Der Martin Garski’sche Freikossätenhof in Marzdorf (Teil 2)

Grundbuch Marzdorf Band Ⅰ, Blatt Nr. 8 (1782-1902)

Der erste Teil dieses Beitrags schilderte die Geschichte des Kossätenhofs, der sich seit 1747 im Besitz der Familie Garske (oder Garski) befand, bis in das Jahr 1828. Seit dem Tod von Martin Garski im Jahr 1811 wurde der Hof von Martin Günterberg verwaltet, dem zweiten Ehemann der Witwe Rosa oder Rosalia Garski geborene Neumann. Vor der neuerlich Heirat hatte diese zugesagt, den Hof »nach 20 Jahren« an ihren Sohn Michael Garski zu übergeben, aber die gerichtliche Erbregelung war mehrfach an ihrem Unwillen gescheitert, der Mutter ihres ersten Mannes – Dorothea Garski geborene Krüger – das gewünschte Leibgedinge auszusetzen.

Nur einen Monat nach dem Tod von Dorothea Garski geborene Krüger kam das Nachlassverfahren aus dem Jahr 1814 zu einem Abschluss. In der Verhandlung, die am 20. Dezember 1828 in Märkisch Friedland stattfand, trat der designierte Erbe Michael Garski den Kossätenhof gegen eine »Abfindung«1Verhandelt M. Friedland 20. Dezember 1828. In: A. a. O., Blatt 29 VS. Dort auch das folgende Zitat. von 82 Taler an seine Mutter ab, die auch die Kosten des Verfahrens trug. Mit der Annahme der Abfindung erklärte sich Michael Garski »nicht nur wegen seines väterlichen, sondern auch des dereinstigen mütterlichen Erbtheils für befriedigt«. Die Gründe für die Abtretung und auch das weitere Schicksal von Michael Garski sind nicht bekannt, jedoch scheint die Abfindungszahlung für einen Hof im Wert von 200 Taler niedrig.

Titelseite der Nachlassverhandlung vom 20. Dezember 1828

Da nach dem preußischen Landrecht das von einer Ehefrau erworbene Vermögen in den Besitz ihres Mann überging,2»Was die Frau in stehender Ehe erwirbt, erwirbt sie, der Regel nach, dem Manne.« Allgemeines Landrecht für die Preußischen Staaten, Theil 2, Titel 1, § 211 Berlin 1796, S. 27. fiel der Garski’sche Kossätenhof mit dem Vertrag vom Dezember 1828 an Martin Günterberg. Der wurde von nun an als »Freikoßäth«3So im Schreiben der Spezial-Commisson vom 30. November 1832. In: Grundakte Marzdorf Bd. Ⅰ, Bl. Nr. 8, Blatt 40 VS. bezeichnet, aber es vergingen noch einmal zwölf Jahre bis der Besitztitel auf ihn »ex decreto vom 30. Novbr. 1840« berichtigt wurde.4Grundbuch No. Ⅷ. In: A. a. O., Blatt 6 VS.

Rosa Günterberg geborene Neumann lebte zu dieser Zeit nicht mehr. Ihre Sterbedatum wird in der Grundakte nicht angegeben, aber da Martin Günterberg im Jahr 1845 »seit 8 Jahren Witwer«5Verhandelt in Marzdorf 14. März 1845. In: A. a. O., Blatt 52 VS. war, starb sie wohl um 1837. Aus ihrer zweiten Ehe hinterließ sie fünf Kinder. Dies waren:

  1. Johann Günterberg, der um 1813 geboren wurde;
  2. Anna Maria Günterberg, die mit dem Bauer Johann Remer in Lubsdorf verheiratet war;
  3. Rosalia Günterberg, die um 1842 Johann Schmikowski geheiratet hatte;6Siehe dazu die Darstellung hier.
  4. Anna Catharina Günterberg, geboren um 1821, die am 27. Oktober 1845 den Bauer Michael Koplin aus Königsgnade heiratete;7Amtsgericht Märkisch Friedland: General-Akten betreffend die Kirchenbuchduplikate der Gemeinde Marzdorf 1823-1874. In: Archiwum Państwowe w Koszalinie, Signatur 609/40, S. 160.
  5. Lorenz Günterberg, geboren am 14. August 1824;8A. a. O., S. 16. der im Jahr 1858 Bauer in Schulzendorf war.9Actum M. Friedland 28. September 1858. In: Grundakte Marzdorf Bd. Ⅰ, Bl. Nr. 8, Blatt 65 VS.

Am 14. März 1845 machte Martin Günterberg in seiner Wohnung in Marzdorf vor dem Gerichtsassessor Kuhnow sein Testament. Er litt an einer »gefährlichen Krankheit«10Verhandelt in Marzdorf 14. März 1845. In: A. a. O., Blatt 52 VS. Dort auch die weiteren Zitate. und testierte daher »krank im Bette liegend« über das Vermögen seiner verstorbenen Ehefrau sowie des eigenen. Er äußerte dabei die Überzeugung, dass seine »wohlgerathenen Kinder sich in meinen Willen fügen werden«; taten sie das nicht, sollten sie auf das gesetzliche Pflichtteil gesetzt werden.

Titelseite des Testaments von Martin Günterberg

Zum »Universalerben seines gesammten Vermögens«11A. a. O., Blatt 52 RS. Dort auch die weiteren Zitate u. Angaben. bestimmte Martin Günterberg den Sohn Johann, der aber seiner Schwester Anna Catharina und dem Bruder Lorenz bei erlangter Großjährigkeit oder Verheiratung jeweils 250 Taler auszahlen sollte. Der Schwester standen zusätzlich noch eine Kuh im Wert von 13 Taler sowie ein »vollständig aufgestelltes Bett« als Ausstattung zu. Zur Sicherheit sollten diese Forderungen hypothekarisch auf das Grundstück eingetragen werden. Nach der Aussage des Vaters hatten die beiden älteren Töchter Anna Maria und Rosalia ihr väterliches und mütterliches Erbe bereits »durch eine frühere Ausstattung u. durch Empfang von 150 Thaler« erhalten.

Als Instrumentszeugen für Martin Günterberg, der »des Schreibens unfähig« war,12A. a. O., Blatt 53 VS. unterzeichneten der Dorfschulze Morowski senior und der Lehrer August Neumann das Testament. Da Martin Günterberg nur zwei Tage später im Alter von 76 Jahren starb,13General-Akten … a. a. O., S. 157. wurde das Testament bereits am 17. März eröffnet.14Actum Marzdorf 17. März 1845. In: Grundakte Marzdorf Bd. Ⅰ, Bl. Nr. 8, Blatt 53 VS. Die Berichtigung des Besitztitels im Grundbuchs auf Johann Günterberg erfolgte durch das Marzdorfer Patrimonialgericht in Tütz am 1. Juni 1845.15Grundbuch No. Ⅷ. In: A. a. O., Blatt 6 VS. Gleichzeitig trug das Gericht die Erbteile für Anna Catharina und Lorenz Günterberg als Nummern 1 und 2 in die Rubrik Ⅲ des Grundbuchs ein.16A. a. O., Blatt 6 RS.

In Relation zum Wert von 200 Taler, auf die der Hof im Jahr 1828 geschätzt wurde, erscheinen die Abfindungen des Jahres 1845 sehr hoch. Sie überstiegen weit die Summen, die z. B. Martin Garske bei der Übernahme des Jacob Garski’schen Kossätenhof im Jahr 1854 an seine Geschwister zahlte.17Vgl. dazu die Darstellung hier. Die Gründe für diese Abweichung sind nicht bekannt.

Johann Günterberg heiratete kurz nach der Übernahme des Hofes Veronica geborene Radke. Aus dieser Ehe gingen fünf Kinder hervor:

  1. Ottilie Günterberg, geboren am 11. Oktober 1847,18General-Akten … a. a. O., S. 169. die am 17. Oktober 1870 den Schuhmacher Bernhard Möhrke aus Schönlanke heiratete;19A. a. O., S. 449.
  2. Bertha Günterberg, geboren am 13. Februar 1849,20A. a. O., S. 177. die am 9. Mai 1871 Heinrich Splettstößer aus Marzdorf heiratete;21A. a. O., S. 462.
  3. August Günterberg geboren am 15. August 1851;22A. a. O., S. 197.
  4. Agnes Günterberg, geboren am 14. Mai 1854,23A. a. O., S. 228. die am 12. Januar 1874 Michael Raszak aus Schönlanke heiratete;24A. a. O., S. 508.
  5. Anton Johann Günterberg, geboren am 20. Dezember 1856.25A. a. O., S. 249.

In den Jahren 1850 bis 1856 verhandelte Johann Günterberg mit Franz Guenther über die Ablösung des Hütungsrechts, das der Kossätenhof auf den Flächen des Marzdorfer Ritterguts besaß. Der Rezess fehlt in der Grundakte, es findet sich dort nur die Kopie eines Dekrets vom 28. Juni 1850, das dem Kossätenhof als Entschädigung ein Weidestück von 150 Quadratruten Größe zuschrieb.26Copia decreti vom 28. Juni 1850. In: Grundakte Marzdorf Bd. Ⅰ, Bl. Nr. 8, Blatt 56 VS. Ein weiteres Dekret vom 15. September 185627Decrets-Abschrift vom 15. September 1856. In: A. a. O., Blatt 57 VS. ordnet die Löschung der jährlichen Geldrente von zwei Taler drei Silbergroschen und neun Pfennigen an, die der Kossätenhof seit 1837 an das Rittergut zu zahlen hatte.28Grundbuch No. Ⅷ. In: A. a. O., Blatt 7 RS.

Am 20. September 1857 starb Veronica Günterberg im Alter von nur 31 Jahren am Nervenfieber.29General-Akten … a. a. O., S. 258. Als sich der Witwer ein halbes Jahr später wiederverheiraten wollte, war ein Erbvergleich erforderlich, um die Rechte der hinterbliebenen Kinder abzusichern. Die entsprechende Verhandlung fand am 12. Mai 1858 vor der Kreisgerichtskommission in Märkisch Friedland statt, sechs Tage vor der Hochzeit mit Rosalia Joerdel, einer Tochter des Altsitzers Mathias Joerdel aus Knakendorf.30A. a. O., S. 267.

Titelseite der Kuratelverhandlung vom 12. Mai 1858

In der Verhandlung zum Erbvergleich wurde der Wert des Kossätenhofs inklusive Hausrat und Möbel auf 1898 Taler geschätzt.31Verhandelt M. Friedland 12. Mai 1858. In: Grundakte Marzdorf Bd. Ⅰ, Bl. Nr. 8, Blatt 61 RS. In dieser Summe war der Viehbestand ausdrücklich nicht enthalten, da er »zur Fortsetzung der Wirtschaft gebraucht« werde.32A. a. O., Blatt 61 VS. Dort auch die nächste Angabe. Wie aus dem Vergleich hervorgeht, waren auf dem Hof ein Pferd, zwei Kühe, eine Ferse, 17 Schafe, ein Schwein, zwei Gänse und sieben Hühner vorhanden.

Nach den gesetzlichen Vorschriften wurde die Vermögensmasse unter dem Witwer und den Kindern zu gleichen Teilen aufgeteilt, wobei Johann Günterberg den Anteil seiner Kinder aus freien Stücken auf 1000 Taler erhöhte. Jedem Kind stand damit ein Erbteil von 200 Taler zu. Zusätzlich sollten die Schwestern Ottilie, Bertha und Agnes drei ausgestattete Betten im Wert von insgesamt 75 Taler erhalten. Im Vergleich heißt es dazu:

»Interessenten erblicken hierin eine Beeinträchtigung des August und Anton nicht, da es in Marzdorf und hiesigen Gegend ortsüblich ist, daß jedes Mädchen ein Bett vorweg erhält, die genannten Brüder also bei ihrer Verheirathung ein Bett mitheirathen müssen.« 33A. a. O., Blatt 61 RS.

Im Erbvergleich wurde der Bauer Michael Koplin aus Königsgnade zum Vormund der Kinder bestellt und weiter festgelegt, dass deren Erbteile hypothekarisch im Grundbuch abzusichern waren. Johann Günterberg verpflichtete sich, den Kindern diese Ansprüche auszuzahlen, »sobald sie eine eigene Wirthschaft begründen, spätestens nach erlangter Großjährigkeit«.34A. a. O., Blatt 62 RS. Dort auch das nächste Zitat. Bis dahin wollte er sie »erziehen und in allen Lebensbedürfnissen« freihalten.

Die Eintragung ins Grundbuch erfolgte am 26. Juni 1858 als Nummer 3 in der Rubrik Ⅲ der versicherten Schulden.35Notiz auf Copia decreti vom 5. Juni 1858. In: A. a. O., Blatt 58 VS. Bei dieser Gelegenheit wurde zudem die Forderung der Schwester Anna Catharina gelöscht, die dort noch aus dem Testament des Jahres 1845 stand. In der Verhandlung zum Erbvergleich hatte Johann Günterberg angegeben, dass diese Forderung und die seines Bruders Lorenz »längst getilgt seien«.36Verhandelt M. Friedland 12. Mai 1858. In: A. a. O., Blatt 62 VS. Nachdem Lorenz Günterberg am 28. September 1858 vor der Gerichtskommission in Märkisch Friedland über den Erhalt seines Erbteils quittiert hatte, wurde seine Forderung gleichfalls aus dem Grundbuch gelöscht.37Actum M. Friedland 28 September 1858. In: A. a. O., Blatt 65 VS.

Aus der Ehe von Johann Günterberg mit Rosalia geborene Joerdel gingen sieben Kinder hervor, von denen jedoch vier früh verstarben:

  1. Bernhard Günterberg, geboren am 14. Dezember 1858;38General-Akten … a. a. O., S. 267.
  2. Lucia Cäcilia Günterberg, geboren am 22. August 1860;39A. a. O., S. 286.
  3. Joseph Günterberg, geboren am 19. März 1862;40A. a. O., S. 314.
  4. Paul Günterberg, geboren am 14. Januar 1864,41A. a. O., S. 345. gestorben am 29. Juli 1866;42A. a. O., S. 387.
  5. Max Laurentius Günterberg, geboren am 18. August 1865,43A. a. O., S. 368. gestorben am 10. August 1866;44A. a. O., S. 387.
  6. Franz Günterberg, geboren am 11. Juni 1867,45A. a. O., S. 402. gestorben am 10. Juli 1868;46A. a. O., S. 410.
  7. Adalbert Günterberg, geboren am 1. Januar 1870,47A. a. O., S. 436. gestorben am 22. Juli 1870.48A. a. O., S. 446.

Am 24. Mai 1873 starb auch der Kossät Johann Günterberg im Alter von 60 Jahren an einer »Darmverschlingung«.49A. a. O., S. 492. Im Erbvergleich, der am 16. September des Jahres in Märkisch Friedland verhandelt wurde, stellte sich die Situation wesentlich ungünstiger dar, als im Jahr 1858. Den Vermögenswerten, die auf 1870 Taler abgeschätzt wurden,50Erbrezeß vom 16. September 1873. In: Grundakte Marzdorf Bd. Ⅰ, Bl. Nr. 8, Blatt 71 VS. Dort auch die nächsten Angaben. standen Schulden in Höhe von 815 Taler gegenüber, die in der Akte nicht näher aufgeschlüsselt werden. Es wird lediglich angeführt, dass gegen den Arzt Dr. Pompetzki Verbindlichkeiten von vier Taler 15 Groschen und gegen den Apotheker Mielke solche in der Höhe von einem Taler drei Groschen bestanden. Sowohl Pompetzki als auch Mielke praktizierten in Märkisch Friedland. 

Titelseite des Erbrezesses nach dem Tod von Johann Günterberg

Der Nachlass von Johann Günterberg stand je zur Hälfte der Witwe und den hinterbliebenen acht Kindern zu, von denen fünf aus der ersten und drei aus der zweiten Ehe stammten. Um den Kindern überhaupt ein nennenswertes Erbe zu gewähren, erklärte sich Rosalia Günterberg bereit, das Inventar deutlich höher zu bewerten und es für 3000 Taler zu übernehmen.51A. a. O., Blatt 71 VS. Dort auch die weiteren Angaben. Nach Abzug der Schulden und zuzüglich der sogenannten »Vorausstücke« standen den Kindern dadurch insgesamt 1126 Taler 15 Groschen und 6 Pfennige Vatererbe zu. Auf jedes Kind entfielen damit 140 Taler 24 Groschen fünf ein Viertel Pfennig.

Den drei großjährigen Kinder Ottilie Moerke, Bertha und August Günterberg wollte die Mutter die Erbteile sofort auszahlen, die fünf übrigen sollten den Geldbetrag bei »Eintritt der Großjährigkeit oder […] nach dreimonatlicher Kündigung« erhalten.52A. a. O., Blatt 74 VS u. RS.

Am 2. Januar 1874 wurde die Witwe Rosalia Günterberg als neue Eigentümerin des Kossätenhofs im Grundbuch eingetragen,53Grundbuch No. Ⅷ. In: A. a. O., Blatt 6 RS. der laut Grundsteuerauszug vom 19. Dezember 1873 eine Größe von 13 Hektar und 97 Ar hatte.54Auszug aus der Grundsteuermutterrolle. In: A. a. O., Blatt 83 RS u. 84 VS. Dort auch die weiteren Angaben. Der Besitz verteilte sich auf 31 unterschiedlich große Parzellen Ackerland, Wiesen und Holzungen. Der Grundsteuerreinertrag belief sich auf 29,63 Dezimaltaler, also rund 2,1 Taler pro Hektar. Zum Kossätengut gehörten jetzt gleich zwei Wohnhäuser, eine Scheune und zwei Ställe. Das eine Wohnhaus wies einen geringen Hofraum mit einem Garten von sechs Ar auf, das andere war vielleicht ein Altsitzerhaus und verfügte nur über einen kleinen Hofraum.

Offenbar überstiegen die in der Erbteilung übernommen Verpflichtungen die Wirtschaftskraft des Hofes. So gelang es  Rosalia Günterberg nicht, den großjährigen Kindern ihre Erbteile – wie versprochen – unmittelbar nach der Eigentumsübertragung auszuzahlen. Lediglich das Erbteil für Ottilie Moerke geborene Günterberg wurde bereits am 2. Januar 1874 aus dem Grundbuch gelöscht,55Grundbuch No. Ⅷ. In: A. a. O., Blatt 11 VS. die übrigen Ansprüche blieben bestehen, bis der Hof im Herbst das Jahres verkauft wurde.

Wird fortgesetzt.

Anmerkungen:

  • 1
    Verhandelt M. Friedland 20. Dezember 1828. In: A. a. O., Blatt 29 VS. Dort auch das folgende Zitat.
  • 2
    »Was die Frau in stehender Ehe erwirbt, erwirbt sie, der Regel nach, dem Manne.« Allgemeines Landrecht für die Preußischen Staaten, Theil 2, Titel 1, § 211 Berlin 1796, S. 27.
  • 3
    So im Schreiben der Spezial-Commisson vom 30. November 1832. In: Grundakte Marzdorf Bd. Ⅰ, Bl. Nr. 8, Blatt 40 VS.
  • 4
    Grundbuch No. Ⅷ. In: A. a. O., Blatt 6 VS.
  • 5
    Verhandelt in Marzdorf 14. März 1845. In: A. a. O., Blatt 52 VS.
  • 6
    Siehe dazu die Darstellung hier.
  • 7
    Amtsgericht Märkisch Friedland: General-Akten betreffend die Kirchenbuchduplikate der Gemeinde Marzdorf 1823-1874. In: Archiwum Państwowe w Koszalinie, Signatur 609/40, S. 160.
  • 8
    A. a. O., S. 16.
  • 9
    Actum M. Friedland 28. September 1858. In: Grundakte Marzdorf Bd. Ⅰ, Bl. Nr. 8, Blatt 65 VS.
  • 10
    Verhandelt in Marzdorf 14. März 1845. In: A. a. O., Blatt 52 VS. Dort auch die weiteren Zitate.
  • 11
    A. a. O., Blatt 52 RS. Dort auch die weiteren Zitate u. Angaben.
  • 12
    A. a. O., Blatt 53 VS.
  • 13
    General-Akten … a. a. O., S. 157.
  • 14
    Actum Marzdorf 17. März 1845. In: Grundakte Marzdorf Bd. Ⅰ, Bl. Nr. 8, Blatt 53 VS.
  • 15
    Grundbuch No. Ⅷ. In: A. a. O., Blatt 6 VS.
  • 16
    A. a. O., Blatt 6 RS.
  • 17
    Vgl. dazu die Darstellung hier.
  • 18
    General-Akten … a. a. O., S. 169.
  • 19
    A. a. O., S. 449.
  • 20
    A. a. O., S. 177.
  • 21
    A. a. O., S. 462.
  • 22
    A. a. O., S. 197.
  • 23
    A. a. O., S. 228.
  • 24
    A. a. O., S. 508.
  • 25
    A. a. O., S. 249.
  • 26
    Copia decreti vom 28. Juni 1850. In: Grundakte Marzdorf Bd. Ⅰ, Bl. Nr. 8, Blatt 56 VS.
  • 27
    Decrets-Abschrift vom 15. September 1856. In: A. a. O., Blatt 57 VS.
  • 28
    Grundbuch No. Ⅷ. In: A. a. O., Blatt 7 RS.
  • 29
    General-Akten … a. a. O., S. 258.
  • 30
    A. a. O., S. 267.
  • 31
    Verhandelt M. Friedland 12. Mai 1858. In: Grundakte Marzdorf Bd. Ⅰ, Bl. Nr. 8, Blatt 61 RS.
  • 32
    A. a. O., Blatt 61 VS. Dort auch die nächste Angabe.
  • 33
    A. a. O., Blatt 61 RS.
  • 34
    A. a. O., Blatt 62 RS. Dort auch das nächste Zitat.
  • 35
    Notiz auf Copia decreti vom 5. Juni 1858. In: A. a. O., Blatt 58 VS.
  • 36
    Verhandelt M. Friedland 12. Mai 1858. In: A. a. O., Blatt 62 VS.
  • 37
    Actum M. Friedland 28 September 1858. In: A. a. O., Blatt 65 VS.
  • 38
    General-Akten … a. a. O., S. 267.
  • 39
    A. a. O., S. 286.
  • 40
    A. a. O., S. 314.
  • 41
    A. a. O., S. 345.
  • 42
    A. a. O., S. 387.
  • 43
    A. a. O., S. 368.
  • 44
    A. a. O., S. 387.
  • 45
    A. a. O., S. 402.
  • 46
    A. a. O., S. 410.
  • 47
    A. a. O., S. 436.
  • 48
    A. a. O., S. 446.
  • 49
    A. a. O., S. 492.
  • 50
    Erbrezeß vom 16. September 1873. In: Grundakte Marzdorf Bd. Ⅰ, Bl. Nr. 8, Blatt 71 VS. Dort auch die nächsten Angaben.
  • 51
    A. a. O., Blatt 71 VS. Dort auch die weiteren Angaben.
  • 52
    A. a. O., Blatt 74 VS u. RS.
  • 53
    Grundbuch No. Ⅷ. In: A. a. O., Blatt 6 RS.
  • 54
    Auszug aus der Grundsteuermutterrolle. In: A. a. O., Blatt 83 RS u. 84 VS. Dort auch die weiteren Angaben.
  • 55
    Grundbuch No. Ⅷ. In: A. a. O., Blatt 11 VS.

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