Grundbuch Marzdorf Band Ⅰ, Blatt Nr. 12 (1815-1875)
Auch der zehnte Beitrag in der Serie über die Grundakten von Marzdorf behandelt kein im Dorf gelegenes Grundstück, sondern einen Bauernhof im sieben Kilometer Luftlinie entfernten Dreetz. Da der Große Böthinsee die beiden Orte trennte, war die tatsächliche Entfernung zu Land noch größer.
Dreetz gehörte schon zurzeit der preußischen Annexion als Vorwerk zum Marzdorfer Gut. Der Klassifikationsanschlag von 1773 weist im Ort lediglich zwei Häuser mit insgesamt 17 Einwohnern aus, von denen neun Erwachsene waren. Namentlich erwähnt werden der »Vorsthalter« Casimir Schultz, der Holzwärter Hans Czieborthe und der Schäfer Martin Mels.1Klassifikationsanschläge Amt Märkisch Friedland: Kontributionskataster Dorf Martzdorff. In: GStA PK, II. HA, Abt. 9, Tit 85, Nr. 7, Blatt 242 RS u. 243 VS.
Die vorliegende Akte setzt vier Jahrzehnte später ein und behandelt auf 107 einseitig paginierten Blättern die Jahre von 1815 bis 1875. Ihr Originaltitel lautet:
»Acta Hypothecaria des Patrimonial Gerichts Marzdorf betreffend die Erbpachtsgerechtigkeit beim Vorwerk Dreetz im Hypothekenbuche sub № 12 verzeichnet.«2Sąd Obwodowy w Mirosławcu (Amtsgericht Märkisch Friedland): Marzdorf [Marcinkowice] Band I , Blatt 12, Besitzer: Hermann Müller, Laufzeit 1815-1875, Signatur 26/112/0/3/172 im AP Koszalin, Aktendeckel. – Im Folgenden zitiert als: Grundakte Marzdorf Bd. Ⅰ, Bl. Nr. 12.

Die Worte »Erbpachtsgerechtigkeit beim Vorwerk Dreetz« wurden später gestrichen und durch »bäuerliche[s] Grundstück zu Dreetz« ersetzt.3Ebenda. Das älteste Dokument in der Akte ist ein Vertrag, der am 14. März 1815 vor dem Marzdorfer Patrimonialgericht zwischen dem Gutsherrn Kalixtus von Grabski und »dem vormaligen hiesigen Schulz« Johann Schmidt geschlossen wurde.4Verhandelt Marzdorf, 14. März 1815. In: A. a. O., Blatt 6 VS. Aus dem Text geht hervor, dass es sich um einen »Vergleich« handelte, mit dem ein gerichtlicher Prozess zwischen den Parteien beendet werden sollte.5Ebenda. Details zu dem Prozess werden nicht genannt, aber in einem späteren Dokument gab Johann Schmidts Sohn Jacob folgende Erklärung ab:
»Mein verstorbener Vater hat früher den Schulzenhof zu Marzdorf besessen, und hat um dessen Wiederbesitz mit dem Hr. v. Grabski in einem Provcations-Prozeß geschwebt, da aber der Hr. v. Grabski wohl einsah, daß gedachter Prozeß nicht günstig für ihn ausfallen würde, so verglich er sich mit meinem Vater […]«6Schreiben vom 9. Mai 1834. In: A. a. O., Blatt 23 VS.
Offenbar war Johann Schmidt Ähnliches widerfahren wie dem Marzdorfer Bauern Martin Kluck: Von Grabski hatte sein Grundstück eingezogen und dann an eine andere, ihm vermutlich genehmere Person, vergeben.7Siehe dazu die Darstellung in https://www.koenigsgnade.de/der-klucksche-bauernhof-in-marzdorf/. Während die Witwe Kluck aber zur Verteidigung ihres Besitzes vor das Königliche Obertribunal in Berlin zog (und den Prozess im Mai 1824 auch gewann), zog es Schmidt vor, sich mit dem Gutsherrn zu vergleichen. Er akzeptierte »zu seiner Abfindung und zur Beendigung dieses Prozeßes Neun Kulmisch Morgen Land auf dem Vorwerk Draetz zu seinem und seiner Ehegattin Eigenthum«.8Verhandelt Marzdorf, 14. März 1815. In: A. a. O., Blatt 6 VS u. RS.

Das Grundstück in Dreetz, zu dem zusätzlich ein »bereits abgemessenes« Stück Gartenland gehörte, hatte Schmidt bei Vertragsschluss bereits »in Besitz genommen«.9A. a. O., Blatt 6 RS. Dort finden sich auch die nächsten Zitate. Zum »Aufbau eines Wohnhauses, einer Scheune und eines Stalles« versprach von Grabski »freyes Bauholz«, das sich Schmidt aber »selbst verfahren« musste, wie er auch alle Kosten für den Bau selbst zu tragen hatte. Für zukünftige Reparaturen an diesen Gebäuden sollte er ebenfalls freies Bauholz erhalten; außerdem stand ihm – wie allen Einwohnern von Dreetz – »freyes Raff- und Leseholz« als Brennmaterial zu.10A. a. O., Blatt 7 VS. Dort finden sich auch die nächsten Angaben und Zitate.
Weiter bewilligte der Vergleich vom 14. März 1815 Johann Schmidt umfangreiche Weiderechte auf Vorwerksland: Er sollte auf der »Draetzschen Weide« so viel Vieh hüten können, wie er »mit eigenem Futter auswintern« könne. Wie alle Einwohner von Dreetz hatte er das Recht, auf dem Vorwerksland Heu zu machen.
Bei Lebzeiten von Johann Schmidt und seiner Ehegattin (die im Dokument namentlich nicht genannt wird) sollte der Besitz in Dreetz frei von »Abgaben und Grundzins an die Herrschaft« bleiben. Ihre Erben waren allerdings verpflichtet, einen jährlichen »Canon« von drei Taler in zwei gleichen Raten jeweils zum Johannes- und zum Martinstag zu entrichten.11A. a. O., Blatt 7 RS. Der in diesem Zusammenhang gebrauchte Begriff Kanon verleitete einen Gerichtsbeamten vermutlich später zu der irrigen Auffassung, Schmidt und von Grabski hätten einen Erbpachtvertrag abgeschlossen.
Im letzten Paragraf des Vergleichs sagte von Grabski zu, den Besitztitel »im anzulegenden Hypothekenbuch dieses Grundstücks auf den Namen des Johann Schmidt« zu berichtigen.12A. a. O., Blatt 8 VS. Dieses Zusage findet sich bekanntlich auch in anderen Verträgen der Zeit, ohne dass Schritte zur Umsetzung folgten.
Der Vergleich zwischen Schmidt und von Grabski nennt keinen Vorbesitzer des überlassenen Grundstücks. Aus der späteren Erklärung des Sohnes Jacob Schmidt geht jedoch hervor, dass der »Diener Laskofski« das überlassene Gartenland »früher besessen« hatte.13Schreiben vom 9. Mai 1834. In: A. a. O., Blatt 23 VS. – Die korrekte Schreibweise des Namens wäre vermutlich Laskowski. Eine bäuerliche Wirtschaft hatte es aber offenbar in Dreetz vorher nie gegeben. Augenscheinlich richtete von Grabski diese speziell für Johann Schmidt ein, der als vormaliger Dorfschulze unter der Bevölkerung von Marzdorf gewiss eine hohe Reputation besass. Es wird dem Gutsherrn darum gegangen sein, Schmidt im abgelegenen Dreetz von der Dorfgemeinschaft, der dieser einst vorstand, abzusondern.
Annähernd zwei Jahre später gaben von Grabski und Schmidt vor Richter Wohlfromm die genauen Flächenmaße der überlassenen Parzellen zu Protokoll. Die Hausstelle war nach diesem Vertragsnachtrag vom 23. Januar 1817 sechs Ruten lang und sechs Ruten breit, wobei auf die Rute 15 Fuß zwei Zoll entfielen14Verhandelt Marzdorf, 23. Januar 1817. In: A. a. O., Blatt 19 VS. – es wurde also ganz offensichtlich nach neukulmischen Maß gerechnet.15Das 1577 in Preußen eingeführte neukulmische Maß wurde 1721 durch das oletzkoische, 1755 durch das magdeburgische Maß ersetzt. Siehe dazu die gute Übersicht unter https://preussische-masse.de/, besucht am 28.08.2025. Die Größe des Hofraums gaben die Vertragsparteien mit sieben Ruten Länge und sechs Ruten Breite an. Weiter heißt es:
»Hinter dem Hause bis an die Straße beträgt die Länge 14 Ruthen[,] die Breite 1 ¼ Ruthen. Im Felde, welches das Mittelhold genannt wird, beträgt die Länge 46 Ruthen und die Breite 20 Ruthen, worunter das Land hinter dem Hause abgesondert wird. Im großen Felde 45 Ruthen lang und 20 ¾ Ruthen breit,; im Pinow Felde 26 Ruthen breit und 33 Ruthen lang.«16Verhandelt Marzdorf, 23. Januar 1817. In: Grundakte Marzdorf Bd. Ⅰ, Bl. Nr. 12, Blatt 9 VS.
Die Gesamtgröße des überlassenen Hofes belief sich nach diesen Angaben auf 9,36 neukulmische Morgen, von denen einer 300 Quadratruten entsprach. Da ein Morgen 0,58 Hektar maß, war der Schmidt’sche Bauernhof in Dreetz umgerechnet etwa 5,4 Hektar groß – also das kleinste der hier bislang behandelten Grundstücke. Die Marzdorfer Kossätenhöfe waren mehr als doppelt so groß.

Johann Schmidt unterzeichnete beide Verträge mit seinem Namen, denn als früherer Schulze konnte er selbstverständlich Lesen und Schreiben. An Gebühren für die »Aufnahme des Contracts« und seine Ausfertigung berechnete das Patrimonialgericht ihm drei Taler und elf Gute Groschen.17Liquidation. In: A. a. O., Blatt 9 RS.
Als Schmidt im Januar 1817 den Nachtrag mit von Grabski vereinbarte, war er eigentlich gar nicht mehr Eigentümer des Bauernhofs, den er bereits am 28. März 1815 dem Sohn Jacob übergeben hatte.18Erbvergleich, Dreetz, 28. März 1815. In: A. a. O., Blatt 10 VS. Der entsprechende Erbvergleich wurde jedoch vor dem Marzdorfer Dorfgericht geschlossen und kam dem Patrimonialgericht erst im Frühjahr 1817 zur Kenntnis.19In der chronologisch geführten Akte folgt auf den Erbvergleich ein Postzustellbescheid vom 8. April 1817. A. a. O., Blatt 11 VS.
Anlass des Erbvergleichs war wohl der kurz zuvor erfolgte Tod der Ehefrau von Johann Schmidt. Diese wurde bekanntlich im Überlassungsvertrag vom Januar 1815 noch erwähnt, während Schmidt nun Festlegungen für den Fall einer neuerlichen Heirat traf.20Erbvergleich, Dreetz, 28. März 1815. In: A. a. O., Blatt 10 VS. Dort auch die nachfolgenden Zitate und weiteren Angaben. Der Vergleich, den der Marzdorfer Schulze Morowski sowie Lorenz Neumann, Johann Neumann und Gottfried Garski bezeugten, beginnt mit den Worten:
»Da ich nun willens bin, mein Erbe und Eigenthümliches auf dem hiesigen Vorwerck Dretz belegenes Guth meinem gegenwärtigen Sohn Jacob mit allem Zubehörungen wie auch Rechten und Gerechtigkeiten, zu gleich aber auch mit allen darauf haftenden Lasten und Abgaben Erb- und Eigenthümlich abzutreten und zu übergeben, so mache ich folgende Bedingungen, die er unverbrüchlich zu halten und zu erfüllen angenommen hat.«
Die Bedingungen sahen vor, dass Jacob Schmidt 100 Taler an seine übrigen Geschwister auszuzahlen und dem Vater ein Leibgedinge auszusetzen hatte. Dieses beinhaltete keine Geld- oder Naturalleistungen, sondern lediglich die Überlassung von drei Morgen Ackerland, der »neuen Stube« im Wohnhaus »mit dem nöthigen Holzbedarf« sowie eines Drittels des Stalls, der Scheune und des Gartens. Im Gegenzug verpflichtete sich der Vater dem Sohn nach seinen Kräften »alle mögliche Hülfe zum Aufbau« von Stall und Scheune – die also noch gar nicht existierten – zu leisten.21A. a. O., Blatt 10 RS.
Im Fall einer Wiederverheiratung sollte die »nachgelaßene Frau« nach dem Tod des Vaters nur die Stube und den Garten weiter nutzen dürfen, alles andere fiel an den Sohn zurück.22A. a. O., Blatt 10 VS.
Die Geschwister von Jacob Schmidt werden im Erbvergleich nicht explizit genannt, da das Dokument aber auch die Unterschriften von Christoph und Martin Schmidt sowie die Zeichen von »Anna Maria Schmitten verehelichte Neumann« und Christoph Neumann trägt, sind ihre Namen bekannt.23A. a. O., Blatt 10 RS. Aus den Kirchenbuch-Duplikaten von Marzdorf geht hervor, dass Christoph Neumann als »Häusler« in Marzdorf lebte. Aus seiner Ehe mit Anna Maria Schmidt sind dort zwischen 1823 und 1834 fünf Kinder verzeichnet.24Es handelt sich um Joseph Neumann, geboren 9. März 1823; Veronica Neumann, geboren 16. Juli 1825; Juliana Neumann, geboren 4. April 1828; Johann Neumann, geboren 12. Juni 1832 und August Neumann, geboren 7. März 1834. General-Akten … a. a. O., S. 6, 23-24. 52-53, 100 u. 118.
Am 29. April 1818 wurde der Erbvergleich des Jahres 1815 in Märkisch Friedland vor Patrimonialrichter Wohlfromm erneut verhandelt. In dem Verhandlungsprotokoll findet sich erstmals der Name der verstorbenen Ehefrau von Johann Schmidt – Anna Maria geborene Utecht –, außerdem werden fünf Kinder aus ihrer Ehe mit Johann Schmidt erwähnt.25Verhandelt M. Friedland, 29. April 1818. In: Grundakte Marzdorf Bd. Ⅰ, Bl. Nr. 12, Blatt 12 RS u. 13 VS. Dort auch die nachfolgenden Angaben und Zitate. Es waren:
- Martin Schmidt, 32 Jahre alt, der als Organist in Chodziesen (dem heutigen Chodzież) lebte;
- Jacob Schmidt, der volljährig war und in Dreetz lebte,
- Anna Maria Schmidt, die mit dem »vormaligen Kutscher Christoph Neumann aus Martzdorff« verheiratet war und »wegen Kräncklichkeit« an der Verhandlung nicht teilnahm;
- Johann Schmidt, der noch minderjährig war und in Dreetz lebte;
- Anna Christina Schmidt, die ebenfalls minderjährig war.
Christoph Schmidt, der den Erbvergleich des Jahres 1815 noch unterzeichnet hatte, findet hingegen in dem Dokument keine Erwähnung.

Nach der Festlegung des Patrimonialgerichts übernahm der Sohn Jacob Schmidt den Besitz für eine Taxe von 250 Taler.26A. a. O., Blatt 14 VS u. RS. Dort auch die nächsten Angaben. Da er aber selbst Forderungen von 150 Taler gegen den Nachlass geltend machte, stand seinen vier Geschwistern lediglich die bereits im Jahr 1815 vereinbarte Summe von 100 Taler zu, die zu fünf Prozent verzinst auf dem Grundstück stehen bleiben sollte.27A. a. O., Blatt 15 RS. Richter Wohlfromm bezweifelte in der Verhandlung die Berechnung des Nachlasswerts, die ihm »mangelhaft und unvollständig zu seyn schien«, aber da alle Anwesenden die Richtigkeit versicherten, blieb die »Vermögens-Specification unverändert«.28A. a. O., Blatt 13 VS u RS.
Gleichfalls unverändert blieb das Leibgedinge, dass Jacob Schmidt seinem Vater auszusetzen versprach.29A. a. O., Blatt 14 RS u. 15 VS. Auch der Passus über die Ansprüche einer hinterbliebenen »Stiefmutter« bei einer möglichen Wiederverheiratung von Johann Schmidt und dessen Pflicht zur Hilfeleistung beim »völligen Ausbau der Scheune und Stallung« wurde aus dem Vergleich von 1815 übernommen.30A. a. O., Blatt 15 VS u. RS.
Das Verhandlungsprotokoll wurde am 29. April 1818 nur von Johann Schmidt, Jacob Schmidt und Christoph Neumann unterzeichnet,31A. a. O., Blatt 16 VS. aber Anna Maria Neumann und Martin Schmidt genehmigten die getroffenen Regelungen am 21. Januar bzw. 17. April 1819 und quittierten dabei auch über den Erhalt der ihnen ausgesetzten 25 Taler.32Verhandelt Marzdorf, 21. Januar 1819 (Anna Maria Neumann) u. Actum Schönlanke, 17. April 1819 (Martin Schmidt). In: A. a. O., Blatt 16 VS u RS bzw. 16 RS bis 17 RS. Anna Maria Neumann behielt sich jedoch gegen ihrem Vater einen Anspruch von weiteren 25 Taler vor, da ihr »bey ihrer Verheiratung ein baarer Brautschatz von 50 rth versprochen wurde«.33Verhandelt Marzdorf, 21. Januar 1819. In: A. a. O., Blatt 16 VS.
Aus den Kirchenbuch-Duplikaten von Marzdorf ist bekannt, dass Johann Schmidt sich in der Tat nach 1819 wiederverheiratete. Aus seiner Ehe mit Anna Maria geb. Garske gingen drei Töchter hervor:
- Rosalia Schmidt, geboren am 17. Januar 1824;34Amtsgericht Märkisch Friedland: General-Akten betreffend die Kirchenbuchduplikate der Gemeinde Marzdorf 1823-1874. In: Archiwum Państwowe w Koszalinie, Signatur 609/40, S. 14.
- Anna Maria Schmidt, geboren am 10. September 1826;35General-Akten … a. a. O., S. 34-35.
- Elisabeth Schmidt, geboren am 9. August 1831.36General-Akten … a. a. O., S. 91.
Wir bereits erwähnt, hatte Kalixtus von Grabski bereits im Jahr 1815 die Anlage eines Hypothekenbuchs für das Grundstück von Johann Schmidt zugestanden. Konkrete Schritte zur Umsetzung waren jedoch nicht erfolgt und wurden auch nicht eingeleitet, als der Erbvertrag vom 21. Januar 1818 die Verpfändung des Grundstücks zur Absicherung der geschwisterlichen Erbteile festlegte.
Als sich im Jahr 1832 die Besitzverhältnisse des Guts in Marzdorf änderten, machte sich bei Jacob Schmidt Besorgnis über die ungesicherten Verhältnisse bemerkbar. Am 27. Juli des Jahres bat er in einem Brief an das Königliche Kreisgericht, ihm »zur Sicherheit über den Besitz […] so bald als möglich einen Hypotheken-Schein oder Besitztitel auszustellen«.37Vorwerk Dretz, 27. Juli 1832. In: A. a. O., Blatt 18 VS. Dort auch das folgende Zitat. Er schrieb:
»Ich besitze zu Dretz ein eigenes Gut, welches mein Vater früher besessen hat und wobei auch zugleich die Verwaltung des Schulzen Amtes belegen ist. Meinem alten Vater habe ich ein Leibgedinge [ausgesetzt] und meinen fünf Geschwistern ausgezahlt, was ihnen ausgesetzt ist, doch habe ich bis jetzt noch keinen Hypothekenschein, oder Besitztitel auf das von meinem Vater aquirierte Grundstück.«
Auf die beiden Merkwürdigkeiten in dem Schreiben – die Bezeichnung der rund fünf Hektar großen Wirtschaft als »Gut« und die Behauptung, es sei mit der Verwaltung des Schulzenamts verbunden – ging das Gericht nicht weiter ein. Es setzte am 3. August 1832 einen Termin für den 27. Oktober in Märkisch Friedland an, zu dem Jacob Schmidt vorgeladen wurde.38Postzustellbescheid vom 3. August 1832. In: A. a. O., Blatt 19 VS.

Bei dem Termin berichtete Schmidt, er lebe mit Anna Maria geborene Utecht »in der Ehe und in communitas bonorum« und bat erneut »das Nöthige veranzulassen«, um »eine Aussonderung« seines Besitzes vom »Marzdorfschen Vorwerksboden« zu bewirken.39Verhandelt M. Friedland, 27. Oktober 1832. In: A. a. O., Blatt 20 VS. – Die Ehefrau Schmidt trug also die gleichen Namen wie seine verstorbene Mutter. Richter Wohlfromm legte daraufhin fest, dass Schmidt zunächst einen Vorschuss von acht Talern einzuzahlen habe, was Schmidt am 11. Dezember des Jahres erledigte.40Verhandelt M. Friedland, 11. Dezember 1832. In: A. a. O., Blatt 20 VS.
Da daraufhin nichts weiter geschah, begab sich Jacob Schmidt am 26. Februar 1833 erneut auf das Gericht in Märkisch Friedland. Er verwies dort auf den gezahlten Vorschuss und bat noch einmal darum, »recht schleunig mit der Regulirung des Hypothekenwesens seines Grundstücks vorzuschreiten«.41Verhandelt M. Friedland, 26. Februar 1833. In: A. a. O., Blatt 22 VS. Wie die Notizen auf dem Verhandlungsprotokoll belegen, begann das Gericht nun in der Registratur nach den erforderlichen Besitzdokumenten zu forschen. Man vermutete diese zuerst bei den »General Acten von Brunk«, dann bei den »Breuer-Neumannschen Acten«. Schließlich wurde Schmidt aufgetragen, bei der Landschaftsdirektion in Schneidemühl »unter Vorzeigung des zwischen dem p. von Grabski und seinem Schulzen Johann Schmidt unterm 14ten Maerz 1815 und resp. 23ten Januar 1817 aufgenommenen Kontrakts« einen Konsens zur »Abschreibung seines Grundstücks von den Marzdorfschen Gütern« einzuholen.42Ebenda. Notiz auf dem Blatt und auf der Rückseite. Ob Jacob Schmidt dieser Aufforderung folgte, geht aus der Grundakte allerdings nicht hervor.
Aus den Kirchenbuch-Duplikaten ist bekannt, dass Johann Schmidt am 22. Februar 1833 in Dreetz im Alter von 73 Jahren an Altersschwäche verstorben war.43General-Akten … a. a. O., S. 114. Aus der Ehe von Jacob Schmidt mit Anna Maria Utecht sind in den Duplikaten fünf Kinder verzeichnet:
- Justina Schmidt, geboren um 1818; gestorben im Alter von 17 Jahren am 8. März 1835;44General-Akten … a. a. O., S. 132.
- (Anna) Maria Schmidt, geboren am 10. März 1823,45General-Akten … a. a. O., S. 6. gestorben am 28. März 1825;46General-Akten … a. a. O., S. 30.
- Anna Victoria Schmidt, geboren am 14. September 1826,47General-Akten … a. a. O., S. 25-26. die am 30. April 1854 den Witwer und Pächter Christoph Litfin aus Klein Nakel heiratete;48General-Akten … a. a. O., S. 233.
- Johann Schmidt, geboren am 17. Dezember 1828,49General-Akten … a. a. O., S. 54-55. der am 22. Juli 1860 Elisabeth Kluck heiratete;50General-Akten … a. a. O., S. 295.
- Stephan Schmidt, geboren am 27. Dezember 1832.51General-Akten … a. a. O., S. 109.
Am 9. Mai 1834, also mehr als ein Jahr nach der letzten Verhandlung, richtete Jacob Schmidt einen persönlich adressierten Brief an Justizrat Wohlfromm in Märkisch Friedland, in dem er ein ganz neues Thema eröffnete. Schmidt behauptete nun, der am 24. September 1815 aufgenommene Überlassungsvertrag für das Grundstück in Dreetz enthalte in »zwei Punkten einige Irrthümer«.52Schreiben datiert Dretz, 9. Mai 1834. In: Grundakte Marzdorf Bd. Ⅰ, Bl. Nr. 12, Blatt 23 RS. In einer vor Vertragsschluss festgelegten »Punktation« habe von Grabski seinem Vater ein weiteres Stück Gartenland versprochen und ihm zudem das Recht auf freies Raff- und Brennholz zugesagt, während der gerichtliche Vertrag nur ein Recht auf Raff- und Leseholz enthalte.53Ebenda. Aus der Punktation, die Schmidt dem Brief beifügte, leitete er zwei Forderungen ab:
»[E]rstens muß ich das Gartenland nach dem Verhältniß verlangen, wie es in der Punktation benannt ist und zweitens auch eben so das Holz; denn laut Punktation würde ich berechtigt sein, wenn kein Raffholz zu finden wäre, mir das nöthige Brennholz abzuhauen, laut gerichtlicher Verlautbarung würde ich aber nur Raff- und Leseholz haben dürfen, weshalb mir denn der jetzige Gutsherr die Heide bereits verboten hat!«54A. a. O., Blatt 24 VS. – Die Punktation fehlt in der Grundakte.

Vermutlich durch den erbrachten Vorschuss ermutigt, richtete Schmidt an Wohlfromm die Frage, ob es möglich sei, den gerichtlichen Vertrag im Sinn der Punktation abzuändern. Er schloss sein Schreiben mit den Worten:
»Sollte diese Änderung nicht mehr geschehen können, so würde ich förmlich gezwungen sein, gegen die neue Gutsherrschaft, welche mir jetzt meine Rechte stört, eine Klage anzustrengen.«55Ebenda.
Kreisrichter Wohlfromm ließ sich durch diese Äußerung nicht beeindrucken. Am 23. Mai 1834 antwortete er Schmidt:
»Von einer Punctation geht aus den Acten nichts hervor. Der Contract ist ad protocollem aufgenommen und nur was darin enthalten ist, ist gültig. […] In dem Contract ist Schmidt nur zu Raff- und Leseholz berechtigt, auch das Flächenmaß ist in dem Nachtrage zu dem Contract vom 23ten Januar 1817 bestimmt, so daß überall kein Zweifel obwaltet.«56Konzept der Antwort auf a. a. O., Blatt 23 RS u. 24 VS.
Danach war von der Punktation keine Rede mehr. Kreisrichter Carl Friedrich Wohlfromm verließ Märkisch Friedland im Sommer des Jahres 1834, worauf Matthaei als Gerichtsdeputierter die Grundbuchsachen übernahm.57Wohlfromm, der in Märkisch Friedland seit mindestens 1814 amtierte, starb am 5. Oktober 1834 in Berlin. Neuer Nekrolog der Deutschen, 12. Jahrgang 1834, 2. Teil, Weimar 1836, S. 1250. Dieser setzte sehr bald einen Termin zwischen dem neuen Besitzer des Marzdorfer Guts, Carl Ferdinand Kloer, und Jacob Schmidt auf den 29. September 1834 an. Treibende Kraft hinter dem nun beschleunigten Verfahren war zweifellos Kloer, der zur Verminderung der auf Marzdorf lasteten Schulden weite Teile des Besitzes in Erbpacht vergeben wollte.58Die Vererbpachtung von Dreetz erfolgte im Frühjahr 1836. Siehe dazu: T. Soorholtz: Gut Dreetz am Böthinsee, Köln 2024, S. 20 f. Um einen Erbpächter für Dreetz zu finden, musste er aber zunächst das Land des Vorwerks, das mit dem Besitz von Jacob Schmidt im Gemenge lag, von diesem separieren.59Verhandelt Marzdorf, 29. September 1834. In: Grundakte Marzdorf Bd. Ⅰ, Bl. Nr. 12, Blatt 26 RS. – Dort auch das folgende Zitat. Diese Flurbereinigung war auch in Schmidts Interesse, dem es allerdings in erster Linie darum ging, ein weiteres Stück Gartenland zu erhalten.
Im Vertrag, den Kloer und Schmidt am 29. September 1836 in Marzdorf schlossen, wird das Interesse des Gutsbesitzers ganz ausgeblendet. Schmidt erscheint hier als Bittsteller, dessen Antrag Kloer »gewillfahrtet habe«. Zu diesem paternalistischen Habitus passt es auch, dass Kloer zunächst den Vergleich des Jahres 1815 »ausdrücklich« genehmigte – einen Vertrag also, der seit zwei Jahrzehnten unbestrittene Gültigkeit hatte.60A. a. O., Blatt 27 VS.

Im ersten Paragraf des neuen Vertrages wurde Schmidts Besitz in Dreetz nach einem »neuen Separationsplan« – der in der Grundakte fehlt – grundlegend verändert. Hatte Schmidt bislang neun kulmische Morgen Ackerland in drei Feldern besessen, so erhielt er nun
»einen zusammenhängenden in dem Brachfelde belegenen ungefähr 37 Morgen Magdeburgisch enthaltenen Ackerplan, welcher zwischen der langen Wiese, der Gutsforst u[nd] dem nach der Pilowschen Mühle führenden Wege liegt […]«61A. a. O., Blatt 27 VS u. RS.
Rein rechnerisch gewann Schmidt durch die partielle Verlagerung nahezu 17 magdeburgische Morgen dazu; er dürfte ab das, was er an Fläche gewann, an Bodengüte verloren haben, denn mit der Umverteilung der Flurstücke wurde ausdrücklich auch die »Bonität« des Ackers angeglichen.62A. a. O., Blatt 26 RS.
Im zweiten Paragraf übertrug Kloer dem Vertragspartner ein »unweit des Boethin Sees liegendes 19½ □R[uten] enthaltenes Gartenland« zum »freien und unbeschränkten Eigenthum«.63A. a. O., Blatt 27 RS. Der dritte Paragraf stellte fest, dass Schmidt für das Gartenland und für die »vortheilhafte Zusammenlegung des Ackers« dem Gutsherrn bereits »eine Entschädigung« von 100 Taler gezahlt hatte, über deren Empfang Kloer nun quittierte.64A. a. O., Blatt 27 RS u. 28 VS.
Der vierte Paragraf des Vertrages bestätigte Schmidts Anspruch auf freies Reparatur-, Raff- und Leseholz sowie sein Weiderecht auf Vorwerksland. Das Recht, dort Heu zu machen, trat er hingegen ab und erhielt dafür die
»am Dreetz-See belegene sogenannte Krausen Wiese mit Einschluß der darauf stehenden Erlenbüscher zur persönlichen Benutzung«.65A. a. O., Blatt 28 VS.
Da Kloer den Weg zum Vorwerk Dreetz verbreitern wollte, verlor Schmidt auch einen Teil seiner Hoffläche. Der fünfte Paragraf sprach ihm eine Entschädigungsfläche zu, die bereits am 24. August des Jahres durch Aufhügelung gekennzeichnet worden war.66A. a. O., Blatt 28 RS. – Der am 4. September 1834 abgeschlossene Aufhügelungsrezess, der auch die Lage des Acker- und des Gartenlandes bestimmt, findet sich auf Blatt 30 VS bis 31 RS der Grundakte.

In den folgenden Paragrafen des Vertrages willigte Kloer ein, Jacob Schmidts Grundstück »im Hypothekenbuch des Hauptgutes abzuschreiben« und den Besitztitel entsprechend zu berichtigen.67A. a. O., Blatt 28 RS u. 29 VS. Das »Grundgeld von drey Thaler jährlich« blieb unverändert und sollte im neuen Hypothekenbuch unter der zweiten Hauptrubrik eingetragen werden.68A. a. O., Blatt 29 VS. Dort auch die folgenden Angaben und Zitate. An der gleichen Stelle sollte auch ein Vorkaufsrecht für den Gutsherrn aufgenommen werden, das diesem bei »einer jeden Veräußerung u[nd] Vererbung des vorher gedachten Grundstücks« zustehe. Für den Fall, dass die Gutsherrschaft das Vorkaufsrecht nicht ausübe, war ein »Laudemium von zehn Prozent des Acquisitions-Preises« zu bezahlen.
Die Kosten des Vertrages hatte allein Schmidt zu tragen. Sie beliefen sich auf einen Taler zwölf Silbergroschen sechs Pfennige, die Matthaei mit dem noch an Wohlfromm gezahlten Vorschuss verrechnete.69Kostenrechnung (undatiert). In: A. a. O., Blatt 36 RS. Von diesem waren damit ein Taler 21 Silbergroschen und sechs Pfennig aufgebraucht.70Abrechnung (undatiert). In: A. a. O., Blatt 25 VS. Den Rest von sechs Taler acht Silbergroschen sechs Pfennigen zahlten Wohlfromms Erben am 5. September 1836 an Schmidt zurück.71Zahlungsbeleg vom 5. September 1836. In: A. a. O., Blatt 41 RS.
Aber zurück ins Jahr 1834 … – Am 4. Oktober des Jahres hatte Matthaei Anna Maria geborene Utecht, die Ehefrau von Jacob Schmidt, für den 15. November des Jahres vorgeladen, um dem 29. September 1834 geschlossenen Vertrag beizutreten.72Die Verfügung findet sich als Randnotiz auf Verhandelt Marzdorf, 29. September 1834. In: A. a. O., Blatt 26 VS. – Der Name ist dort Anna Maria geborene Uttecht geschrieben. Anna Maria Schmidt erschien in Begleitung ihres Ehemanns vor Gericht, wo sie allerdings erklärte:
»Ich genehmige den mir so eben vorgehaltenen und aus 10 Paragraphen bestehenden Kontrakt […] bis auf die in § 8 getroffene Bestimmung, daß der Gutsherrschaft auch in dem Fall der Vererbung dieses Grundstücks das Vorkaufsrecht zustehen soll, denn diese Beschränkung kann ich mir unmöglich gefallen lassen.«73Verhandelt M. Friedland, 15. November 1834. In: A. a. O., Blatt 33 VS u. RS.
Auch Jacob Schmidt erklärte nun, er hätte »gegen diese Bestimmung bei Aufnahme des Kontrakts gleich protestirt«, wenn er »dieselbe recht verstanden hätte«.74A. a. O., Blatt 33 RS. Dort auch die folgenden Zitate. Beide stellten Matthaei anheim, Kloer »diese ihre Erklärung mitzutheilen« und äußerten sich überzeugt, dieser werde »gewiß in die Aufhebung der nachgedachten Bestimmung willigen«.
Tatsächlich stimmte Kloer am 27. Januar 1835 eine Abänderung des Vertrags zu. Das Vorkaufsrecht der Gutsherrschaft auf das Grundstück von Jacob Schmidt sollte nun nur noch für den Fall »einer Veräußerung desselben an Fremde« gelten, bei »Veräußerungen an die nächsten gesetzlichen Erben des Besitzers aber ausgeschlossen bleiben«.75Verhandelt Marzdorf, 27. Januar 1835. In: A. a. O., Blatt 35 VS.
Wird fortgesetzt …
Anmerkungen:
- 1Klassifikationsanschläge Amt Märkisch Friedland: Kontributionskataster Dorf Martzdorff. In: GStA PK, II. HA, Abt. 9, Tit 85, Nr. 7, Blatt 242 RS u. 243 VS.
- 2Sąd Obwodowy w Mirosławcu (Amtsgericht Märkisch Friedland): Marzdorf [Marcinkowice] Band I , Blatt 12, Besitzer: Hermann Müller, Laufzeit 1815-1875, Signatur 26/112/0/3/172 im AP Koszalin, Aktendeckel. – Im Folgenden zitiert als: Grundakte Marzdorf Bd. Ⅰ, Bl. Nr. 12.
- 3Ebenda.
- 4Verhandelt Marzdorf, 14. März 1815. In: A. a. O., Blatt 6 VS.
- 5Ebenda.
- 6Schreiben vom 9. Mai 1834. In: A. a. O., Blatt 23 VS.
- 7Siehe dazu die Darstellung in https://www.koenigsgnade.de/der-klucksche-bauernhof-in-marzdorf/.
- 8Verhandelt Marzdorf, 14. März 1815. In: A. a. O., Blatt 6 VS u. RS.
- 9A. a. O., Blatt 6 RS. Dort finden sich auch die nächsten Zitate.
- 10A. a. O., Blatt 7 VS. Dort finden sich auch die nächsten Angaben und Zitate.
- 11A. a. O., Blatt 7 RS.
- 12A. a. O., Blatt 8 VS.
- 13Schreiben vom 9. Mai 1834. In: A. a. O., Blatt 23 VS. – Die korrekte Schreibweise des Namens wäre vermutlich Laskowski.
- 14Verhandelt Marzdorf, 23. Januar 1817. In: A. a. O., Blatt 19 VS.
- 15Das 1577 in Preußen eingeführte neukulmische Maß wurde 1721 durch das oletzkoische, 1755 durch das magdeburgische Maß ersetzt. Siehe dazu die gute Übersicht unter https://preussische-masse.de/, besucht am 28.08.2025.
- 16Verhandelt Marzdorf, 23. Januar 1817. In: Grundakte Marzdorf Bd. Ⅰ, Bl. Nr. 12, Blatt 9 VS.
- 17Liquidation. In: A. a. O., Blatt 9 RS.
- 18Erbvergleich, Dreetz, 28. März 1815. In: A. a. O., Blatt 10 VS.
- 19In der chronologisch geführten Akte folgt auf den Erbvergleich ein Postzustellbescheid vom 8. April 1817. A. a. O., Blatt 11 VS.
- 20Erbvergleich, Dreetz, 28. März 1815. In: A. a. O., Blatt 10 VS. Dort auch die nachfolgenden Zitate und weiteren Angaben.
- 21A. a. O., Blatt 10 RS.
- 22A. a. O., Blatt 10 VS.
- 23A. a. O., Blatt 10 RS.
- 24Es handelt sich um Joseph Neumann, geboren 9. März 1823; Veronica Neumann, geboren 16. Juli 1825; Juliana Neumann, geboren 4. April 1828; Johann Neumann, geboren 12. Juni 1832 und August Neumann, geboren 7. März 1834. General-Akten … a. a. O., S. 6, 23-24. 52-53, 100 u. 118.
- 25Verhandelt M. Friedland, 29. April 1818. In: Grundakte Marzdorf Bd. Ⅰ, Bl. Nr. 12, Blatt 12 RS u. 13 VS. Dort auch die nachfolgenden Angaben und Zitate.
- 26A. a. O., Blatt 14 VS u. RS. Dort auch die nächsten Angaben.
- 27A. a. O., Blatt 15 RS.
- 28A. a. O., Blatt 13 VS u RS.
- 29A. a. O., Blatt 14 RS u. 15 VS.
- 30A. a. O., Blatt 15 VS u. RS.
- 31A. a. O., Blatt 16 VS.
- 32Verhandelt Marzdorf, 21. Januar 1819 (Anna Maria Neumann) u. Actum Schönlanke, 17. April 1819 (Martin Schmidt). In: A. a. O., Blatt 16 VS u RS bzw. 16 RS bis 17 RS.
- 33Verhandelt Marzdorf, 21. Januar 1819. In: A. a. O., Blatt 16 VS.
- 34Amtsgericht Märkisch Friedland: General-Akten betreffend die Kirchenbuchduplikate der Gemeinde Marzdorf 1823-1874. In: Archiwum Państwowe w Koszalinie, Signatur 609/40, S. 14.
- 35General-Akten … a. a. O., S. 34-35.
- 36General-Akten … a. a. O., S. 91.
- 37Vorwerk Dretz, 27. Juli 1832. In: A. a. O., Blatt 18 VS. Dort auch das folgende Zitat.
- 38Postzustellbescheid vom 3. August 1832. In: A. a. O., Blatt 19 VS.
- 39Verhandelt M. Friedland, 27. Oktober 1832. In: A. a. O., Blatt 20 VS. – Die Ehefrau Schmidt trug also die gleichen Namen wie seine verstorbene Mutter.
- 40Verhandelt M. Friedland, 11. Dezember 1832. In: A. a. O., Blatt 20 VS.
- 41Verhandelt M. Friedland, 26. Februar 1833. In: A. a. O., Blatt 22 VS.
- 42Ebenda. Notiz auf dem Blatt und auf der Rückseite.
- 43General-Akten … a. a. O., S. 114.
- 44General-Akten … a. a. O., S. 132.
- 45General-Akten … a. a. O., S. 6.
- 46General-Akten … a. a. O., S. 30.
- 47General-Akten … a. a. O., S. 25-26.
- 48General-Akten … a. a. O., S. 233.
- 49General-Akten … a. a. O., S. 54-55.
- 50General-Akten … a. a. O., S. 295.
- 51General-Akten … a. a. O., S. 109.
- 52Schreiben datiert Dretz, 9. Mai 1834. In: Grundakte Marzdorf Bd. Ⅰ, Bl. Nr. 12, Blatt 23 RS.
- 53Ebenda.
- 54A. a. O., Blatt 24 VS. – Die Punktation fehlt in der Grundakte.
- 55Ebenda.
- 56Konzept der Antwort auf a. a. O., Blatt 23 RS u. 24 VS.
- 57Wohlfromm, der in Märkisch Friedland seit mindestens 1814 amtierte, starb am 5. Oktober 1834 in Berlin. Neuer Nekrolog der Deutschen, 12. Jahrgang 1834, 2. Teil, Weimar 1836, S. 1250.
- 58Die Vererbpachtung von Dreetz erfolgte im Frühjahr 1836. Siehe dazu: T. Soorholtz: Gut Dreetz am Böthinsee, Köln 2024, S. 20 f.
- 59Verhandelt Marzdorf, 29. September 1834. In: Grundakte Marzdorf Bd. Ⅰ, Bl. Nr. 12, Blatt 26 RS. – Dort auch das folgende Zitat.
- 60A. a. O., Blatt 27 VS.
- 61A. a. O., Blatt 27 VS u. RS.
- 62A. a. O., Blatt 26 RS.
- 63A. a. O., Blatt 27 RS.
- 64A. a. O., Blatt 27 RS u. 28 VS.
- 65A. a. O., Blatt 28 VS.
- 66A. a. O., Blatt 28 RS. – Der am 4. September 1834 abgeschlossene Aufhügelungsrezess, der auch die Lage des Acker- und des Gartenlandes bestimmt, findet sich auf Blatt 30 VS bis 31 RS der Grundakte.
- 67A. a. O., Blatt 28 RS u. 29 VS.
- 68A. a. O., Blatt 29 VS. Dort auch die folgenden Angaben und Zitate.
- 69Kostenrechnung (undatiert). In: A. a. O., Blatt 36 RS.
- 70Abrechnung (undatiert). In: A. a. O., Blatt 25 VS.
- 71Zahlungsbeleg vom 5. September 1836. In: A. a. O., Blatt 41 RS.
- 72Die Verfügung findet sich als Randnotiz auf Verhandelt Marzdorf, 29. September 1834. In: A. a. O., Blatt 26 VS. – Der Name ist dort Anna Maria geborene Uttecht geschrieben.
- 73Verhandelt M. Friedland, 15. November 1834. In: A. a. O., Blatt 33 VS u. RS.
- 74A. a. O., Blatt 33 RS. Dort auch die folgenden Zitate.
- 75Verhandelt Marzdorf, 27. Januar 1835. In: A. a. O., Blatt 35 VS.
