Das Ackerland am Prüska

Grundbuch Marzdorf Band Ⅰ, Blatt Nr. 11 (1836-1882)

Der neunte Beitrag in der Serie über die historischen Grundakten von Marzdorf behandelt kein bäuerliches Grundstück, sondern ein etwa 640 Morgen großes Stück Acker- und Weideland, das zwischen Lubsdorf, Harmelsdorf und Boethin belegen war. Gegen Harmelsdorf hin wurde das Land vom Laubwald des Prüska begrenzt, der bereits zum Besitz des Ritterguts Stibbe gehörte.1Der Prüska (oder Priska), den Willy Retzdorff im April 1876 für den preussischen botanischen Vereins erforschte, bot eine vielfältige Flora. W. Retzdorff: Bericht über die Flora des Kreises Deutsch-Krone. In: Schriften der Physikalisch-Ökonomischen Gesellschaft zu Königsberg, 18. Jahrgang, Königsberg 1878, S. 74.

Der Originaltitel der Akte, die heute im Archiwum Państwowe in Koszalin verwahrt wird, lautet: 

»Acta hypothecaria der Königl. Kreisgerichts-Commission zu Mrk. Friedland betreffend den hypothekarischen Zustand des zu Marzdorf belegenen Grundstücks Nro. 11.«2Sąd Obwodowy w Mirosławcu (Amtsgericht Märkisch Friedland): Marzdorf [Marcinkowice] Band I , Blatt 11, Besitzer: Marianne Puenther geb. Koppe, Laufzeit 1836-1882, Signatur 26/112/0/3/171 im AP Koszalin, Aktendeckel. – Im Folgenden zitiert als: Grundakte Marzdorf Bd. Ⅰ, Bl. Nr. 11.

Das älteste Dokument in der Akte ist ein Erbpachtvertrag den der Besitzer der Marzdorfer Güter, Carl Ferdinand Kloer, am 29. März 1836 in Märkisch Friedland mit dem Ökonom Julius Sehmsdorf schloss. Das betreffende Grundstück hatte jedoch schon drei Jahre zuvor in einer Anzeige im Amtsblatt der Regierung in Marienwerder Erwähnung gefunden. Dort inserierte Kloer unter dem Datum 25. März 1833:

»Ich beabsichtige, das im Wege der Regulirung von den Bauern von Lubsdorff abgetretene hinter dem sogenannten Prüsk-Walde belegene Land, aus 800 magd. Morgen bestehen, sammt der im Prüsk-Walde liegenden Weide, in Erbpacht auzutuhun und habe das Ganze zu dem Ende in Parzelen von 20 bis 50 magd. Morgen excl. der Weide eintheilen lassen.

Erbstandsgeld wird nicht verlangt und den Erbpächtern nur zur Bedingung gemacht, das Bauholz zu den Gebäuden von mir zu billigen Preisen zu kaufen, und das Kaufgeld sofort zu entrichten.«3Öffentlicher Anzeiger zum Amts-Blatt der Königl. Preuß. Regie- rung zu Marienwerder, Nr. 14. vom 5. April 1833, S. 122.

Inserat im öffentlichen Anzeiger des Amtsblatts vom 5. April 1833

Offenbar hatte dieses Inserat geringes Interesse gefunden, weshalb Kloer nun das gesamte – allerdings um 160 Morgen geschrumpfte Terrain – an nur eine Person vergab. Der Erbpächter Julius Sehmsdorf war am 4. Juli 1811 in Züsedom im Kreis Prenzlau geboren, also im Jahr 1836 gerade 25 Jahre alt. Er pachtete damals nicht nur das Ackerland am Prüska, sondern auch das 1600 Morgen große Vorwerk Boethin. Bereits im Jahr 1841 gab er seinen Besitz im Kreis Deutsch Krone wieder auf und erwarb den Freischulzenhof Podanin im Kreis Chodziesen, den er 1848 in der Preußischen Nationalversammlung vertrat. Sehmsdorf, der von 1858 bis 1870 auch dem Preußischen Abgeordnetenhaus angehörte, starb am 1. Februar 1899 in Chodziesen.4Todtenschau. In: Illustrirte Zeitung, Band 114, Nr. 2954, Leipzig, Berlin, 8. Februar 1900, S. 194.

Aber zurück ins Jahr 1836 … — Im Erbpachtvertrag heißt es wie im oben angeführten Inserat, das Landstück am Prüska sei »von den Bauern zu Lubsdorf bei Regulirung der gutsherrschaftlichen u. bäuerlichen Verhältniße zur theilweisen Abfindung der Gutsherrschaft von Marzdorf« abgetreten worden. Es werde begrenzt zum einen »durch den Stibbeschen Vorwerks-Acker«, zum anderen »durch den zu Stibbe gehörigen sogenannten Prueska-Wald«. Dem Marzdorfer Dominium stehe in jenem Wald die »Aufhütungs-Gerechtigkeit« zu.5Verhandelt Mk. Friedland den 29. März 1836. In: Grundakte Marzdorf Bd. Ⅰ, Bl. Nr. 11, Blatt 6 RS.

Titelseite des Erbpachtvertrages vom 29. März 1836

Als Erbstandsgeld wurden zwischen Kloer und Sehmsdorf 1000 Taler vereinbart, die Sehmsdorf bis »Johanni des Jahres« – also bis zum 24. Juni – zahlen sollte. Kloer versprach, diesen Betrag binnen drei Jahren »ad depositum der Königl. Landschafts-Direction zu Schneidemühl« einzuzahlen, um so die Pfandbrief-Schulden, die auf Marzdorf lasteten, zu reduzieren und »den Consens der gedachten Gläubigerin« zur Erbverpachtung zu erlangen.6A. a. O., Blatt 7 VS.

Der Erbpachtkanon wurde auf sehr niedrige 25 Taler festgesetzt, und sollte in zwei gleichen Raten jährlich jeweils zu Johanni und zu Weihnachten fällig werden. Es wurde festgelegt, dass nur der Erbpächter das Recht hatte, die Ablösung des Kanons zu verlangen, nicht aber der Verpächter.7A. a. O., Blatt 7 RS. Der Vertrag sah weiter vor, dass Sehmsdorf bei einer Weiterveräußerung des Ackerlandes am Prüska weder die Zustimmung von Kloer einholen, noch diesem ein Laudemium zahlen musste.8A. a. O., Blatt 9 VS. – Diese Zusage war für Kloer ungewöhnlich. Üblicherweise behielt er sich ein Vorkaufsrecht vor und verlangte bei Nichtwahrnehmung ein Laudemium von zehn Prozent des Kaufpreises.

Die Übergabe des Pachtlandes wurde im Vertrag als bereits geschehen angenommen;9A. a. O., Blatt 8 VS. die auf dem Land haftenden Abgaben gingen zu Johanni des Jahres auf Sehmsdorf über, der auch Vertragskosten übernahm.10A. a. O., Blatt 9 VS. Kloer stimmte ausdrücklich zu, das an Sehmsdorf überlassene Grundstück aus dem Hypothekenbuch der Marzdorfer Güter abzuschreiben, und dass

»der Besitztitel jener Erbpachtsgerechtigkeit in dem neu anzulegenden Hypo[theken]-Buche, welches von dem Patrimonial Gericht in Marzdorf geführt werden soll, eingetragen werde.«11A. a. O., Blatt 8 VS.

Am 20. April 1836 genehmigte die Ehefrau Kloers, Charlotte Friederike geborene von Bardeleben den Erbpachtsvertrag,12Verhandelt zu Marzdorff am 20. April 1836. In: A. a. O., Blatt 67 VS. wobei sie gleichzeitig ihre Zustimmung zur Vererbpachtung des Vorwerks Böthin an Sehmsdorf gab. In diesem Fall belief sich das Erbpachtsgeld auf 2000 Taler und der jährliche Kanon auf 500 Taler.13Schreiben des Oberlandesgerichts an das Patrimonialgericht in Marzdorf vom 27. Februar 1837. In: A. a. O., Blatt 23 VS. Nur einen Monat später, am 27. Mai 1836, vergab Kloer auch das Vorwerk Dreetz gegen ein Erbstandsgeld von 1500 Taler und einen Kanon von 200 Taler an den Amtmann George Christian Moritz Zehden aus Denzig im Kreis Dramburg.14T. Soorholtz: Dreetz am Böthinsee. Ein Gut im Kreis Deutsch Krone in den Jahren 1836 bis 1945, Köln 2024, S. 21. Innerhalb von wenigen Wochen wurden damit fast 5000 Morgen Land vom Marzdorfer Besitz abgetrennt und dafür lediglich 4500 Taler eingenommen. 

Am 22. April 1837 trug das Oberlandesgericht in Marienwerder die Vererbpachtung des »hinter dem Prueska-Walde belegenen […] Acker-Terrains« als Protestation in das Hypothekenbuch der Marzdorfer Güter ein, da die Abschreibung »in Ermangelung eines Unschädlichkeits-Attestes und einer Erklärung der Realgläubiger« nicht bewirkt werden konnte.15Schreiben des Oberlandesgerichts vom 22. April 1837. In: Grundakte Marzdorf Bd. Ⅰ, Bl. Nr. 11, Blatt 27 VS.

Kloer zahlte das Erbstandsgeld für das Ackerland am Prüska nicht wie versprochen bis zum Johannistag 1839, sondern erst im Jahr 1841 an die Westpreußischen Landschaft, die daraufhin am 14. November 1841 ihren Konsens zur Abschreibung gab.16Schreiben der Westpreußischen Landschafts-Direction in Schneidemühl vom 14. November 1841. In: A. a. O., Blatt 68 VS. Zu dieser Zeit hatte Sehmsdorf den Kreis Deutsch Krone bereits verlassen und seinen Besitz an Carl Friedrich Kannenberg verkauft. Die entsprechenden Kaufunterlagen fehlen in der Grundakte Marzdorf Band Ⅰ, Blatt Nr. 12 – die in diesem Zusammenhang auf die Hypothekenakten von Boethin verweist –;17Vermerk. In: A. a. O., Blatt 10 VS. aus der Genealogie der Familie Kannenberg ist jedoch bekannt, dass der 1778 in Rützenhagen geborene Carl Friedrich Kannenberg Boethin für seinen Sohn Hermann Kannenberg (1818-1892) erwarb. Der Vater selbst besaß seit 1827 das etwa 560 Hektar große Gut Kratzig im Kreis Regenwalde.18Kannenberg Ⅰ. In: Deutsches Geschlechterbuch, Band 67 (Pommersches Geschlechterbuch, Band 2), hrsg. von B. Koerner, Görlitz 1929, S. 275-312, hier S. 283-285.

Kurze Zeit später verkaufte Carl Friedrich Kannenberg das Land am Prüska weiter an Ernst Koerner (1794-1856), dem seit 1817 die benachbarte Herrschaft Stibbe gehörte.19Auch Stibbe war ein väterliches Geschenk, siehe dazu: Familiengeschichtliche Beiträge, In: Der Wappensammler, 1. Jahrgang, Nr. 3, Kahla, September 1900, S. 39. Im Kaufvertrag, der am 16. Februar 1842 auf dem Vorwerk Boethin verhandelt wurde, wurde das Kaufgeld auf 2500 Taler festgesetzt, von denen 1500 Taler an Marien und 1500 Taler an Johannis bezahlt werden sollten.20Kaufvertrag vom 16. Februar 1842. In: Grundakte Marzdorf Bd. Ⅰ, Bl. Nr. 11, Blatt 40 VS. – Mit Marien ist Mariä Verkündigung am 25. März gemeint. Vom Verkauf ausgeschlossen blieb jedoch die »die sog[enannte] Bullenwiese, welche von dem Boethiner See u[nd] dem Prüska-Walde begrenzt wird«.21A. a. O., Blatt 39 VS. Sie und die Aufhütungsgerechtigkeit »zwischen dem Acker des Vorwerks Boethin und dem Boethiner See, so wie zwischen der […] Bullenwiese u[nd] dem Lubsdorfer Bauernacker« blieb dem Vorwerk Boethin erhalten.22A. a. O., Blatt 39 RS. Der Käufer übernahm trotzdem den »ganzen auf dem verkauften Erbpachtsgrundstück haftenden Kanon« von jährlich 25 Taler.23A. a. O., Blatt 40 VS.

Titelseite des Kaufvertrags zwischen Kannenberg und Koerner vom 16. Februar 1842

Die Übergabe des Grundstücks sollte mit Abschluss des Kaufvertrages vollzogen werden, in dem es weiter hieß: 

»Die Erbpachtsgerechtigkeit ist in dem Hypothekenbuche der Marzdorfer Güter noch nicht abgeschrieben; Verkäufer übernimmt, diese Abschreibung binnen Jahres-Frist auf seine Kosten zu bewirken und alle diejenigen Hindernisse hinwegzuschaffen, welche der Besitztitelberichtigung der Erbpachtsgerechtigkeit in dem neu anzulegenden Hypothekenbuche noch im Wege stehen.«24Ebenda.

Kannenberg konnte die Zusage einhalten, denn bereits am 3. April 1842 verwandelte das Oberlandesgericht in Marienwerder die im Hypothekenbuch vermerkte Protestation in eine »definive Eintragung«.25Schreiben des Oberlandesgerichts vom 3. April 1842 (1. Schreiben). In: A. a. O., Blatt 50 VS. Gleichzeitig forderte es das Marzdorfer Patrimonialgericht auf, von Sehmsdorf Kosten in Höhe von 8 Taler 19 Silbergroschen und einem Pfennig einzuziehen, die in der Angelegenheit seit 1836 angefallen waren.26Schreiben des Oberlandesgerichts vom 3. April 1842 (2. Schreiben). In: A. a. O., Blatt 55 VS. Das Patrimonialgericht, das zwischenzeitlich nach Tütz verzogen war, sandte die Kostenrechnung zuerst nach Märkisch Friedland, wurde aber am 2. September 1842 vom dortigen Magistrat belehrt

»daß der Gutsbesitzer Sehmsdorf jetzt in Podanin, Chodzieser Kreises im Großherzogthum Posen als Besitzer des dortigen Freischulzenhofes wohnt.«27Schreiben des Magistrats von Mk. Friedland vom 2. September 1842. In: A. a. O., Blatt 56 VS.

Ernst Koerner auf Stibbe wurde am 20. Mai 1842 vom Patrimonialgericht darüber benachrichtigt, ,dass »der Prüska von den Gütern Marzdorf abgeschrieben« sei. Unter Überreichung seines »Erwerbungsdocuments« könne er die »Berichtigung des Besitztitels« auf seinen Namen verlangen. Man erwarte seinen »desfallsigen Antrag«.28Entwurf des Schreibens an Koerner. In: A. a. O., Blatt 55 RS.

Koerner ließ sich Zeit. Er stellte den Antrag erst am 12. Dezember 1842 vor dem Gericht in Tütz,29Actum Tütz, 12. Dezember 1842. In: A. a. O., Blatt 60 VS. dass daraufhin das Grundstück auf Seite 161 des Marzdorfer Hypothekenbuchs verzeichnete und einen Hypothekenschein für Koerner ausstellte.30Hypotheken-Schein vom 2. März 1843. In: A. a. O., Blatt 61 VS. Die Kosten für beides beliefen sich auf neun Taler 21 Silbergroschen und sechs Pfennige.31Kostenrechnung (undatiert). In: A. a. O., Blatt 61 RS.

Im Hypothekenbuch wurde die Größe des Ackerlandes am Prüska mit 640 Morgen magdeburgisch eingetragen,32Grundbuch Bd. Ⅰ, Bl. Nr. 11. In: A. a. O., Blatt 2 VS. obgleich die Steuerverwaltung in Marienwerder für das Grundstück eine Größe von 709 Morgen 175 Quadratruten zu Grunde legte.33Schreiben der Regierung in Marienwerder vom 30. Oktober 1842. In: A. a. O., Blatt 58 VS. Die Größendifferenz verdeutlicht, dass Grundstücksgrenzen im damaligen Westpreußen keinesfalls exakt festgelegt waren und die Landeskatastrierung etliche Fehlstellen aufwies. Als »Contribution« für das Grundstück wurden jährlich zehn Taler fällig, die an die Kreiskasse in Deutsch Krone abzuführen waren.34Schreiben des Landratsamt in Deutsch Krone vom 7. November 1842. In: A. a. O., Blatt 58 VS.

Wie schon dargestellt, hob das preußische Ablösungsgesetz vom 2. März 1850 die Eigentumsrechte der Erbverpächter auf. Das Ackerland am Prüska wurde damit zu Koerners uneingeschränktem Eigentum, aber für den darauf lastenden Kanon hatte er eine Entschädigung zu zahlen, die am 29. März 1851 auf 500 Taler festgelegt wurde.35Ablösungsrezess vom 29. März 1851. In: A. a. O., Blatt 79 RS u. 80 VS. Diese 500 Taler sollten von der Rentenbank der Provinz Preußen in Form von Rentenbriefen an den Ablösungsberechtigten gezahlt werden, während der nunmehrige Eigentümer des Grundstücks 41 Jahre und einen Monat lang eine Amortisationsrente von 25 Taler in monatlichen Raten an die Rentenbank zu entrichten hatte.36A. a. O., Blatt 80 RS.

Obwohl Kloer das Rittergut Marzdorf bereits im Jahr 1847 an Franz Guenther verkauft hatte, galt er dem zuständigen Oeconomie-Commissarius Sommerfeldt in Deutsch Krone lange als Ablösungsberechtigter.37Schreiben Sommerfeldts an dass Kreisgericht in Deutsch Krone vom 21. März 1851. In: A. a. O., Blatt 72 VS. Kloer lebte inzwischen in Bause bei Maltsch in Schlesien, weshalb er seinen Sohn Anton zu den Verhandlungen entsandte, die in Brunk stattfanden. Anton Kloer praktizierte als Rechtsanwalt in Deutsch Krone; eine für ihn am 23. September 1849 in Berlin ausgestellte »Generalvollmacht« ist in der Akte vorhanden.38Verhandelt zu Berlin den 23. September 1849. In: A. a. O., Blatt 82 VS bis 84 RS.

Titelseite des Ablösungsrezesses vom 29. März 1851

Da es Kloer innerhalb von vier Jahren nicht gelang, sich als »Eigenthümer des abgelösten Kanons vom Prüska Lande« zu legitimieren, fiel die Ablösung an Franz Guenther, der den geschlossene Rezess am 16. April 1855 »in allen Punkten und Clauseln« genehmigte.39Verhandelt Dt. Crone, 16. April 1855. In: A. a. O., Blatt 85 RS. Nachdem am 10. Mai 1855 auch die Regierung in Marienwerder ihre Zustimmung erteilt hatte, wurde der Kanon am 7. März 1856 aus dem Grundbuch gelöscht und dafür die Verhaftung des Grundstücks gegen die Rentenbank eingetragen.40Grundbuch Bd. Ⅰ, Bl. Nr. 11. In: A. a. O., Blatt 3 RS u. 4 VS.

Der neue Eigentümer des Grundstücks, Ernst Koerner, war allerdings bereits am 20. Februar des Jahres in Stibbe verstorben.41Verhandelt Stibbe, 25. September 1857. In: A. a. O., Blatt 95 VS. Wie sich bei der Erbverhandlung am 25. September 1857 herausstellte, vermachte er seiner Witwe und den vier nachgebliebenen Kindern ein Vermögen von mehr als einer halben Million Taler, von dem rund 300 000 Taler auf Immobilien und 130 000 Taler auf Hypothekenforderungen und Staatspapiere entfielen. Neben dem Rittergut in Stibbe besaß Koerner auch ein Grundstück in Tütz, zwei Bauernhöfe in Mellentin, ein Vorwerk in Czarnikau, einen Kossätenhof in Ruschendorf sowie Acker- und Wiesenstücke in Harmelsdorf, Ruschendorf und natürlich Marzdorf.42A. a. O., Blatt 95 RS. Der Gutsherr hatte sich offenbar auch als Geldverleiher in großem Stil betätigt, denn zu seinen Schuldnern gehörte gleichermaßen Gutsbesitzer, Apotheker, Bauern, Krüger, Schmiede und Kolonisten in Deutsch Krone, Tütz, Mellentin, Ruschendorf, Strahlenberg, Stibbe, Klawittersdorf, Quiram, Drahnow, Trebbin, Zechendorf, Pilowmühle, Dziewierzewo, Stempuchowo, Schönlanke, Podanin, Chodziesen und Czarnikau.43A. a. O., Blatt 97 RS bis 113 RS. Die Aufstellung nennt u. a. die Namen Amtmann Jahns, Schmied Fenner und Paul Birkholz in Strahlenberg, Bauer Krüger und Krüger Schulz in Stibbe, Neumann und Rosenthal in Mellentin, Schulz, Schmidthaber und Jacob Pinksohn in Tütz, Kwade in Klawittersdorf, Hall in Quiram, Dithmar in Trebbin, Christian Grähn in Drahnow, Grützmacher in Deutsch Krone.

Ernst Koerner (1794-1856) und Emilie geb. Kegel (1806-1863) auf zeitgenössischen Porträts44Die Porträts wurden entnommen aus: Genealogisches Handbuch bürgerlicher Familien, Band 5, Berlin 1897.

Die Witwe Koerners, die aus Lebehnke stammende Emilie geborene Kegel (1806-1863), verfügte über eigenes Vermögen, das es ihr erlaubte, aus dem Erbe ihres Mannes den gesamten Immobilienbestand und zudem noch Forderungen im Wert von insgesamt rund 360 000 Taler zu übernehmen. Die Erbansprüche ihrer Kinder in der Höhe von jeweils 67 000 Taler erfüllte sie im Gegenzug aus eigenem Pfandbriefkapital und Hypothekenwerten.45Darunter waren u. a. Forderungen auf das Mikramsche Mühlengrundstück in Briesenitz und das Warnkesche Grundstück in Romanshof. A. a. O., Blatt 107 VS u. 108 VS. Bei der Erbteilung fungierte Landschaftsdirektor Adolph von Zychlinski auf Dyck als Vormund der minderjährigen Söhne Otto und Ernst Koerner.46A. a. O., Blatt 95 VS.

Am 3. Juni 1858 forderte die Gerichtskommission in Schloppe die Kommission in Märkisch Friedland auf, die Besitztitel der Grundstücke Marzdorf Band Ⅰ, Blatt Nr. 11 und Blatt Nr. 17 auf die »Wittwe Koerner« abzuändern.47Schreiben der Kreisgerichtskommission in Schloppe. In: A. a. O., Blatt 3 RS u. 4 VS. Für das Ackerland am Prüska kam das Gericht der Aufforderung am 26. Juli des Jahres nach, wobei der 43 Seiten umfassende Erbvergleich in Abschrift zur Grundakte genommen wurde.48Grundbuch Bd. Ⅰ, Bl. Nr. 11. In: A. a. O., Blatt 2 RS. Den Wert des Grundstücks Blatt Nr. 17 hatte das Gericht in Schloppe auf 500 Taler, den des Grundstücks Blatt Nr. 11 auf 2500 Taler festgelegt. Für die Änderung des Besitztitels und die Fertigung der Abschriften wurden der neuen Eigentümerin 8 Taler 22 Silbergroschen Kosten berechnet.49Kostenrechnung vom 14. September 1858. In: A. a. O., Blatt 117 VS.

Drei Jahre später verkaufte Emilie Koerner die Herrschaft Stibbe an Ferdinand Rée aus Schwerin in Mecklenburg. Da auch das Ackerland am Prüska betroffen war, findet sich der historisch interessante Kaufvertrag vom 30. Oktober 1861 in dieser Grundakte.50Verhandelt Stibbe, 30. Oktober 1861. In: A. a. O., Blatt 121 VS bis 130 RS. – Zur Familie Rée siehe J. Ciechanowitz: Paul Rée – krótka historia życia filozofa ze Zdbowa. In: Z przeszłości Tuczna i okolic, Tuczno 2021, S. 47-59. Wie so häufig, wurde in diesem die genaue Größe der verkauften Ländereien nicht angegeben; dort hieß es lediglich, die Herrschaft Stibbe bestehe aus

  • Dorf und Vorwerk Stibbe (Nr. 286 des Hypothekenbuchs der adligen Güter);
  • Dorf und Vorwerk Strahlenberg (Nr. 289 desselben);
  • Dorf Mellentin (Nr. 172 desselben);
  • Dorf Ruschendorf (Nr. 241 desselben);

sowie dem Vorwerk Rohrwiese, dem Krug Rohrkolk, den Grundstücken Iretzerhufen Nr. 4, Harmelsdorf Nr. 25 sowie Ruschendorf Nr 13 und 28, die allesamt in »Pausch und Bogen ohne Gewährleistungen für einen bestimmten Flächeninhalt« verkauft wurden.51Verhandelt Stibbe, 30. Oktober 1861. In: Grundakte Marzdorf Bd. Ⅰ, Bl. Nr. 11, Blatt 121 VS u. RS. Der Prüska findet in folgendem Passus Erwähnung:

»Bemerkt wird schließlich noch, daß dem Herrn Käufer bekannt ist, daß in Betreff des Prüska mit dem Besitzer von Marzdorf ein Tauschgeschäft abgeschlossen worden ist.«52A. a. O., Blatt 129 RS.

Die Bedeutung dieser Satzes ist unklar, denn Dokumente zur einem Tauschgeschäft zwischen Frau Koerner und Franz Guenther sind in der Grundakte nicht vorhanden. Vermutlich wurde es nie gerichtlich vollzogen.

Titelseite des Kaufvertrags vom 30. Oktober 1861, der vor dem Notar Reinhold Hopp aus Deutsch Krone geschlossen wurde

Vom Verkauf ausgeschlossen blieb das herrschaftliche Hausmobiliar und das Hausgerät mitsamt Silberzeug, Gold, Gemälden, Kupferstichen, Wein und Büchern. Ebenfalls ausgeschlossen wurden vier Pferde, Kutschwagen, Kutschgeschirre und Sattelzeug.53A. a. O., Blatt 124 VS. Zudem reservierte sich Emilie Koerner die Nutzung des herrschaftlichen Wohnhauses in Stibbe bis zum 1. April 1862.54A. a. O., Blatt 126 VS.

Als Kaufpreis waren zwischen Emilie Körner und Ferdinand Rée 350 000 Taler verabredet, von denen 250 000 auf die Immobilien und 100 000 Taler auf die »mitverkauften beweglichen Gegenstände« entfielen.55A. a. O., Blatt 122 VS. Ursprünglich hatte Rée zugesagt, 175 000 Taler des Kaufpreises bar anzuzahlen, aber bei Vertragsschluss konnte er lediglich 100 000 Taler aufbringen.56A. a. O., Blatt 128 RS u. 129 VS. Er versprach, die fehlenden 75 000 Taler bis zum 31. Januar 1862 nachzuzahlen57A. a. O., Blatt 129 VS. und zudem für weitere 17 350 Taler auf Stibbe eingetragene westpreußische Pfandbriefe zu erwerben. Der überwiegende Teil der Kaufgeldes von 175 650 Taler sollte hypothekarisch auf die Herrschaft eingetragen und mit 4,5 Prozent verzinst werden.58A. a. O., Blatt 123 VS. Die problematischen Zahlungsbedingungen deuten darauf hin, dass es Emilie Koerner wohl nicht leicht gefallen war, überhaupt einen Käufer für ihren Besitz zu finden, der mit einer Größe von 17 742 Morgen die meisten anderen Güter im Kreis weit übertraf.59Statistisch-topographisches Adreß-Handbuch für Westpreußen, Danzig u. Elbing 1858, S. 195.

Ferdinand Rée hingegen fand offenbar den Kaufpreis von knapp 20 Taler pro Morgen als zu hoch. In einem Vertragsnachtrag, den er am 24. April 1862 in Schneidemühl mit dem Sohn Emil August Koerner verhandelte,60Verhandelt Schneidemühl, 24. April 1862. In: Grundakte Marzdorf Bd. Ⅰ, Bl. Nr. 11, Blatt 131 RS. gelang es ihm, den Preis einerseits um die noch nicht gezahlten 75 000 Taler zu reduzieren und anderseits den Verkaufsumfang zu erweitern. Verkauft wurde jetzt 

»aller Grundbesitz, welchen die Frau Verkäuferin im Kreise Deutsch Crone besessen, insbesondere auch die Grundstücke Mellenthin No. 16, 34 und 76 und Stibbe Nummer 23 […].«61Verhandelt Schneidemühl, 24. April 1862. In: Grundakte Marzdorf Bd. Ⅰ, Bl. Nr. 11, Blatt 131 RS.

Der von der Mutter bevollmächtigte Emil August Koerner erklärte sich zudem zu Änderungen der Zahlungsbedingungen bereit. Der Kauf der Pfandbriefe sollte jetzt erst »binnen Jahresfrist« stattfinden und der Kaufgeldrest von 157 000 Taler nicht hypothekarisch auf die gesamte Herrschaft Stibbe, sondern nur auf einzelne Teile eingetragen werden. Dabei sollten insgesamt 107 000 Taler auf die Dörfer und Vorwerke Stibbe und Strahlenberg und 50 000 Taler allein auf das – hier erstmals explizit erwähnte – Vorwerk Emilienthal entfallen.62A. a. O., Blatt 132 RS.

Der Sinn dieser Maßnahme liegt auf der Hand: Rée plante die Zerschlagung der eben erworbenen Herrschaft, um seinen Kapitaleinsatz rasch zu amortisieren. Der Verkauf von Teilen fiel selbstverständlich leichter, wenn sie nicht einer Gesamthaftung unterlagen. Die erworbenen Einzelgrundstücke sowie die Dörfer und Vorwerke Mellentin und Ruschendorf blieben auf diese Weise sogar gänzlich schuldenfrei.

Es verwundert daher nicht, dass Rée schon fünf Tage später einen Vertrag mit dem Marzdorfer Rittergutsbesitzer Franz Guenther abschloss, der den Verkauf folgender Grundstücke beinhaltete:

»Von dem Rittergute Stibbe das dazu gehörige Vorwerk Emilienthal sowie die zur Herrschaft Stibbe gehörige Hälfte des großen Boethin-Sees […]. [D]as zu Marzdorf belegene, im Hypothekenbuche von Marzdorf pagina 161 verzeichnete Grundstück von circa 700 Morgen [sowie den] abgesondert für sich liegende[n] Hinterplan des Kruggrundstücks Stibbe No. 1 von circa 220 Morgen […].63Verhandelt Stibbe, 29. April 1862. In: A. a. O., Blatt 140 VS u. RS.

Titelseite des Kaufvertrags zwischen Ferdinand Rée und Franz Guenther vom 29. April 1862

Mit dem »im Hypothekenbuche von Marzdorf pagina 161« verzeichneten Grundstück war natürlich das Ackerland am Prüska gemeint, das nun wieder in den Besitz des Marzdorfer Ritterguts gelangte. Der Kaufpreis für die drei Grundstücke wurde auf 85 000 Taler festgelegt – das war fast ein Drittel des Preises, den Rée für die Herrschaft Stibbe insgesamt bezahlt hatte.64A. a. O., Blatt 141 VS. Freilich war Guenther nicht daran interessiert, einen vollständigen Gutskomplex zu erwerben, ihm ging es lediglich darum, den Marzdorfer Besitz durch sinnvolle Zukäufe abzurunden. Der Erwerb von Emilienthal, wo eine Ziegelei zur Fabrikation von Steinen und Drainageröhren bestand,65A. a. O., Blatt 144 VS. war ein solcher Zukauf. Der Kauf des Vorwerks Boethin ein knappes Jahrzehnt zuvor war es ebenfalls.66Eine Aufstellung der Erwerbungen Guenthers findet sich im Beitrag über den Kluck’schen Bauernhof in Marzdorf.

Das vereinbarte Kaufgeld sollte so belegt werden, dass Guenther zu Johanni des Jahres 35 000 Taler an Emilie Koerner zahlte, um Rées Verbindlichkeiten aus dem Kauf von Stibbe zu reduzieren. Außerdem übernahm Guenther die Hypothekenschulden von 50 000 Taler, die aus dem Vertrag vom 24. April 1862 auf Emilienthal lasteten, als Selbstschulden.67Verhandelt Stibbe, 29. April 1862. In: A. a. O., Blatt 141 RS. Rée versprach hingegen, Emilienthal und das Kruggrundstück in Stibbe auf seine Kosten binnen sechs Monaten von allen im Hypothekenbuch aufgeführten Lasten und Verpflichtungen zu befreien.68A. a. O., Blatt 143 VS.

Eine genaue Größenangabe des Vorwerks Emilienthal sucht man im Kaufvertrag vergeblich, aber es wird der Viehbestand erwähnt, der aus zwölf Pferden, zehn Ochsen, zehn Kühen und 500 Schafen bestand.69A. a. O., Blatt 145 VS. Guenther musste akzeptieren, dass Rée in der kurzen Spanne seiner Eigentümerschaft 300 Zentner Eichenrinde aus dem Waldbestand von Emilienthal an der Gerber Michaelis in Deutsch Krone verkauft hatte und 

»daß den Stibber Hausinnen und Deputanten auf dem heute verkauften verkauften Hinterplan des Stibber Kruggrundstücks und auf dem Emilienthaler Acker Dung zu Kartoffeln gefahren ist und daß diesen Leute die diesjährige Kartoffelernte auf diesem Lande zusteht.«70A. a. O., Blatt 144 VS.

Am 10. Mai 1862 stimmte die Ehefrau von Ferdinand Rée, Jenny geborene Jonas, von Schwerin aus dem Kaufvertrag zu und bereits am 13. Juli des Jahres wurde Guenther von der Gerichtskommission in Märkisch Friedland als Eigentümer des Ackerlandes am Prüska in das Grundbuch eingetragen.71Grundbuch Bd. Ⅰ, Bl. Nr. 11. In: A. a. O., Blatt 2 RS. Für die Änderung des Besitztitels zahlte er am 17. Juli 1862 acht Taler und einen Silbergroschen.72Bearbeitungsbogen der Kreisgerichtskommission. In: A. a. O., Blatt 120 RS.

In den folgenden zwei Jahrzehnten blieb die Grundakte Marzdorf Band Ⅰ, Blatt Nr. 11 unangetastet. Das nächste Dokument im Aktenfaszikel ist das Protokoll eines Ortstermins vom  9. Mai 1882, der zur »Ermittlung der Lage und Grenzen der in dem Grundbuche von Marzdorf Blatt Nro. 11 und 17 verzeichneten Grundstücke« angesetzt war.73Marzdorf, 9. Mai 1882 (Protokoll). In: A. a. O., Blatt 152 VS. Dort auch die Aufstellung der Teilnehmer. Teilnehmer waren Amtsrichter Zaehle aus Märkisch Friedland, Katasterkontrolleur Müller aus Deutsch Krone, die Rittergutsbesitzerin Mariane Guenther geborene Koppe aus Marzdorf und deren Gutsadministrator und Bevollmächtigter Feodor Smalian, die zum Ackerland am Prüska feststellten:

»Die Differenz von ca 41 Morgen, um welche das Grundstück nach dem Steuerbuch größer ist, als es nach dem Grundbuch groß sein soll, hat ihre ausreichende, bzw. richtige Erklärung in der Unbestimmtheit der Größenbezeichnung des Contractes vom 29. März 1836 […]«74A. a. O., Blatt 152 VS u. RS.

Größendifferenzen gab es auch bei Boethin, das nach dem Grundbuch lediglich 1600 Morgen umfassen sollte, in Wirklichkeit aber 1901 Morgen groß war, von den 1712 auf das Vorwerk selbst entfielen, 138 Morgen auf den Prüska-Wald und 51 Morgen auf den Wucknick-See.75A. a. O., Blatt 152 RS. Übereinstimmend gelangten die Teilnehmer zudem zu der Auffassung, dass das Ackerland am Prüska zwar in der Grundsteuer-Mutterrolle von Marzdorf geführt wurde, eigentlich jedoch »ein Bestandtheil des Gutes Emilienthal« war.76A. a. O., Blatt 152 VS.

Titelseite des Begehungsprotokolls vom 9. Mai 1882

Einen Tag später wurde das Grundbuch Marzdorf Band Ⅰ, Blatt Nr. 11 vom Amtsgericht in Märkisch Friedland geschlossen und der gesamte Inhalt auf das »Grundbuch von Emilienthal Nr. 45« übertragen.77Bearbeitungsvermerk vom 10. Mai 1882 (auf dem Protokoll vom Vortag). In: A. a. O., Blatt 152 RS. Gleichfalls geschlossen wurde das Grundbuch Marzdorf Band Ⅰ, Blatt Nr. 17, denn beim Ortstermin am Vortag war festgestellt worden, dass dieses Grundstück von 107 Morgen und 108 Quadratruten Größe, das zwischen der Chaussee von Ruschendorf nach Deutsch Krone und dem Stibber Forst lag, teilweise zum Rittergut Neu-Preußendorf und teilweise zu Rohrwiese gehörte.78A. a. O., Blatt 152 VS u. RS. Das letzte Dokument in der Akte ist eine Spesenabrechnung von Katasterkontrolleur Müller, der für die zurückgelegten 46 Kilometer bei seiner »Reise von Dt. Krone nach Marzdorf und zurück« Auslagen in Höhe von 27,40 Mark geltend machte.79Spesenabrechnung vom 10. Mai 1882. In: A. a. O., Blatt 155 VS.

Bei der Erbteilung nach dem Tod von Mariane Guenther fiel Emilienthal bekanntlich an den Sohn Arnold, der das Gut von 650 Hektar Größe im Jahr 1928 an Konrad Lehr in Klein Nakel verkaufte.80T. Soorholtz: Die Familie Guenther-Marzdorf. In: Das Archiv, Nr. 4, Köln, Juli 2013, S. 14. Das Ackerland am Prüska teilte als »Zubehör von Emilienthal« zweifellos dieses Schicksal.

Titelseite mit dem Übertragungsvermerk nach Emilienthal vom 10. Mai 1882

Anmerkungen:

  • 1
    Der Prüska (oder Priska), den Willy Retzdorff im April 1876 für den preussischen botanischen Vereins erforschte, bot eine vielfältige Flora. W. Retzdorff: Bericht über die Flora des Kreises Deutsch-Krone. In: Schriften der Physikalisch-Ökonomischen Gesellschaft zu Königsberg, 18. Jahrgang, Königsberg 1878, S. 74.
  • 2
    Sąd Obwodowy w Mirosławcu (Amtsgericht Märkisch Friedland): Marzdorf [Marcinkowice] Band I , Blatt 11, Besitzer: Marianne Puenther geb. Koppe, Laufzeit 1836-1882, Signatur 26/112/0/3/171 im AP Koszalin, Aktendeckel. – Im Folgenden zitiert als: Grundakte Marzdorf Bd. Ⅰ, Bl. Nr. 11.
  • 3
    Öffentlicher Anzeiger zum Amts-Blatt der Königl. Preuß. Regie- rung zu Marienwerder, Nr. 14. vom 5. April 1833, S. 122.
  • 4
    Todtenschau. In: Illustrirte Zeitung, Band 114, Nr. 2954, Leipzig, Berlin, 8. Februar 1900, S. 194.
  • 5
    Verhandelt Mk. Friedland den 29. März 1836. In: Grundakte Marzdorf Bd. Ⅰ, Bl. Nr. 11, Blatt 6 RS.
  • 6
    A. a. O., Blatt 7 VS.
  • 7
    A. a. O., Blatt 7 RS.
  • 8
    A. a. O., Blatt 9 VS. – Diese Zusage war für Kloer ungewöhnlich. Üblicherweise behielt er sich ein Vorkaufsrecht vor und verlangte bei Nichtwahrnehmung ein Laudemium von zehn Prozent des Kaufpreises.
  • 9
    A. a. O., Blatt 8 VS.
  • 10
    A. a. O., Blatt 9 VS.
  • 11
    A. a. O., Blatt 8 VS.
  • 12
    Verhandelt zu Marzdorff am 20. April 1836. In: A. a. O., Blatt 67 VS.
  • 13
    Schreiben des Oberlandesgerichts an das Patrimonialgericht in Marzdorf vom 27. Februar 1837. In: A. a. O., Blatt 23 VS.
  • 14
    T. Soorholtz: Dreetz am Böthinsee. Ein Gut im Kreis Deutsch Krone in den Jahren 1836 bis 1945, Köln 2024, S. 21.
  • 15
    Schreiben des Oberlandesgerichts vom 22. April 1837. In: Grundakte Marzdorf Bd. Ⅰ, Bl. Nr. 11, Blatt 27 VS.
  • 16
    Schreiben der Westpreußischen Landschafts-Direction in Schneidemühl vom 14. November 1841. In: A. a. O., Blatt 68 VS.
  • 17
    Vermerk. In: A. a. O., Blatt 10 VS.
  • 18
    Kannenberg Ⅰ. In: Deutsches Geschlechterbuch, Band 67 (Pommersches Geschlechterbuch, Band 2), hrsg. von B. Koerner, Görlitz 1929, S. 275-312, hier S. 283-285.
  • 19
    Auch Stibbe war ein väterliches Geschenk, siehe dazu: Familiengeschichtliche Beiträge, In: Der Wappensammler, 1. Jahrgang, Nr. 3, Kahla, September 1900, S. 39.
  • 20
    Kaufvertrag vom 16. Februar 1842. In: Grundakte Marzdorf Bd. Ⅰ, Bl. Nr. 11, Blatt 40 VS. – Mit Marien ist Mariä Verkündigung am 25. März gemeint.
  • 21
    A. a. O., Blatt 39 VS.
  • 22
    A. a. O., Blatt 39 RS.
  • 23
    A. a. O., Blatt 40 VS.
  • 24
    Ebenda.
  • 25
    Schreiben des Oberlandesgerichts vom 3. April 1842 (1. Schreiben). In: A. a. O., Blatt 50 VS.
  • 26
    Schreiben des Oberlandesgerichts vom 3. April 1842 (2. Schreiben). In: A. a. O., Blatt 55 VS.
  • 27
    Schreiben des Magistrats von Mk. Friedland vom 2. September 1842. In: A. a. O., Blatt 56 VS.
  • 28
    Entwurf des Schreibens an Koerner. In: A. a. O., Blatt 55 RS.
  • 29
    Actum Tütz, 12. Dezember 1842. In: A. a. O., Blatt 60 VS.
  • 30
    Hypotheken-Schein vom 2. März 1843. In: A. a. O., Blatt 61 VS.
  • 31
    Kostenrechnung (undatiert). In: A. a. O., Blatt 61 RS.
  • 32
    Grundbuch Bd. Ⅰ, Bl. Nr. 11. In: A. a. O., Blatt 2 VS.
  • 33
    Schreiben der Regierung in Marienwerder vom 30. Oktober 1842. In: A. a. O., Blatt 58 VS.
  • 34
    Schreiben des Landratsamt in Deutsch Krone vom 7. November 1842. In: A. a. O., Blatt 58 VS.
  • 35
    Ablösungsrezess vom 29. März 1851. In: A. a. O., Blatt 79 RS u. 80 VS.
  • 36
    A. a. O., Blatt 80 RS.
  • 37
    Schreiben Sommerfeldts an dass Kreisgericht in Deutsch Krone vom 21. März 1851. In: A. a. O., Blatt 72 VS.
  • 38
    Verhandelt zu Berlin den 23. September 1849. In: A. a. O., Blatt 82 VS bis 84 RS.
  • 39
    Verhandelt Dt. Crone, 16. April 1855. In: A. a. O., Blatt 85 RS.
  • 40
    Grundbuch Bd. Ⅰ, Bl. Nr. 11. In: A. a. O., Blatt 3 RS u. 4 VS.
  • 41
    Verhandelt Stibbe, 25. September 1857. In: A. a. O., Blatt 95 VS.
  • 42
    A. a. O., Blatt 95 RS.
  • 43
    A. a. O., Blatt 97 RS bis 113 RS. Die Aufstellung nennt u. a. die Namen Amtmann Jahns, Schmied Fenner und Paul Birkholz in Strahlenberg, Bauer Krüger und Krüger Schulz in Stibbe, Neumann und Rosenthal in Mellentin, Schulz, Schmidthaber und Jacob Pinksohn in Tütz, Kwade in Klawittersdorf, Hall in Quiram, Dithmar in Trebbin, Christian Grähn in Drahnow, Grützmacher in Deutsch Krone.
  • 44
    Die Porträts wurden entnommen aus: Genealogisches Handbuch bürgerlicher Familien, Band 5, Berlin 1897.
  • 45
    Darunter waren u. a. Forderungen auf das Mikramsche Mühlengrundstück in Briesenitz und das Warnkesche Grundstück in Romanshof. A. a. O., Blatt 107 VS u. 108 VS.
  • 46
    A. a. O., Blatt 95 VS.
  • 47
    Schreiben der Kreisgerichtskommission in Schloppe. In: A. a. O., Blatt 3 RS u. 4 VS.
  • 48
    Grundbuch Bd. Ⅰ, Bl. Nr. 11. In: A. a. O., Blatt 2 RS.
  • 49
    Kostenrechnung vom 14. September 1858. In: A. a. O., Blatt 117 VS.
  • 50
    Verhandelt Stibbe, 30. Oktober 1861. In: A. a. O., Blatt 121 VS bis 130 RS. – Zur Familie Rée siehe J. Ciechanowitz: Paul Rée – krótka historia życia filozofa ze Zdbowa. In: Z przeszłości Tuczna i okolic, Tuczno 2021, S. 47-59.
  • 51
    Verhandelt Stibbe, 30. Oktober 1861. In: Grundakte Marzdorf Bd. Ⅰ, Bl. Nr. 11, Blatt 121 VS u. RS.
  • 52
    A. a. O., Blatt 129 RS.
  • 53
    A. a. O., Blatt 124 VS.
  • 54
    A. a. O., Blatt 126 VS.
  • 55
    A. a. O., Blatt 122 VS.
  • 56
    A. a. O., Blatt 128 RS u. 129 VS.
  • 57
    A. a. O., Blatt 129 VS.
  • 58
    A. a. O., Blatt 123 VS.
  • 59
    Statistisch-topographisches Adreß-Handbuch für Westpreußen, Danzig u. Elbing 1858, S. 195.
  • 60
    Verhandelt Schneidemühl, 24. April 1862. In: Grundakte Marzdorf Bd. Ⅰ, Bl. Nr. 11, Blatt 131 RS.
  • 61
    Verhandelt Schneidemühl, 24. April 1862. In: Grundakte Marzdorf Bd. Ⅰ, Bl. Nr. 11, Blatt 131 RS.
  • 62
    A. a. O., Blatt 132 RS.
  • 63
    Verhandelt Stibbe, 29. April 1862. In: A. a. O., Blatt 140 VS u. RS.
  • 64
    A. a. O., Blatt 141 VS.
  • 65
    A. a. O., Blatt 144 VS.
  • 66
    Eine Aufstellung der Erwerbungen Guenthers findet sich im Beitrag über den Kluck’schen Bauernhof in Marzdorf.
  • 67
    Verhandelt Stibbe, 29. April 1862. In: A. a. O., Blatt 141 RS.
  • 68
    A. a. O., Blatt 143 VS.
  • 69
    A. a. O., Blatt 145 VS.
  • 70
    A. a. O., Blatt 144 VS.
  • 71
    Grundbuch Bd. Ⅰ, Bl. Nr. 11. In: A. a. O., Blatt 2 RS.
  • 72
    Bearbeitungsbogen der Kreisgerichtskommission. In: A. a. O., Blatt 120 RS.
  • 73
    Marzdorf, 9. Mai 1882 (Protokoll). In: A. a. O., Blatt 152 VS. Dort auch die Aufstellung der Teilnehmer.
  • 74
    A. a. O., Blatt 152 VS u. RS.
  • 75
    A. a. O., Blatt 152 RS.
  • 76
    A. a. O., Blatt 152 VS.
  • 77
    Bearbeitungsvermerk vom 10. Mai 1882 (auf dem Protokoll vom Vortag). In: A. a. O., Blatt 152 RS.
  • 78
    A. a. O., Blatt 152 VS u. RS.
  • 79
    Spesenabrechnung vom 10. Mai 1882. In: A. a. O., Blatt 155 VS.
  • 80
    T. Soorholtz: Die Familie Guenther-Marzdorf. In: Das Archiv, Nr. 4, Köln, Juli 2013, S. 14.

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