Grundbuch Marzdorf Band Ⅰ, Blatt Nr. 9 (1807-1911)
Der erste Teil dieses Beitrags schilderte die Geschichte des Schäferlandes, das sich seit 1807 im Besitz der Familie Robeck befand, bis in das Jahr 1828. Nach dem Tod von Johann Robeck hatte sich dessen Sohn Anton bereit erklärt, das väterliche Grundstück zu übernehmen. Dieses Grundstück war allerdings bislang nicht vom Hauptgut Marzdorf abgeschrieben – und so lasteten alle Schulden des Dominiums auch auf dem Besitz der Robecks. Vor der gerichtlichen Regelung des Erbes sollte Anton Kluck Befreiungserklärungen der Gläubiger beibringen.
Im Dezember 1828 brachte Anton Robeck einen Konsens des Hauptgläubigers, der Westpreußischen Landschaftsdirektion in Schneidemühl bei,1Liberationskonsens vom 2. Dezember 1828. In: A. a. O., Blatt 40 VS. der dem Gericht jedoch nicht ausreichte. Per Dekret vom 19. Juni 1829 verlangte das Gericht unter Kreisrichter Wohlfromm einen Konsens von allen Gläubigern, die laut Hypothekenschein vom 29. Januar 1828 auf den Marzdorfer Gütern eingetragen waren.2Decret vom 19. Juni 1829. In: A. a. O., Blatt 33 VS u. RS. Diese Gläubiger wurden im Dekret aufgelistet, was es uns heute ermöglicht, die Schulden des Marzdorfer Ritterguts zu diesem Zeitpunkt nachzuvollziehen. Es waren:
- 423 Taler 2 Groschen 2 Pfennige für die Witwe Marczinska in Nikoskowo und deren Kinder;3Die Schuld stammte vermutlich noch aus dem Jahr 1793, als die Witwe Marczyńska in Nikolskowo bei Schneidemühl der Mutter Grabskis 1269 Taler geliehen hatte. T. Soorholtz: Dominium w Marcinkowicach 1782-1810. In: Studia i materiały do dziejów ziemi wałeckiej, Nr. 15, Wałcz 2024, S. 82.
- 552 Taler 12 Groschen aus einer Protestation für Anton v. Wyganowski;4Diese Schuld Wyganowskis gegen seinen Rechtsbeistand Krakau stammte aus dem Jahr 1802. A. a. O., S. 87.
- 22 750 Taler Landschafts-Anleihen;
- 20 000 Taler desgleichen;
- 2000 Taler für Abraham Moses Stargardt in Märkisch Friedland, die an Stadtrichter Kloer zediert waren;
- 2000 Taler für Ernestine von Hartmann verehelichte Grabski, die an Stadtrichter Kloer zediert waren;
- 2000 Taler für Ernestine von Hartmann verehelichte Grabski, die an Stadtrichter Kloer zediert waren;
- 4000 Taler für Ernestine von Hartmann verehelichte Grabski, die an Stadtrichter Kloer zediert waren;
- 2000 Taler für den Pächter Marcus Wilhelm Ludwig, die an Stadtrichter Kloer zediert waren;
- 2380 Taler für denselben, die an Stadtrichter Koer zediert waren;
- 3000 Taler für denselben, von denen 2500 Taler an dessen Ehefrau Emilie v. Brockhausen und 500 Taler an Stadtrichter Kloer zediert waren;
- 3000 Taler für den Staat an Unterstützungsgeldern;
- 1341 Taler 18 Groschen für die v. Schwiderskischen Minorennen;
- 56 Taler 15 Groschen 5 Pfennige für die Salarienkasse des Oberlandesgerichts in Marienwerder;
- 255 Taler 9 Groschen und 10 Pfennige für dieselbe;
- 127 Taler 6 Groschen 8 Pfennige für dieselbe.5Aufstellung nach Decret vom 19. Juni 1829. In: Grundakte Marzdorf Bd. Ⅰ, Bl. Nr. 9, Blatt 33 VS u RS. Die ersten beiden Forderungen lauten noch auf Taler (rth) und Gute Groschen (ggr).

Das Marzdorfer Gut war also mit insgesamt 65 886 Taler bei insgesamt acht Gläubigern verschuldet. Von den Forderungen entfielen 42 750 auf die Westpreußische Landschaft und 13 080 Taler auf Carl Ferdinand Kloer in Labes, der offenbar gezielt Marzdorfer Schulden aufgekauft hatte. Mindestens die ersten beiden Forderungen standen zudem seit mehr als einem Vierteljahrhundert auf dem Hypothekenschein. Angesichts dieser Tatsachen mag die Aufforderung des Kreisgerichts, von »den ad 1.[,] 2.[,] 5.[,] 6. bis 16. genannten Gläubigern« Abschreibungskonsense beizubringen,6A. a. O., Blatt 33 RS. der Familie Robeck als hoffnungsloses Unterfangen erschienen sein.
Anton Robeck und seine Geschwister appellierten mehrfach an das Kreisgericht7Siehe beispielsweisen das Schreiben des Vormundes Michael Will vom 14. Juli 1829. In: A. a. O., Blatt 31 RS. und klagten gegen das Dekret im Jahr 1830 auch vor dem Oberlandesgerichts in Marienwerder,8Urteil auf Dekret vom 14. Januar 1830. In: A. a. O., Blatt 32 RS. aber all das war vergeblich. Das Gericht hielt an seiner Auffassung fest, die »Beibringung jener Consense« sei notwendig
»weil der Gläubiger dem Glauben des Hypotheken Buchs folgt und hiernach das Rohbecksche Grundstück ihm noch für seine Realforderungen verhaftet ist.«9Ebenda.
Erst die Subhastation der Marzdorfer Güter im März 1831, bei der Kloer mit dem Höchstgebot von 54 000 Taler den Zuschlag erhielt,10Vgl. dazu meine Darstellung der Subhastation hier. änderte die Situation. Der neue Eigentümer behielt zwar im Verlauf des langwierigen Übergabeprozesses die landschaftlichen Schulden bei, befriedigte aber alle anderen Gläubiger, weshalb nur noch seine Zustimmung zur Abschreibung erforderlich war. Diese erteilte er jedoch erst sechs Jahre später, am 18. November 1837.11Verhandelt Marzdorf, 18. November 1837. In: A. a. O., Blatt 35 VS.
Einen Tag zuvor hatte bereits die lange verzögerte Auseinandersetzung unter den Erben von Johann Robeck stattgefunden. Zu der Verhandlung vor dem Marzdorfer Patrimonialgericht unter Richter Matthaei waren zehn Erbberechtigte erschienen, die auch im Namen ihrer Ehefrauen und der nachgelassenen Geschwisterkinder entschieden, den gesamten »im Inventarium vom 8ten Januar 1829 verzeichneten Mo- und Immobilien-Nachlaß« dem Miterben Anton Robeck als Eigentum zu überlassen.12Erbrezeß vom 17. November 1837. In: A. a. O., Blatt 61 RS. Dieser hatte im Gegenzug eine Abfindungssumme von 285 Taler 21 Silbergroschen und drei Pfennig aufzubringen, die wie folgt verteilt werden sollte:
- 31 Taler 16 Groschen waren zu Deckung aufgelaufener Schulden bestimmt;
- die Kinder des verstorbenen Halbbruders Joseph Robeck erhielten 11 Taler 3 Groschen;
- Johann Robeck erhielt 10 Taler 3 Groschen;
- Martin Franz Robeck erhielt 63 Taler 3 Groschen;
- Catharina Robeck erhielt 10 Taler 6 Groschen 11 Pfennig;
- die Kinder des verstorbenen Halbbruders Michael Robeck erhielten 42 Taler 18 Groschen 8 Pfennig;
- Anna Radke geborene Robeck erhielt 26 Taler 3 Groschen 8 Pfennig;
- Helena Riebschläger geborene Robeck erhielt 10 Taler 21 Groschen;
- Stephan Robeck erhielt 22 Taler 6 Groschen;
- Rosa Breuer geborene Robeck erhielt 10 Taler 21 Groschen;
- Jacob Robeck erhielt 44 Taler 12 Groschen;
- Dorothea Kluck geborene Robeck erhielt 3 Taler 1 Groschen.13A. a. O., Blatt 62 VS u. RS. – Wie die höchst unterschiedlichen Summen ermittelt wurden, wird im Rezess nicht erklärt.
Anton Robeck, der den Hof seines Vaters bereits seit neun Jahren bewirtschaftete,14A. a. O., Blatt 64 VS. verpflichtete sich zudem, die Kosten der Erbauseinandersetzung und der »Abschreibung des Grundstücks in dem Hypothekenbuche von Marzdorf« zu tragen.15A. a. O., Blatt 63 RS. Die Abfindungen sollten erst nach erfolgter Abschreibung fällig werden, waren bis dahin aber mit fünf Prozent zu verzinsen.16Ebenda.

Es fällt auf, dass der Name Robeck auch im Erbrezess konsequent »Rohbeck« geschrieben wird und dass alle Erben den Vertrag nur mit Kreuzen zeichneten.17A. a. O., Blatt 64 RS u. 65 VS. Anders als der um 1740 geborene Vater waren die Kinder von Johann Robeck also des Schreibens unkundig, was gewiss kein gutes Licht auf den Zustand ländlichen Schulen in Preußen wirft.
In der Grundakte findet sich auch das Inventurverzeichnis, das vom Marzdorfer Dorfgericht unter dem Schulzen Morowski und den Gerichtsmännern Michael Günterberg, Johann Remer sowie Jacob Garske am 8. Januar 1829 aufgenommen wurde.18Inventarium über den Nachlass von Johann Robeck. In: A. a. O., Blatt 67 RS bis 68 RS. Dort auch die folgenden Angaben. Beim Tod von Johann Robeck gehörten danach zum Besitz 16,5 kulmische Morgen Ackerland mit Mittelboden sowie eine Wiese von einem Morgen kulmisch. Auf dem Hof stand neben dem Wohnhaus eine alte Scheune und ein alter Stall; an Mobiliar waren ein Tisch, drei Schemel, eine alte Bettstelle, ein Schrank und ein Sofa vorhanden. An Vieh wurden zwei Ochsen, zwei Kühe, drei Schweine, zehn Schafe, zwei Gänse und sieben Hühner gezählt. In der Scheune waren von der Ernte des Jahres 1828 »bloß Brodtkorn und Saatkorn« übrig und die Abgaben an die Kreiskasse noch nicht bezahlt. Den Gesamtwert des Hofes schätzte das Dorfgericht sehr niedrig auf 295 Taler sechs Pfennige.19Der Kossätenhof von Johann Schmikowski wurde 1838 jedoch auf gerade einmal 168 Taler 29 Silbergroschen geschätzt. Siehe die Darstellung hier. Schulden in Höhe von elf Taler bestanden gegenüber dem Knecht Martin Lück in Königsgnade und in Höhe von drei Taler gegenüber Stoffel Kluck in Böthin.
Es klingt kaum glaubhaft, aber auch nachdem Kloer den Konsens zur Abschreibung erteilt hatte, vergingen weitere fünf Jahre, bis am 1. August 1842 endlich ein eigenes Grundbuch für das Robeck’sche Schäferland in Böthin erstellt wurde. In den Jahren 1839 und 1840 scheint die gesamte Angelegenheit in Märkisch Friedland komplett in Vergessenheit geraten zu sein, denn aus diesen Jahren liegt kein einziges Schriftstück vor. Im August 1838 hatte Anton Robeck die aufgelaufenen Gerichtskosten von fünf Taler 15 Silbergroschen für das Oberlandesgericht in Marienwerder und sechs Taler sieben Groschen für das Patrimonialgericht bezahlt20Schreiben des Oberlandesgerichts vom 7. April 1838. In: A. a. O., Blatt 41 VS und Kostennote des Patriomialgerichts vom 30. Mai 1838 auf Blatt 42 VS sowie der Cassirt-Beleg vom 2. August 1838 auf Blatt 43 VS. – dann geschah nichts mehr, bis das inzwischen nach Tütz verzogene Patrimonialgericht am 23. Dezember 1841 die erneute Vorlage der Akten »zur Berichtigung des Hypotheken Buchs« verlangte.21Copia Decreti vom 23. Dezember 1841. In: A. a. O., Blatt 44 VS.
Ähnlich seltsam erscheint es, dass in das neue Grundbuch Marzdorf Band Ⅰ, Blatt Nr. 9 am 1. August 1842 »Johann Rohbeck« als Eigentümer eingetragen wurde, obwohl der seit fast 14 Jahren verstorben war!22Grundbuch No. Ⅸ. In: A. a. O., Blatt 5 RS. Der Erbrezess, der am 17. November 1837 vor dem Marzdorfer Patrimonialgericht verhandelt worden war und der zur Eigentumsübertragung an Anton Robeck führte, war jenem Gericht offenbar zwischenzeitlich wieder entfallen.
Am 6. Oktober 1842 überführte das Patrimonialgericht auch das im Jahr 1825 an das Ehepaar Stoffel und Dorothea Kluck abgetretene Grundstück von zweieinhalb kulmischen Morgen auf das neue Grundbuchblatt Marzdorf Band Ⅰ, Blatt Nr. 14, das in einem späteren Beitrag behandelt werden soll.23A. a. O., Blatt 5 VS.
Anton Robeck bezahlte am 5. Mai 1843 die angefallenen Gerichtskosten von fünf Taler vier Silbergroschen sechs Pfennig und mied anschließend drei Jahrzehnte lang jeden Kontakt zur Justiz, was nach seinen Erfahrungen gewiss verständlich ist. Am 1. November 1872 erschien er jedoch vor dem Amtsgericht in Märkisch Friedland, legte den Erbrezess des Jahres 1837 vor und beantragte, den Besitztitel im Grundbuch auf ihn und seine Ehefrau Christine geborene Schulz zu berichtigen.24Verhandelt Mk. Friedland, 1. November 1872. In: A. a. O., Blatt 56 VS. Die Änderung wurde am 9. November 1872 vollzogen und kostete drei Taler zehn Silbergroschen.

Wie bereits oben erwähnt, waren Anton Robeck und Christina geborene Schulz – eine Tochter des Lubsdorfer Bauern Martin Schulz – bereits seit 1829 verheiratet. Aus ihrer Ehe sind sieben Kinder bekannt:
- Stephan Robeck, geboren am 18. Januar 1832,25General-Akten … a. a. O., S. 99. der am 18. Oktober 1859 Rosalia Kluck aus Königsgnade heiratete;26General-Akten … a. a. O., S. 279.
- Rosa Robeck, geboren am 9. Juli 1834;27General-Akten … a. a. O., S. 119.
- August Robeck, geboren am 2. April 1842;28General-Akten … a. a. O., S. 137.
- Joseph Robeck, geboren am 26. März 1844;29General-Akten … a. a. O., S. 146.
- Michael Robeck, geboren am 6. März 1847,30General-Akten … a. a. O., S. 167. gestorben am 15. September 1851;31General-Akten … a. a. O., S. 201.
- Johann Robeck, geboren um 1848;
- Martin Robeck, geboren am 15. September 1849;32General-Akten … a. a. O., S. 180.
- Apollonia Robeck, geboren am 27. Oktober 1853,33General-Akten … a. a. O., S. 220. die um 1877 den Ackerbürger Joseph Bigalke in Deutsch Krone heiratete.34siehe dazu R. Bigalke: Bigalke und Remer. Pommersche Rodungssiedler, Freibauern und Ackerbürger unter polnischer und preußischer Krone. Warendorf 2023, S. 247 f.
Die Berichtigung des Grundbuches im November 1872 war nur der Auftakt zur Übergabe des Besitzes auf die nächste Generation einen Monat später. Am 6. Dezember 1872 erschien Anton Robeck erneut in Märkisch Friedland – und zwar diesmal in Begleitung seiner Ehefrau und des »großjährigen Sohnes Joseph Rohbeck aus Boethin«.35Überlassungsvertrag vom 6. Dezember 1872. In: Grundakte Marzdorf Bd. Ⅰ, Bl. Nr. 9, Blatt 74 VS. Vor Kreisrichter Starcke erklärten die Eheleute Anton Robeck, ihrem »mitanwesenden Sohn […] das Ihnen gehörige Grundstück Marzdorf No. 9 als ausschließliches Eigenthum in Pausch und Bogen« überlassen zu wollen. Davon ausgenommen war nur ein »kupferner Waschkessel« und ein Webstuhl.36Ebenda.
Als Gegenleistung hatte Joseph Robeck folgende Erbabfindungen an seine Geschwister auszuzahlen:
- An den Arbeitmann Johann Robeck in Tütz 150 Taler;
- an den Bataillonsschneider Martin Robeck in Bromberg 260 Taler;
- an die 19-jährige Apollonia Robeck 425 Taler.37A. a. O., Blatt 74 RS. Dort auch die folgenden Angaben.
Die Abfindungen für Johann und Martin Robeck waren sofort fällig, die für Apollonia Robeck sollte erst ein Jahr später ausgezahlt und bis dahin hypothekarisch versichert werden. Warum nur den drei jüngeren Geschwistern eine zudem höchst unterschiedliche Abfindung zuerkannt wurde, geht aus den Unterlagen nicht hervor.
Seinen Eltern hatte Joseph Robeck ein lebenslanges Leibgedinge zu gewähren, das die Parteien bereits schriftlich formuliert überreichten.38Altentheil für den Acker-Besitzer Anton Robeck. In: A. a. O., Blatt 76 VS. Dort alle weiteren Angaben. Es umfasste neben freier Wohnung mit Bodenraum und Stallung auch freies Brennmaterial in Form von Holz und Torf, freie Wäsche, Medizin und Beerdigung. An Naturalien standen den Altenteilern jährlich 18 Scheffel Kartoffel, zehn Scheffel Roggen, vier Scheffel Wruken und je ein Scheffel Gerste, Hafer, Erbsen und Grütze zu. Hinzu kamen jährlich 90 Pfund Schweinefleisch nebst Speck, zwei fette Gänse, zwei Mandel Eier, drei Quart Petroleum, eine »eiserne Kuh«, ein freier Bienenstand im Obstgarten sowie acht Taler Taschengeld. Der Überlassungsvertrag überließ es den Eltern ausdrücklich, »an Stelle dieses Leibgedinges eine Jahresrente von 100 Thalern zu fordern«.39Überlassungsvertrag vom 6. Dezember 1872. In: A. a. O., Blatt 75 VS.

Anton Robeck und seine Ehefrau unterzeichneten den Vertrag mit drei Kreuzen, der Sohn zeichnete namentlich als »Joseph Robeck«,40Ebenda. was Richter Starke jedoch nicht davon abhielt, den Familiennamen konsequent Rohbeck zu schreiben.
Am 9. Dezember 1872 änderte das Grundbuchamt in Märkisch Friedland den Besitztitel auf Joseph Robeck ab,41Schreiben des Grundbuch-Amts vom 9. Dezember 1872. In: A. a. O., Blatt 78 VS. wobei gleichzeitig die Erbabfindung für Apollonia Robeck und das Leibgedinge der Eltern ins Grundbuch eingetragen wurden.42Eintragung einer Hypothek ohne Bildung eines Hypothekenbriefs. In: Blatt 79 VS. An Kosten berechnete das Gericht insgesamt elf Taler und 27 Silbergroschen.43Kostenrechung. In: A. a. O., Blatt 78 RS und Kostenrechnung auf Blatt 80 VS. Bei allen Einträgen findet sich der Familienname in der richtigen Schreibweise Robeck.
In einem Auszug aus der Grundsteuermutterrolle, den das Katasteramt in Deutsch Krone am 4. Februar 1873 noch für den »Kossäthen Anton Rohbeck zu Boethin« fertigte,44Auszug aus der Grundsteuermutterrolle. In: A. a. O., Blatt 82 VS. wird die Größe des Besitzes Marzdorf Nr. 9 mit 22 Hektar 13 Ar 70 Quadratmeter angegeben.45A. a. O., Blatt 82 RS. Dort auch die weiteren Angaben. Zum Gehöft gehörten insgesamt fünf Ackerparzellen – von denen drei mit »Plan am Vorwerk« bezeichnet sind –, eine Holzung, der Hofraum und ein unvermessener Weideanteil (Artikel 20). Der Grundsteuerreinertrag belief sich auf 19,09 Dezimaltaler oder 0,86 auf den Hektar gerechnet. Das war extrem wenig; die bislang behandelten Marzdorfer Kossätenhöfe erwirtschafteten etwa das doppelte. Wieso der Besitz jetzt von der ursprünglichen Größe von 20,5 kulmischen Morgen auf mehr als 22 Hektar angewachsen war, geht aus der Grundakte nicht hervor.
Vom gleichen Tag liegt auch ein Auszug aus der Gebäudesteuerrolle vor, nach dem das »Bauerngut« der Robecks aus einem »Wohnhaus mit geräumigen Hofraum und Garten«, einer Scheune und drei Ställen bestand. Der jährliche Nutzungswert wurde auf 25 Mark berechnet.46Auszug aus der Gebäudesteuerrolle. In: A. a. O., Blatt 84 RS. Joseph Robeck besaß das Wohnhaus gemeinsam mit seinem Bruder Stephan, dessen Ehefrau Rosalia geborene Kluck eine Haushälfte zusammen mit dem Grundstück Marzdorf Band Ⅰ, Blatt Nr. 14 von Stoffel Kluck geerbt hatte.47Verhandelt Mk. Friedland, 15. September 1873. In: A. a. O., Blatt 90 VS. Stoffel Kluck war am 8. April 1865 im Alter von 65 Jahren in Böthin verstorben, seine Ehefrau Dorothea Elisabeth geborene Robeck starb bereits am 26. Januar 1858.48Todtenscheine vom 3. März 1900. In: A. a. O., Blatt 110 VS.
Im Jahr 1876 scheint in der Familie Robeck ein Erbstreit ausgebrochen zu sein, denn am 30. November des Jahres bat »Grundbesitzer Joseph Robeck« das Amtsgericht in Märkisch Friedland, seine Geschwister Stephan Robeck zu Böthin, Rosalia Heimann geborene Robeck in Königsgnade, Johann Robeck in »Selch[ow] bei Zützer«, August Robeck in Quiram, Martin Robeck in Quiram und Apollonia Bigalke in Deutsch Krone »zur Abquittirung« vorzuladen.49Schreiben Robecks vom 30. November 1876. In: A. a. O., Blatt 93 VS. Am 5. Januar 1877 hatte sich die Angelegenheit aber bereits erledigt und Robeck zog seinen Antrag zurück.50Verhandelt M. Friedland, 5. Januar 1877. In: A. a. O., Blatt 95 VS.
Damit in Zusammenhang steht gewiss, dass Apollonia Bigalke geborene Robeck am 15. Januar 1877 vor dem Notar Leo Zanke in Deutsch Krone über den Empfang ihrer Erbabfindung von 425 Talern nebst Zinsen quittierte.51Verhandelt Deutsch Crone, 15. Januar 1877. In: A. a. O., Blatt 97 RS. Joseph Robeck beantragte zeitgleich die Löschung der Schuld im Grundbuch, die am 6. Februar 1877 erfolgte.52Grundbuch No. Ⅸ. In: A. a. O., Blatt 9 VS.
Bei der Zusendung der Kostenrechnung über 2,40 Mark fiel dem Amtsgericht in Märkisch Friedland auf, dass Robeck zwischenzeitlich nach Stibbe verzogen war!53Postvermerk, Böthin, 2 März 1877. In: A. a. O., Blatt 99 VS. Wie lange er dort lebte, geht aus den Grundakten nicht hervor, es kann sich jedoch nur um einen kurzen Zeitraum gehandelt haben.

Wird fortgesetzt
Anmerkungen:
- 1Liberationskonsens vom 2. Dezember 1828. In: A. a. O., Blatt 40 VS.
- 2Decret vom 19. Juni 1829. In: A. a. O., Blatt 33 VS u. RS.
- 3Die Schuld stammte vermutlich noch aus dem Jahr 1793, als die Witwe Marczyńska in Nikolskowo bei Schneidemühl der Mutter Grabskis 1269 Taler geliehen hatte. T. Soorholtz: Dominium w Marcinkowicach 1782-1810. In: Studia i materiały do dziejów ziemi wałeckiej, Nr. 15, Wałcz 2024, S. 82.
- 4Diese Schuld Wyganowskis gegen seinen Rechtsbeistand Krakau stammte aus dem Jahr 1802. A. a. O., S. 87.
- 5Aufstellung nach Decret vom 19. Juni 1829. In: Grundakte Marzdorf Bd. Ⅰ, Bl. Nr. 9, Blatt 33 VS u RS. Die ersten beiden Forderungen lauten noch auf Taler (rth) und Gute Groschen (ggr).
- 6A. a. O., Blatt 33 RS.
- 7Siehe beispielsweisen das Schreiben des Vormundes Michael Will vom 14. Juli 1829. In: A. a. O., Blatt 31 RS.
- 8Urteil auf Dekret vom 14. Januar 1830. In: A. a. O., Blatt 32 RS.
- 9Ebenda.
- 10Vgl. dazu meine Darstellung der Subhastation hier.
- 11Verhandelt Marzdorf, 18. November 1837. In: A. a. O., Blatt 35 VS.
- 12Erbrezeß vom 17. November 1837. In: A. a. O., Blatt 61 RS.
- 13A. a. O., Blatt 62 VS u. RS. – Wie die höchst unterschiedlichen Summen ermittelt wurden, wird im Rezess nicht erklärt.
- 14A. a. O., Blatt 64 VS.
- 15A. a. O., Blatt 63 RS.
- 16Ebenda.
- 17A. a. O., Blatt 64 RS u. 65 VS.
- 18Inventarium über den Nachlass von Johann Robeck. In: A. a. O., Blatt 67 RS bis 68 RS. Dort auch die folgenden Angaben.
- 19Der Kossätenhof von Johann Schmikowski wurde 1838 jedoch auf gerade einmal 168 Taler 29 Silbergroschen geschätzt. Siehe die Darstellung hier.
- 20Schreiben des Oberlandesgerichts vom 7. April 1838. In: A. a. O., Blatt 41 VS und Kostennote des Patriomialgerichts vom 30. Mai 1838 auf Blatt 42 VS sowie der Cassirt-Beleg vom 2. August 1838 auf Blatt 43 VS.
- 21Copia Decreti vom 23. Dezember 1841. In: A. a. O., Blatt 44 VS.
- 22Grundbuch No. Ⅸ. In: A. a. O., Blatt 5 RS.
- 23A. a. O., Blatt 5 VS.
- 24Verhandelt Mk. Friedland, 1. November 1872. In: A. a. O., Blatt 56 VS.
- 25General-Akten … a. a. O., S. 99.
- 26General-Akten … a. a. O., S. 279.
- 27General-Akten … a. a. O., S. 119.
- 28General-Akten … a. a. O., S. 137.
- 29General-Akten … a. a. O., S. 146.
- 30General-Akten … a. a. O., S. 167.
- 31General-Akten … a. a. O., S. 201.
- 32General-Akten … a. a. O., S. 180.
- 33General-Akten … a. a. O., S. 220.
- 34siehe dazu R. Bigalke: Bigalke und Remer. Pommersche Rodungssiedler, Freibauern und Ackerbürger unter polnischer und preußischer Krone. Warendorf 2023, S. 247 f.
- 35Überlassungsvertrag vom 6. Dezember 1872. In: Grundakte Marzdorf Bd. Ⅰ, Bl. Nr. 9, Blatt 74 VS.
- 36Ebenda.
- 37A. a. O., Blatt 74 RS. Dort auch die folgenden Angaben.
- 38Altentheil für den Acker-Besitzer Anton Robeck. In: A. a. O., Blatt 76 VS. Dort alle weiteren Angaben.
- 39Überlassungsvertrag vom 6. Dezember 1872. In: A. a. O., Blatt 75 VS.
- 40Ebenda.
- 41Schreiben des Grundbuch-Amts vom 9. Dezember 1872. In: A. a. O., Blatt 78 VS.
- 42Eintragung einer Hypothek ohne Bildung eines Hypothekenbriefs. In: Blatt 79 VS.
- 43Kostenrechung. In: A. a. O., Blatt 78 RS und Kostenrechnung auf Blatt 80 VS.
- 44Auszug aus der Grundsteuermutterrolle. In: A. a. O., Blatt 82 VS.
- 45A. a. O., Blatt 82 RS. Dort auch die weiteren Angaben.
- 46Auszug aus der Gebäudesteuerrolle. In: A. a. O., Blatt 84 RS.
- 47Verhandelt Mk. Friedland, 15. September 1873. In: A. a. O., Blatt 90 VS.
- 48Todtenscheine vom 3. März 1900. In: A. a. O., Blatt 110 VS.
- 49Schreiben Robecks vom 30. November 1876. In: A. a. O., Blatt 93 VS.
- 50Verhandelt M. Friedland, 5. Januar 1877. In: A. a. O., Blatt 95 VS.
- 51Verhandelt Deutsch Crone, 15. Januar 1877. In: A. a. O., Blatt 97 RS.
- 52Grundbuch No. Ⅸ. In: A. a. O., Blatt 9 VS.
- 53Postvermerk, Böthin, 2 März 1877. In: A. a. O., Blatt 99 VS.