen hatte. Im Frühjahr 1823 verklagte Lieske seinen Schuldner, der vor Gericht auch bereitwillig eingestand, Lieske »seit dem Tag der Ausstellung nicht die ihm versprochenen Zinsen« gezahlt zu haben.18Verhandelt M. Friedland, 21. April 1823. In: A. a. O., Blatt 42 VS. – Dort auch die folgenden Angaben. Da er aber nicht im Stande sei, die gesamte Schuld abzuzahlen, verpflichtete sich Morowski nur zu einer Zahlung von 30 Talern, um die aufgelaufenen Zinsen zu berichtigen.

Lieske akzeptierte diesen Vergleich notgedrungen, trat aber am 23. September 1830 dem Antrag Valentin Schmidts auf Subhastation des Schulzenguts bei, weil ihm Morowski immer noch Kapital und Zinsen in Höhe von 230 Talern schuldete.19Verhandelt Spechtsdorf, 23. September 1830. In: A. a. O., Blatt 42 VS. Dort auch die folgenden Angaben. Vor Gericht berichtete Lieske – der inzwischen als Pensionär in Spechtsdorf lebte – Morowski habe zwar die Zinsen seit dem 1. Juni 1826 teils in Naturalien, teils bar entrichtet, sei aber aufgrund seiner Vermögensumstände nie in der Lage gewesen, das Kapital zurückzuzahlen oder auch nur den Zinsrückstand vom 1. Juni 1823 bis zum 1. Juni 1826 zu berichtigen.

»Exekution […] ohne Erfolg geblieben« – Decret des Kreisgerichts in Märkisch Friedland vom 25. Oktober 1830

Mit ähnlichen Abschlagszahlungen versuchte sich Morowski auch gegenüber den Geschwistern Ignatz, Gertrude und Elisabeth Rohbeck zu behelfen, die seit Mitte der 1820er Jahre auf Auszahlung ihres Vatererbes von 250 Talern nebst Zinsen drängten. Morowski scheint zu jener Zeit in Armut gelebt zu haben, denn die Grundakte berichtet von mehreren Fällen der »Execution in das Mobiliar« die stets »fruchtlos« blieben.20A. a. O., Blatt 33 VS.

Am 22. August 1829 zahlte Morowski dem Bauer Ignatz Rohbeck und dessen unverehelichter Schwester Gertrude, die beide in Rose lebten, als Abschlag auf deren Erbteile jeweils einen Betrag von rund 20 Taler aus. Die zweite Schwester Elisabeth, die seit dem Jahr 1826 mit dem Kossäthen Jacob Garske in Königsgnade verheiratet war,21Amtsgericht Märkisch Friedland: General-Akten betreffend die Kirchenbuchduplikate der Gemeinde Marzdorf 1823-1874. In: Archiwum Państwowe w Koszalinie, Signatur 609/40, S. 36-37. erhielt lediglich elf Taler. Alle drei Geschwister waren mit den geleisteten Zahlungen unzufrieden und trugen darauf an, »das Schulzengut ihres Schuldners Morowski zum Verkauf zu stellen«.22Verhandelt M. Friedland, 22. August 1829. In: Grundakte Marzdorf Bd. Ⅰ, Bl. Nr. 18, Blatt 29 RS.

Im November des Jahres ließ Morowski Elisabeth Garske weitere rund 37 Taler zukommen, worauf sie und ihr Mann den Antrag auf Zwangsversteigerung zurückzogen.23Actum M. Friedland, 13 November 1829. In: A. a. O., Blatt 26 RS. Die Forderungen der Geschwister gegen Morowski beliefen sich aber immer noch auf 176 Taler 20 Silbergroschen drei Pfennige.24Bearbeitungsvermerk des Kreisrichters Wohlfromm vom 6. Mai 1830. In: A. a. O., Blatt 24 RS.

Im Jahr 1830 war Richter Wohlfromm entschlossen, wegen der aufgelaufen Schulden die Subhastation des Morowski’schen Freischulzenguts zu betreiben. Eine Anfrage beim Oberlandesgericht in Marienwerder brachte jedoch die Erkenntnis, dass das Gericht auch in diesem Fall nach den »in der Rohrbeckschen Hypothekensache ausgesprochenen Grundsätzen« verfahren würde,25Schreiben des Oberlandesgerichts vom 25. Juni 1830. In: A. a. O., Blatt 39 VS. d. h. dass vor Abschreibung des Schulzenguts vom Marzdorfer Rittergut die Zustimmung aller Gläubiger des letzteren eingeholt werden musste. Ohne Abschreibung war aber keine Zwangsversteigerung möglich, weil das Schulzengut formal lediglich einen Bestandteil des Guts in Marzdorf bildete.

Schreiben des Oberlandesgerichts in Marienwerder vom 25. Juni 1830, das letztlich die Zwangsversteigerung verhinderte.

In der Grundakte deutet nichts daraufhin, dass Wohlfromm in dieser Situation Schritte unternahm, um die Abschreibung zu bewirken und so das Hypothekenwesen des Schulzenguts zu ordnen. Der Kreisrichter begnügte sich vielmehr damit, die aufgelaufenen Schulden zur Eintragung in ein erst zukünftig zu erstellendes Grundbuch vorzumerken. Im Juli 1830 betraf das die Schuld gegen Juliana Morowska, wofür Wohlfromm von deren Vormund Kosten in Höhe von 4 Taler zwanzig Silbergroschen einforderte.26Kostennote vom 14. Juli 1830. In: A. a. O., Blatt 39 VS. Im Dezember 1830 ließ er die Forderung von Lieske notieren, wofür er Gebühren von drei Taler drei Silbergroschen und zehn Pfennig erhob.27Copia decreti vom 26. Dezember 1830 und Kostennote vom 24. Dezember 1830. In: A. a. O., Blatt 36 VS bzw. 41 VS. Auch eine Forderung der Gerichtskasse in Märkisch Friedland über 71 Taler 19 Silbergroschen zehn Pfennige wurde am 11. Januar 1831 zur Eintragung in die dritte Hauptrubrik des nicht bestehenden Hypothekenbuchs notiert.28Decret vom 11. Januar 1831. In: A. a. O., Blatt 37 VS. – Die Gerichtskosten betrafen Verfahren Morowskis gegen den Brennerknecht Jacob Schmidt, den Freischulz Schulz zu Lubsdorf und gegen Valentin Schmidt zu Murowana Goslin, über die keine weiteren Informationen vorliegen.

Anfang Juni 1837 bat Lorenz Morowski das Gericht in Märkisch Friedland, einen Termin anzusetzen, um das Schulzengut dem Sohn Joseph zu übereignen, der inzwischen 27 Jahre alt war. Die Besitzübertragung sollte »sobald als möglich« geschehen,

»weil mein Sohn […] jetzt bei der Heirath steht, und diese Sache nicht eher zum Zweck kommen kann[,] bevor auf ihn die gerichtliche Verschreibung des ganzen Grundstücks erfolgt ist.«29Schreiben Morowskis (eingegangen 8. Juni 1837). In: A. a. O., Blatt 47 VS.

Zur Aufnahme des »Cessions-Vertrages« setzte das Patrimonialgericht einen Termin auf den 17. Juli in Marzdorf an,30Bearbeitungsvermerk auf ebenda. dem aber eine private Vereinbarung mit den Eltern der Braut vorausging. In diesem Dokument vom 28. Juni 1837 erklärte Lorenz Morowski, er und seine Ehefrau seien »nunmehr entschlossen«, ihre »bis jetzt besessene Wirthschaft […] sogleich nach der Trauung« gegen ein Leibgedinge dem Sohn abzutreten.31Marzdorf, 28. Juni 1837. In: A. a. O., Blatt 48 VS.

Titelseite des Überlassungsvertrages vom 28. Juni 1837

Dieses Leibgedinge sollte bestehen aus freier Wohnung, freiem Holz, dem »nöthigen Unterhalt«, einem Taschengeld von acht Talern pro Jahr, einer Kuh, einem Schwein, acht Schafen, sechs Gänsen, zwei Hühnern und einem Bienenstock. Hinzu kamen jährliche Naturalleistungen: Zwölf Scheffel Roggen, vier Scheffel Gerste, zwei Scheffel Hafer, ein Scheffel Erbsen, vier Metzen Leinsamen, sechs Scheffel Kartoffeln und ein halber Scheffel Salz. Zur eigenen Bewirtschaftung behielt sich das Ehepaar Morowski zwei Gärten vor, einer »im Eingange des Baumgartens rechts« belegen, der andere »an der Seite des Herrn Probstes in der Riegge«.32Ebenda u. a. a. O., Blatt 48 RS. Das Dokument wurde von Lorenz Morowski, seiner Ehefrau Rosa und den Brauteltern – das waren Joseph und Elisabeth Polzin aus Knakendorf – unterzeichnet und vom Stellmacher Lorenz Neumann, vom Organisten Johann Neumann sowie vom Gerichtsmann Stenzel Kluck bezeugt.33A. a. O., Blatt 48 RS.

In der gerichtlichen Verhandlung wurde das Leibgedinge noch um Wruken »mit einem Fuder Dünger gedüngt« erweitert und die Beerdigung der Leibgedinger auf »alleinige Kosten« des Sohnes aufgenommen.34Verhandelt zu Marzdorf, 18. Juli 1837. In: A. a. O., Blatt 51 RS. Weiter wurde festgehalten, dass das Leibgedinge nach dem Tode eines Elternteils um die Hälfte gekürzt werden durfte, »soweit dasselbe theilbar ist«.35Ebenda. Dort auch das folgende Zitat.

Das Leibgedinge sollte im »künftigen Hypothekenbuche« des übereigneten Grundstücks eingetragen werden, aber die Vertragsparteien wurden im Vertrag auch darüber belehrt,

»daß dies Grundstück bis jetzt noch nicht aus dem Hypotheken-Verbunde des Marzdorfer Güter-Complexes getreten ist, mithin auch für die auf Marzdorf haftenden Hypothekenschulden verhaftet ist.«36A. a. O., Blatt 52 VS.

In diesem Zusammenhang fanden auch die »bei den Hypotheken-Akten zur Eintragung notierten Hypotheken« Erwähnung, die Joseph Morowski ebenso zu übernehmen hatte, wie die Kosten des Vertrages und die Lasten und Abgaben des Grundstücks.37Ebenda und a. a. O., Blatt 51 RS. Den Kaufpreis setzte das Gericht auf 900 Taler fest – das entsprach der Höhe aller Schulden, die laut Aussage der Vertragsparteien auf dem Schulzengut lasteten, und die Joseph Morowski als »Allein- und Selbstschulden« zu übernehmen versprach.38A. a. O., Blatt 51 VS.

Das Marzdorfer Patrimonialgericht stellte Joseph Morowski nach Vertragsschluss ein »Erwerbungsdocument« aus und berechnete ihm zehn Taler 20 Silbergroschen und einen Pfennig an Kosten, von denen er zwei Taler bereits als Vorschuss entrichtet hatte.39A. a. O., Blatt 50 VS (Bearbeitungsnotiz) und Kostenrechnung, In: A. a. O., Blatt 53 VS. Das ausgestellte Dokument reichte jedoch der »Special-Kommission« nicht aus, die damals von Märkisch Friedland aus die Umwandlung der Naturalabgaben in Geldrenten betrieb. Am 4. November 1837 teilte Kommissar Sommerfeldt dem Patrimonialgericht mit, dass »der Freischulz Joseph Morowski« zwar die Erwerbung des Grundstücks seines Vaters angezeigt hatte, sich aber nicht habe legitimieren können.40Schreiben der Special-Kommission vom 4. November 1837. In: A. a. O., Blatt 56 VS.

In dieser Situation begann das Gericht endlich damit, das Hypothekenwesen des Schulzenguts zu ordnen. Dazu wurde zunächst ein Termin mit Joseph Morowski angesetzt, der am 31. Januar 1838 in Tütz zur Besitzgeschichte und den Abgaben seines Guts vernommen wurde, obwohl all das längst in den Akten notiert war. Von Interesse ist seine Aussage zum Besitz selbst: Dieser umfasste insgesamt 191 Morgen und 103 Quadratruten Ackerland sowie 22 Morgen und 118 Quadratruten Wiesen – war mithin etwa 54 Hektar groß.41Verhandelt Tütz, 31. Januar 1838. In: A. a. O., Blatt 61 RS. Dort auch die folgende Angaben. Rund 20 Morgen des Ackers waren in der zweiten Güteklasse eingestuft, 40 Morgen in der dritten und 42 Morgen in der vierten. Rund 65 Morgen galten hingegen nur als dreijähriges Roggenland, weitere 24 Morgen als sechsjähriges und ein kleines Stück von 56 Quadratruten fiel gar in die schlechteste Kategorie des neunjährigen Roggenlandes.

Joseph Morowski gab zu Protokoll, er sei mit Veronica geborene Polzin verheiratet und lebe mit ihr in Gütergemeinschaft.42A. a. O., Blatt 62 RS. Dort auch die folgenden Angaben und das Zitat. Zur Eintragung als versicherte Schulden in die dritte Rubrik des neu anzulegenden Hypothekenbuchs akzeptierte er nur 71 Taler elf Silbergroschen und neun Pfennig, die er Ignatz Rohbeck schulde, und 230 Taler gegen den früheren Steueraufseher Lieske. Alle übrigen vornotierten Schulden seien bereits bezahlt und halte sein Vater »die Quittungen darüber in Händen«.

Schon vor der Vernehmung hatte das Patrimonialgericht den »Liberations-Consens« der Landschaftsdirektion angefordert, der am 18. Januar 1838 vorlag.43Schreiben der Landschafts-Direction in Schneidemühl vom 18. Januar 1838. In: A. a. O., Blatt 59 VS. Im nächsten Schritt sollte der Besitzer des Marzdorfer Ritterguts, Carl Ferdinand Kloer, um die Genehmigung der Abschreibung ersucht werden, doch der war für sein Gericht zunächst nicht erreichbar.44Bearbeitungsnotiz auf ebenda.

Dieses wurde zusätzlich aus Marienwerder unter Druck gesetzt. Um den ausgehandelten Natural-Ablösungs-Rezess umzusetzen, forderte das dortige Oberlandesgericht am 22. Juni 1838 binnen 14 Tagen Bericht darüber an, ob die beteiligten Grundstücke bereits vor dem 8. Dezember 1789 – dem Tag, an dem das Marzdorfer Hypothekenbuch angelegt wurde – vom Hauptgute abgetrennt worden waren und jedenfalls Unterlagen »behufs der Abschreibung« vorzulegen.45Schreiben des Oberlandesgerichts vom 22. Juni 1838. In: A. a. O., Blatt 64 VS.

Im Schreiben vom 22. Juni 1838 drängt das Oberlandesgericht in Marienwerder auf Abschreibung.

Das Patrimonialgericht antwortete am 30. Juli 1838, dass nur das Grundstück des Martin Neumann (Marzdorf Band Ⅰ, Blatt Nr. 6) bereits vor dem Stichtag vom Hauptgut getrennt war und am 30. Januar 1838 von diesem abgeschrieben worden sei.46Ebenda. (Entwurf der Antwort auf dem Blatt.) Das war eine glatte Falschaussage, wie aus dem Kapitel zur Besitzgeschichte des Grundstücks zu ersehen ist.47Siehe dazu die Darstellung hier.

Das Grundstück des Freischulzen Morowski sei hingegen erst im Jahr 1808 durch »Contract« erworben worden und bislang nicht abgeschrieben, weil »der jetzige Besitzer von Marzdorf noch keine Genehmigung des gedachten Contracts vornahm«.48A. a. O., Blatt 59 RS. (Fortsetzung des Entwurfs der Antwort.)

Am 13. November 1838 war Kloer beim Gerichtstag in Marzdorf endlich zu greifen, weigerte aber sich zu erklären, »ob er den Kauf-Contract vom 19. Mai 1808 anerkenne u[nd] genehmige«. Das Gericht forderte ihn daraufhin auf, die Genehmigung »gefälligst« beim nächsten Gerichtstag am 11. Februar 1839 abzugeben.49Aktennotiz Marzdorf, 13. November 1838. In: A. a. O., Blatt 63 VS.

Nachdem auch das Oberlandesgericht ein weiteres Mal gedrängt hatte,50Schreiben des Oberlandesgerichts vom 24. Dezember 1838. In: A. a. O., Blatt 63 VS. gab Kloer mit seiner Ehefrau Caroline Charlotte Friedericke geborene von Bardeleben am 11. Februar die Zustimmung zur Abschreibung des Freischulzenguts, wobei er jedoch den Vermerk aufnehmen ließ, dass ihnen »als bei der Subhastation von Marzdorf ausgefallenen Realgläubigern[,] ihre Rechte, welche sie sich hierdurch ausdrücklich converviren, vorbehalten bleiben«.51Actum Marzdorf, 11. Februar 1838. In: A. a. O., Blatt 66 RS. Dieser Vorbehalt war rechtlich wirkungslos, sagt aber vieles über das Selbstverständnis des Gutsbesitzers Kloer aus, der die auf 72 746 Taler geschätzte Herrschaft Marzdorf im Jahr 1832 für lediglich 54 000 Taler erworben hatte und sich dennoch als »ausgefallener Realgläubiger« fühlte.52T. Soorholtz: Ostatni dziedzic z Marcinkowic. Kalikst Grabski (1783-1835). In: Studia i materiały do dziejów ziemi wałeckiej, Nr. 17, Wałcz 2026.

Nach der Erklärung Kloers vergingen weitere fünfeinhalb Jahre, bis das Patrimonialgericht am 9. September 1844 endlich das Grundbuch des Freischulzenguts ausfertigte und Joseph Morowski als Eigentümer eintrug.53Grundbuch Marzdorf Band Ⅰ, Blatt Nr. 18. In: Grundakte Marzdorf Bd. Ⅰ, Bl. Nr. 18, Blatt 8 RS. Zuerst verzögerte das Patrimonialgericht die Einreichungen der Unterlagen um ein ein gutes halbes Jahr,54Schreiben des Oberlandesgerichts vom 5. Juli 1839. In: A. a. O., Blatt 69 RS. dann ruhte die Angelegenheit für mehr als ein Jahr beim Kreisgericht in Deutsch Krone,55Dekret des Kreisgerichts vom 24. September 1841. In: A. a. O., Blatt 70 RS. zuletzt vermochte es Morowski nicht, die Löschungsquittungen für die vornotierten Hypotheken beizubringen.56Schreiben Morowskis vom 16. Oktober 1843. In: A. a. O., Blatt 82 VS. Wie dieses Problem schließlich gelöst wurde, ist aus der Grundakte nicht zu ersehen. Ins Grundbuch wurden jedenfalls nur zwei der ur­sprünglich vier Forderungen eingetragen: 71 Taler elf Silbergroschen 9 Pfennig für Gertrude Rohbeck in Deutsch Krone (als Nummer 1) und 200 Taler für Juliana Morowska (als Nummer 2, dort geschrieben Juliane Morowsky).57Grundbuch Marzdorf Band Ⅰ, Blatt Nr. 18. In: A. a. O., Blatt 12 RS.

Titelseite des Grundbuchs Marzdorf Vol. Ⅰ Nr. ⅩⅧ
Titelseite des Grundbuchs Marzdorf Vol. Ⅰ Nr. ⅩⅧ

In der Grundakte fehlt ebenfalls der am 17. Januar 1838 bestätigte Ablösungsrezesss der Naturallasten, die seit dem Erwerb auf dem Schulzengut lasteten. Deren Umwandlung in Geldrenten wurde jedoch im Hypothekenbuch berücksichtigt, in dessen zweiter Hauptrubrik eine »an das Dominium Marzdorff zahlbare Rente« von jährlich 17 Taler 16 Silbergroschen eingetragen wurde.58A. a. O., Blatt 9 RS. Dort auch die folgende Angabe. Ebenfalls vermerkt wurde das Altenteil für Lorenz Morowski und seine Ehefrau nach dem Vertrag vom 18. Juni 1837.

Für die Anlage des Hypothekenbuchs stellte das Patrimonialgericht Joseph Morowski am 21. September 1844 Kosten in Höhe von 31 Taler 28 Silbergroschen und vier Pfennig in Rechnung. Die Summe setzte sich aus rund 30 Einzelposten zusammen, die in den Jahren 1839 bis 1844 aufgelaufen waren.59Kostenrechnung vom 21. September 1844. In: A. a. O., Blatt 93 VS u. RS. Morowski zahlte am 26. November 1844.60Cassirt-Beleg. A. a. O., Blatt 99 VS.

Wird fortgesetzt.


Anmerkungen:

  • 1
    Sąd Obwodowy w Mirosławcu (Amtsgericht Märkisch Friedland): Marzdorf [Marcinkowice] Band I, Blatt 18 Seite 273 Besitzer: Franz Morowski, Laufzeit 1808-1939, Signatur 26/112/0/3/175 im AP Koszalin. – Im Folgenden zitiert als: Grundakte Marzdorf Bd. Ⅰ, Bl. Nr. 18. ↩︎
  • 2
    A. a. O., Blatt 1 VS. ↩︎
  • 3
    Geschehen in Marzdorff, den 16. Mai 1808. In: A. a. O., Blatt 17 VS. Die Brüder werden im Vertragstext mit den Vornamen Onuphrius und Kalixtus von Grabski benannt, unterzeichneten aber »Onufry und Kalixt z G Grabski«. ↩︎
  • 4
    Ebenda. ↩︎
  • 5
    Siehe dazu die Darstellung hier. ↩︎
  • 6
    Geschehen in Marzdorff, den 16. Mai 1808. In: A. a. O., Blatt 17 VS. Dort auch die folgenden Angaben und die Zitate. ↩︎
  • 7
    A. a. O., Blatt 17 RS. ↩︎
  • 8
    Allgemeines Landrecht für die Preußischen Staaten, Theil 2, Titel 7, §§ 46-72, Berlin 1794², S. 330 ff. – Dort alle nachfolgenden Angaben und Zitate. ↩︎
  • 9
    Grundbuch Marzdorf Band Ⅰ, Blatt Nr. 18. In: Grundakte Marzdorf Bd. Ⅰ, Bl. Nr. 18, Blatt 5 RS u. 6 VS. ↩︎
  • 10
    Klassifikationsanschläge Amt Märkisch Friedland: Kontributionskataster Dorf Martzdorff. In: GStA PK, II. HA, Abt. 9, Tit 85, Nr. 7, Blatt 244 RS u. 245 VS. ↩︎
  • 11
    Geschehen in Marzdorff, den 16. Mai 1808. In: Grundakte Marzdorf Bd. Ⅰ, Bl. Nr. 18, Blatt 17 RS. ↩︎
  • 12
    Verhandelt Tütz, 4. Juli 1817. In: A. a. O., Blatt 19 VS. ↩︎
  • 13
    Ebenda und a. a. O., Blatt 20 VS. ↩︎
  • 14
    A. a. O., Blatt 19 VS. ↩︎
  • 15
    Tabelle von der Schule zu Martzdorff pro 1819. In: Regierung Marienwerder: Acta General. betr. die jährl. Schulmusterungen im Decanat Dt. Crone [1818 u. 1819] (Ost-Abt. Rep. A181 Nr. 7575), Fundort der Quelle: www.familysearch.org, LDS-Film 008206265, 1967, Frame 228. ↩︎
  • 16
    Agnitions-Resolution vom 21. November 1825. In: Grundakte Marzdorf Bd. Ⅰ, Bl. Nr. 18, Blatt 29 RS. ↩︎
  • 17
    Copia decreti vom 7. Juli 1830. In: A. a. O., Blatt 19 VS. ↩︎
  • 18
    Verhandelt M. Friedland, 21. April 1823. In: A. a. O., Blatt 42 VS. – Dort auch die folgenden Angaben. ↩︎
  • 19
    Verhandelt Spechtsdorf, 23. September 1830. In: A. a. O., Blatt 42 VS. Dort auch die folgenden Angaben. ↩︎
  • 20
    A. a. O., Blatt 33 VS. ↩︎
  • 21
    Amtsgericht Märkisch Friedland: General-Akten betreffend die Kirchenbuchduplikate der Gemeinde Marzdorf 1823-1874. In: Archiwum Państwowe w Koszalinie, Signatur 609/40, S. 36-37. ↩︎
  • 22
    Verhandelt M. Friedland, 22. August 1829. In: Grundakte Marzdorf Bd. Ⅰ, Bl. Nr. 18, Blatt 29 RS. ↩︎
  • 23
    Actum M. Friedland, 13 November 1829. In: A. a. O., Blatt 26 RS. ↩︎
  • 24
    Bearbeitungsvermerk des Kreisrichters Wohlfromm vom 6. Mai 1830. In: A. a. O., Blatt 24 RS. ↩︎
  • 25
    Schreiben des Oberlandesgerichts vom 25. Juni 1830. In: A. a. O., Blatt 39 VS. ↩︎
  • 26
    Kostennote vom 14. Juli 1830. In: A. a. O., Blatt 39 VS. ↩︎
  • 27
    Copia decreti vom 26. Dezember 1830 und Kostennote vom 24. Dezember 1830. In: A. a. O., Blatt 36 VS bzw. 41 VS. ↩︎
  • 28
    Decret vom 11. Januar 1831. In: A. a. O., Blatt 37 VS. – Die Gerichtskosten betrafen Verfahren Morowskis gegen den Brennerknecht Jacob Schmidt, den Freischulz Schulz zu Lubsdorf und gegen Valentin Schmidt zu Murowana Goslin, über die keine weiteren Informationen vorliegen. ↩︎
  • 29
    Schreiben Morowskis (eingegangen 8. Juni 1837). In: A. a. O., Blatt 47 VS. ↩︎
  • 30
    Bearbeitungsvermerk auf ebenda. ↩︎
  • 31
    Marzdorf, 28. Juni 1837. In: A. a. O., Blatt 48 VS. ↩︎
  • 32
    Ebenda u. a. a. O., Blatt 48 RS. ↩︎
  • 33
    A. a. O., Blatt 48 RS. ↩︎
  • 34
    Verhandelt zu Marzdorf, 18. Juli 1837. In: A. a. O., Blatt 51 RS. ↩︎
  • 35
    Ebenda. Dort auch das folgende Zitat. ↩︎
  • 36
    A. a. O., Blatt 52 VS. ↩︎
  • 37
    Ebenda und a. a. O., Blatt 51 RS. ↩︎
  • 38
    A. a. O., Blatt 51 VS. ↩︎
  • 39
    A. a. O., Blatt 50 VS (Bearbeitungsnotiz) und Kostenrechnung, In: A. a. O., Blatt 53 VS. ↩︎
  • 40
    Schreiben der Special-Kommission vom 4. November 1837. In: A. a. O., Blatt 56 VS. ↩︎
  • 41
    Verhandelt Tütz, 31. Januar 1838. In: A. a. O., Blatt 61 RS. Dort auch die folgende Angaben. ↩︎
  • 42
    A. a. O., Blatt 62 RS. Dort auch die folgenden Angaben und das Zitat. ↩︎
  • 43
    Schreiben der Landschafts-Direction in Schneidemühl vom 18. Januar 1838. In: A. a. O., Blatt 59 VS. ↩︎
  • 44
    Bearbeitungsnotiz auf ebenda. ↩︎
  • 45
    Schreiben des Oberlandesgerichts vom 22. Juni 1838. In: A. a. O., Blatt 64 VS. ↩︎
  • 46
    Ebenda. (Entwurf der Antwort auf dem Blatt.) ↩︎
  • 47
    Siehe dazu die Darstellung hier. ↩︎
  • 48
    A. a. O., Blatt 59 RS. (Fortsetzung des Entwurfs der Antwort.) ↩︎
  • 49
    Aktennotiz Marzdorf, 13. November 1838. In: A. a. O., Blatt 63 VS. ↩︎
  • 50
    Schreiben des Oberlandesgerichts vom 24. Dezember 1838. In: A. a. O., Blatt 63 VS. ↩︎
  • 51
    Actum Marzdorf, 11. Februar 1838. In: A. a. O., Blatt 66 RS. ↩︎
  • 52
    T. Soorholtz: Ostatni dziedzic z Marcinkowic. Kalikst Grabski (1783-1835). In: Studia i materiały do dziejów ziemi wałeckiej, Nr. 17, Wałcz 2026. ↩︎
  • 53
    Grundbuch Marzdorf Band Ⅰ, Blatt Nr. 18. In: Grundakte Marzdorf Bd. Ⅰ, Bl. Nr. 18, Blatt 8 RS. ↩︎
  • 54
    Schreiben des Oberlandesgerichts vom 5. Juli 1839. In: A. a. O., Blatt 69 RS. ↩︎
  • 55
    Dekret des Kreisgerichts vom 24. September 1841. In: A. a. O., Blatt 70 RS. ↩︎
  • 56
    Schreiben Morowskis vom 16. Oktober 1843. In: A. a. O., Blatt 82 VS. ↩︎
  • 57
    Grundbuch Marzdorf Band Ⅰ, Blatt Nr. 18. In: A. a. O., Blatt 12 RS. ↩︎
  • 58
    A. a. O., Blatt 9 RS. Dort auch die folgende Angabe. ↩︎
  • 59
    Kostenrechnung vom 21. September 1844. In: A. a. O., Blatt 93 VS u. RS. ↩︎
  • 60
    Cassirt-Beleg. A. a. O., Blatt 99 VS. ↩︎

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert