Grundbuch Marzdorf Band Ⅰ, Blatt Nr. 8 (1782-1902)
Der sechste Beitrag in der Serie über die historischen Grundakten im Archiwum Państwowe in Koszalin behandelt die Akte Marzdorf Band Ⅰ, Blatt Nummer 8, die auf 219 einseitig paginierten Blättern vom Kossätenhof der Besitzerfamilien Garski, Günterberg und Schmidt berichtet.1Sąd Obwodowy w Mirosławcu (Amtsgericht Märkisch Friedland): Marzdorf [Marcinkowice] Band I, Blatt 8 Seite 113 Besitzer: Anton Schmikowski und Pauline, geb. Schulz, Laufzeit 1782-1906, Signatur 26/112/0/3/168 im AP Koszalin. – Im Folgenden zitiert als: Grundakte Marzdorf Bd. Ⅰ, Bl. Nr. 8. Der Kossätenhof wurde im Jahr 1898 parzelliert, die Grundakte im Jahr 1902 geschlossen.2A. a. O., Blatt 5 VS. Das Archiwum Państwowe nennt als letzten Besitzer Anton Schmikowski, aber der hatte lediglich eine der Parzellen erworben. Irreführend ist auch die Angabe der Laufzeit, denn das genannte Jahr 1906 betrifft lediglich einen nachträglichen Versandbeleg.3A. a. O., Blatt 219 VS. Der Originaltitel der Akte lautet:
»Grund und Hypothequen Beylage Acten des von Grabskischen Patrimonial Gerichts der Martzdorffschen Güter betreffend den hypothecarischen Zustand des im Dorf Martzdorff unter der Nummer Ⅷ belegenen Koßäthenhofes nebst Zubehörungen. Besitzer ist Martin Garski, Martin Guenterberg, Johann Günterberg, Michael Schmidt, Franz Schmidt.« 4A. a. O., Umschlag.

Das älteste Dokument der Akte ist eine auf das Jahr 1742 datierte Erwerbsurkunde, die freilich nicht im polnischen Original vorliegt, sondern in einer deutschen Übersetzung, die der Interpres J. Schievelbein am 1782 in Tütz fertigte.5Privileg vom 22. April 1742. In: A. a. O., Blatt 14 VS und RS. Eine frühere Übersetzung der Urkunde findet sich bereits im Kontributionskataster von Marzdorf aus dem Jahr 1773, ist dort aber auf das Jahr 1747 datiert.6Klassifikationsanschläge Amt Märkisch Friedland: Kontributionskataster Dorf Martzdorff. In: GStA PK, II. HA, Abt. 9, Tit 85, Nr. 7, a. a. O., Blatt 247 VS u. RS.
Aussteller der Urkunde waren Hieronim Łodzia Poniński (gest. 1754) und Konstancja von Mycielska Ponińska (gest. 1759), die sich als »Erben der Tützschen Güter, Ehe Leute und Krohn unter Stallmeister«7A. a. O., Blatt 247 VS. betitelten. Da Konstancja Ponińska erst seit 17468Sąd Obwodowy w Mirosławcu (Amtsgericht Märkisch Friedland): Marzdorf [Marcinkowice] Die Einrichtung des Hypothekenwesens von dem zum Marzdorf Schüssel gehörigen allodial Rittergute Marzdorf und dem dazu gehörigen Vorwerke Dreetz [Drzewoszewo] in Jahre 1782, Laufzeit 1782-1810, Signatur 26/112/0/3/156 im AP Koszalin, Blatt 16 RS. im Besitz der Tützer Güter war, ist das in der Grundakte genannte Datum sicherlich falsch.
Mit der Urkunde übertrugen die Eheleute Poniński dem »jetzigen Brauer und Marzdorfschen Unterthan«9Privileg vom 22. April 1742. In: Grundakte Marzdorf Bd. Ⅰ, Bl. Nr. 8, Blatt 14 VS. – Dort auch die nächsten Zitate. Martin Garske einen Kossätenhof, den vorher Johann Koplin »als Zinß-Coßäth« besessen hatte. Martin Garske erhielt den Hof als erbliches Eigentum und ihm sollte auch frei stehen, diesen mit »Vorbedacht« des Erbherrn zu verpachten oder weiter zu verkaufen. Der Kaufpreis des Hofes »mit Gebäuden, Landungen, Wiesen, Garten« wurde auf 500 Tympf festgesetzt; an Abgaben an die Gutsherrschaft waren alljährlich zu Sankt Martin fünf Tympf und zu Sankt Michael ein Scheffel Roggen (halb gehäuftes, halb gestrichenes Maß) fällig. Von weiteren Diensten und dem Zehnten auf Hornvieh, Bienen und Schafen war Martin Garske befreit; die Herrschaft verpflichtete ihn jedoch, »nach altem Brauch«10A. a. O., Blatt 15 RS. das Messkorn an den Priester und die Abgaben an die Republik »gleich mit den anderen Coßäthen« zu tragen.

Martin Garske – der in beiden Übersetzungen »Martin Garscke« geschrieben wird – zahlte für den Kossätenhof 150 Tympf weniger als der mit ihm offenbar nicht verwandte Jacob Garski drei Jahre später.11Siehe dazu die Darstellung hier. Die Zinsen und Abgaben, die beide Höfe an die Gutsherrschaft, die Kirche und den Staat zu entrichten hatten, waren identisch. Garske war verheiratet, denn in der Urkunde heißt es, der Kossätenhof werde dem »ehrbaren Martin Garscke« übertragen, »da er sich mit seiner Frauen nicht weiß anzusetzen«.12Privileg vom 22. April 1742. In: Grundakte Marzdorf Bd. Ⅰ, Bl. Nr. 8, Blatt 14 VS.
Bei der Einrichtung des Hypothekenwesens am 29. Oktober 1782 diente die Urkunde als Besitznachweis für den »Frei-Cossäten Martin Garski«, der nach wie vor auf dem Hof lebte. Zur Lage des Anwesens hießt es in der Akte:
»Dieses Cossäten Gut liegt am so genannten Reetzschen Ende im Dorfe Marzdorf und gränzt gegen Morgen an den Cossäten Hof des Michel Gabel, gegen Abend an den Bauernhof des Casimir Brietzke, gegen Mittag an desselben Wirtschafts-Gebäude, und gegen Mitternacht an die Achter Höfe.« 13Actum Marzdorf den 29. Oktober 1782. In: A. a. O., Blatt 12 VS.
Zum Hof gehörte ein Wohnhaus mit Scheune und Stall, ein Garten, eine Wiese und »so viel Acker in drei Feldern wie die anderen dergl. Cossäten« hatten.14Ebenda. Dort auch das nächste Zitat. Der Hof genoss die Freiheit »vom Zehnten von Horn-Vieh, Schafe und Bienen« und die »Freiheit von den Fisch- und Jagd-Diensten«.15A. a. O., Blatt 12 RS. Dort auch die weiteren Zitate. Wie die übrigen Kossätenhöfe in Marzdorf war er »nach uralter Gewohnheit« von der Zahlung des »Messkorns an die Geistlichkeit« befreit, obgleich das Erwerbsdokument – dessen Datierung auf das Jahr 1742 übernommen wurde – anderes besagte.
Die Abgaben des Hofes an die Grundherrschaft bezifferte der Justitiar, der unleserlich unterzeichnete, wohl irrtümlich auf fünf Tympf und vier Scheffel Roggen im Tützer Maß, wozu noch ein Taler und vier gute Groschen an die Kreiskasse kamen. Den Wert des Hofes setzte er auf 100 Taler fest, also auf den Gegenwert der im Jahr 1747 gezahlten 500 Tympf. Schulden und Verbindlichkeiten lasteten nicht auf dem »Frei-Cossäten-Guth«,16A. a. O., Blatt 13 VS. Dort auch das nächste Zitat. dessen Besitzer auch darüber hinaus »kein eigenthümliches Grundstück« besaß.
Knapp drei Jahre später erschien der »hiesige Holtz-Wärter Anton Garski«17Actum Marzdorf den 11. Juli 1785. In: A. a. O., Blatt 13 RS. Dort auch die nächsten Zitate. vor dem Marzdorfer Patrimonialgericht, wo er mitteilte, dass ihm der Freikossätenhof »nach einer mit dem Vater gehaltenen Auseinandersetzung« zugefallen sein. Er bat darum, im »künftig zu errichtenden Hypotheken-Buch« – das also noch gar nicht existierte – seinen Namen einzutragen.
Zur Erbauseinandersetzung hatte die Familie einen Vertrag abgeschlossen, den das Patrimonialgericht freilich erst im Jahr 1840 zu den Akten nahm.18Erbauseinandersetzung vom 11. Juli 1785. In: A. a. O., Blatt 43 VS. In diesem Dokument erläutert Martin Garski den familiären Hintergrund der Übergabe::
»Meine Ehefrau[,] die Sophia geb. Schmidt ist bereits drei Wochen vor vorgegangene Pfingsten verstorben, und ich habe gegenwärtig schon wieder geheirathet, und bin Willens mich mit meinen Kindern, deren es fünfe sind, gänzlich auseinander zu setzen […]« 19A. a. O., Blatt 43 VS.

Drei Töchter unter den fünf Kindern waren »längestens gänzlich abgefunden« und verzichteten »auf alle weiteren Anforderungen«.20Ebenda. Dort auch die Namen. Sie werden namentlich genannt als:
- Anna Maria Garski, verehelichte Casimir Brieske;
- Catharina Garski, verehelichte Jacob Rohbeck;
- Christina Garski, verehelichte Jacob Radke.
Wie die Töchter waren auch die beiden Söhne bereits volljährig. Martin, der älteste, lebte seit »über 20 Jahren in Pohlen«;21A. a. O., Blatt 43 RS. Dort auch das nächste Zitat. Anton, der jüngere, erhielt den Hof, hatte aber dem Bruder sein Erbteil auszuzahlen, wenn dieser »aus Pohlen kommen sollte«. Zudem verpflichtete er sich, dem Vater ein Altenteil für den Fall auszusetzen, dass dieser »schwachheitshalber sein Brodt nicht erwerben könnte«.22A. a. O., Blatt 43 RS u. Blatt 44 VS. Das Altenteil wurde auf jährlich vier Scheffel Roggen, zwei Scheffel Gerste, dreieinhalb Scheffel Erbsen und zwei Metzen Lein im alten Tützer Maß festgesetzt. Hinzu kam noch freie Wohnung und eine Kuh, die vom Sohn durchzufüttern war.23A. a. O., Blatt 44 VS.
Das gegenwärtige Vermögen des Vaters schätzte das Patrimonialgericht unter Richter Schwarzlaff auf 97 Taler und fünf Gute Groschen.24A. a. O., Blatt 43 RS. Dem Vater verblieb davon die Hälfte, während auf die beiden Söhne jeweils 24 Taler sieben Gute Groschen und drei Pfennige als Muttererbe entfielen. Mit Unterzeichnung bestätigten die drei Schwestern, deren Ehemänner und der Sohn Anton, dass sie keine weiteren Ansprüche gegen Martin Garski und seine zweite Frau Catharina hatten. Nur Jacob Radke unterzeichnete den Vertrag mit seinen Namen, die anderen Beteiligten mit Kreuzen.25A. a. O., Blatt 44 RS.
Zwischen dem Jahr 1785 und 1828 klafft in den Grundakten des Kossätenhofs eine Lücke von mehr als vierzig Jahren, in denen das Patrimonialgericht vorkommende Besitzveränderungen offenbar nicht verfolgte. Die Kreisgerichtskommission zunächst in Märkisch Friedland und später in Tütz war bis zum Jahr 1840 damit beschäftigt, die entstandenen Lücken mit Hilfe von Befragungen, Kirchenbuchauszügen und Vormundschaftsakten zu füllen. Die dazu gehörigen Dokumente sind auf Blatt 15 bis 45 der Grundakte zu finden.
Aus einem Totenschein, den Pfarrer Conrad Busse am 16. Januar 1835 ausstellte, geht hervor, dass Anton Garski bereits am 1. Januar 1798 im Alter von etwa 50 Jahren in Marzdorf verstorben war.26Totenschein vom 16. Januar 1835. In: A. a. O., Blatt 37 VS. Der Name des Toten ist Garske geschrieben. Garski hinterließ seine Ehefrau Dorothea geborene Krüger, die am 16. November 1828 im Alter »angeblich von 72 Jahren« in Marzdorf verstarb.27Totenschein vom 30. Januar 1829. In: A. a. O., Blatt 34 VS. Aus der Ehe sind sechs Söhne bekannt.

Der älteste Sohn hieß Franz und ging – nach einer Zeugenbefragung – um 1808 »im Alter von vielleicht 20 Jahren als Bedienter mit dem Besitzer von Marzdorf namens Vilanowski« nach Polen.28Verhandelt Mk. Friedland, 20. Dezember 1828. In: A. a. O., Blatt 35 VS. – In der Verhandlung wurde der Zeuge Martin Günterberg befragt. Gemeint ist hier mit Sicherheit Antoni Wyganowski, der als dritter Ehemann von Eleonora Krzycka bis ins Jahr 1810 Miteigentümer von Marzdorf war.29Siehe dazu T. Soorholtz: Dominium w Marcinkowicach 1782-1810. In: Studia i materiały do dziejów ziemi wałeckiej, Nr. 15, Wałcz 2024, S. 89. Auf dessen polnischen Gütern diente Franz Garski angeblich als Oberförster,30Verhandelt Mk. Friedland 20. Dezember 1828. In: Grundakte Marzdorf Bd. Ⅰ, Bl. Nr. 8, Blatt 35 VS. Dort auch die folgenden Angaben und Zitate. später sollte ihm Wyganowski ein eigenes Grundstück geschenkt haben. In den ersten Jahren hatte Franz Garski Marzdorf »noch mehrere Male mit seinem Herrn« besucht, später ging der Kontakt verloren. Um 1820 berichtete der damalige Pächter Antoni Świderski, der ein Schwager Wyganowskis war, der Familie von seinem Tod in Polen.
Der zweite Sohn hieß Joseph. Er kam »noch vor dem Jahr 1806 in einem Alter von 18 Jahren unter das Militair« und verstarb nach Aussagen »auch schon verstorbene[r] Kameraden« noch »im ersten Jahr seines Dienstes« in einem Lazarett in Berlin.
Der dritte Sohn, Johann Garski, wurde »im Kriege 1806/7 als Soldat ausgehoben«, geriet »gleich darauf in französische Gefangenschaft« und verstarb in Frankreich. So hatte es jedenfalls der im Jahr 1828 bereits verstorbene »Ziebold« (gemeint ist vermutlich: Ziebarth), der »auch gefangen war«, der Familie berichtet. Ein Totenschein für die beiden Brüder konnte nicht beigebracht werden.
Der vierte Sohn hieß Martin. Er bewirtschaftete nach dem Tod des Vaters den Kossätenhof »einige Jahre gemeinschaftlich« mit seiner Mutter, übernahm den Besitz aber später gegen »die Abfindung seiner Brüder und das Leibgedinge der Mutter«.31Verhandelt Marzdorff 26. Oktober 1820. In: A. a. O., Blatt 22 RS. Eine gerichtliche Auseinandersetzung dazu hatte nicht stattgefunden. Martin Garski starb am 29. Dezember 1811 in Marzdorf.32Attest von Propst Michael Gramse vom 30. Januar 1812. In A. a. O., Blatt 25 RS. Dort auch die Angabe zum Sohn. Er war mit Rosa (oder Rosalia) geborene Neumann verheiratet und hinterließ einen Sohn: Michael Garski, geboren am 29. September 1804.
Der fünfte Sohn hieß hieß wie der Vater Anton und diente im Jahr 1821 in Klein Nakel »bei der Herrschaft als Knecht«.33Verhandelt Stibbe 19. Oktober 1821. In A. a. O., Blatt 24 VS.
Der jüngste Sohn hieß Stanislaus, war 1791 geboren34Verhandelt Marzdorff 26. Oktober 1820. In: A. a. O., Blatt 22 RS. und hatte im Jahr 1820 einen Bauernhof in Mellentin gepachtet.
Nach dem Tod von Martin Garski ging die Witwe Rosa geborene Neumann eine zweite Ehe mit Martin Günterberg ein. Nach dem Preußischen Landrecht hätte schon vor der Eheschließung die »gesetzliche Abfindung« des hinterbliebenen Sohnes Michael nachgewiesen werden müssen,35Allgemeines Landrecht für die Preußischen Staaten, Theil 2, Titel 1, § 18, Berlin 1796, S. 5. aber die entsprechende Verhandlung fand erst nach bereits erfolgter Wiederverheiratung am 17. Juni 1814 in Märkisch Friedland statt. Die Verzögerung war vermutlich durch den Krieg bedingt, der erst am 11. April des Jahres mit der Abdankung Napoleons zu einem Abschluss gekommen war.

In der Verhandlung vor Richter Wohlfromm erschien Rosa Günterberg »im Beistande ihres jetzigen Ehemanns[,] des Kossäten Martin Günterberg«,36Verhandelt Mk. Friedland 17. Juni 1814. In: Grundakte Marzdorf Bd. Ⅰ, Bl. Nr. 8, Blatt 20 VS. Dort auch das folgende Zitat. sowie der »designirte Vormund« von Michael Garski, der »Unterförster Casimir Krüger vom Forsthause Rohrkolk«. Die Verhandlung endete ergebnislos, denn es gelang dem Richter nicht, eine »Einigung zwischen der Pflichtgeberin und dem Vormunde« zu Stande zu bringen.37A. a. O., Blatt 20 RS. Dort auch das folgende Zitat. Rosa Günterberg wollte »den zum Nachlaß gehörigen Freikoßäthenhof«, der auf einen Wert von 200 Taler geschätzt wurde, nicht unter den Bedingungen annehmen, auf die der Vormund bestand. Diese, behauptete Krüger – er war vermutlich ein Verwandter der Mutter von Martin Garski –, seien jedoch bereits »vor der anderweilen Verheirathung […] verabredet worden«.38A. a. O., Blatt 20 RS u. 21 VS. Wie »der Schulz und die Gerichtsleute nöthigenfalls bezeugen« könnten,39A. a. O., Blatt 21 VS. Dort auch die weiteren Zitate und Angaben. sei damals festgelegt worden, dass der Hof »nach Verlauf von 20 Jahren« dem Sohn Michael Garski zufallen sollte. Zudem habe Rosa geborene Neumann zugesagt, der Mutter des Verstorbenen »ein Leibgedinge« zu verabreichen und seine Brüder in Hinsicht auf deren Erbteile zu befriedigen. Gerade in diesen letzten Punkten lagen nun die »Schwierigkeiten bei dieser Auseinandersetzung«, die Richter Wohlfromm deshalb zunächst »bis zum Gerichtstage in Marzdorff« aussetzte.
Sechs Jahre später war immer noch keine Einigung zwischen Casimir Krüger und Rosa Günterberg erreicht. In einer Verhandlung, die am 26. Oktober 1820 in Marzdorf stattfand, konnte lediglich das Problem der Abfindung der Brüder von Martin Garski gelöst werden; in der Frage des Leibgedinges für dessen Mutter bestanden »auch jetzt noch Differenzien zwischen dem Vormund und der Pflichtgeberin«.40Verhandelt Marzdorff 26. Oktober 1820. In: A. a. O., Blatt 23 RS. Diese erledigten sich erst mit dem Tod von Dorothea geborene Krüger im Jahr 1828.
Was die Abfindungen anbelangt, behaupteten Vormund und Nachlassgeberin nun übereinstimmend, »der Erblasser Martin Garski« habe sich mit seinen Brüdern »dergestalt verglichen, daß er übernommen[,] jedem der Brüder 45 Rthl. zu geben«.41A. a. O., Blatt 23 VS. Dort auch die folgenden Zitate.
»Dem Franz habe der Martin Garski seinen Antheil mit 45 Rthl. so gleich ausgezahlt und dadurch also gänzlich abgefunden, dagegen sei er den Anteil des Anton und des Stanislaus schuldig geblieben […]«
Inzwischen habe »der jetzige Ehemann der Pflichtgeberin« den Brüdern ihre Anteile jedoch ausgezahlt und diese »sich dadurch aller weiteren Ansprüche nunmehr begeben«. Sowohl Anton als auch Stanislaus Garski bestätigten diese Angabe in zwei getrennten Verhandlungen, die am 19. Oktober 1821 in Stibbe und am 11. Dezember 1821 in Tütz stattfanden.42Für Anton: Verhandelt Stibbe 19. Oktober 1821; für Stanislaus: Verhandelt Tütz 11. Dezember 1821. In: A. a. O., Blatt 24 VS u. RS.
Im April 1828 – das Nachlassverfahren war immer noch offen – bestellte die Gerichtskommission in Märkisch Friedland Martin Günterberg zu einer Befragung ein, die der Vervollständigung der Hypothekenakten dienen sollte. In der Verhandlung führte Günterberg aus:
»Ich bin nicht Eigenthümer, sondern bloß Nießbraucher des in Marzdorf belegenen Martin Garskischen Kossätenhofes, denn nach dem Tode des Martin Garske vor circa 17 Jahren heiratete ich dessen Wittwe, Rosalia geborene Neumann […]« 43Verhandelt M. Friedland 11. April 1828. A. a. O., Blatt 18 VS. Dort auch die folgenden Zitate und Angaben.
Der Hof sei ihm unter der Bedingung übergeben worden, »daß ich solchen 20 Jahre benutze, dann aber den Martin Garskischen Kindern übergeben müßte«. Die flächenmäßige Größe des Anwesens konnte Günterberg nicht angeben, vermutlich, weil die Ackerflächen noch nicht separiert waren. Zum Hof gehörte ein Wohnhaus in »gelehmten Fachwerk errichtet, mit Strohdach und massivem Schornstein«, eine Scheune und ein Stall. Die Gebäude waren gegen »Branntgefahr nicht versichert«.44A. a. O., Blatt 18 RS. Dort auch die weiteren Angaben und das folgende Zitat. Die Abgaben des Hofes beliefen sich auf einen Scheffel Roggen im Tützer Maß, das 18 Metzen im Berliner Maß entsprach,45Der Berliner Scheffel entsprach 16 Metzen, war also kleiner als der Tützer. sowie einem Taler zu Martini jeden Jahres und »zwei Groschen und einige Pfennige monatlicher Contribution«.
Wird fortgesetzt.
Anmerkungen:
- 1Sąd Obwodowy w Mirosławcu (Amtsgericht Märkisch Friedland): Marzdorf [Marcinkowice] Band I, Blatt 8 Seite 113 Besitzer: Anton Schmikowski und Pauline, geb. Schulz, Laufzeit 1782-1906, Signatur 26/112/0/3/168 im AP Koszalin. – Im Folgenden zitiert als: Grundakte Marzdorf Bd. Ⅰ, Bl. Nr. 8.
- 2A. a. O., Blatt 5 VS.
- 3A. a. O., Blatt 219 VS.
- 4A. a. O., Umschlag.
- 5Privileg vom 22. April 1742. In: A. a. O., Blatt 14 VS und RS.
- 6Klassifikationsanschläge Amt Märkisch Friedland: Kontributionskataster Dorf Martzdorff. In: GStA PK, II. HA, Abt. 9, Tit 85, Nr. 7, a. a. O., Blatt 247 VS u. RS.
- 7A. a. O., Blatt 247 VS.
- 8Sąd Obwodowy w Mirosławcu (Amtsgericht Märkisch Friedland): Marzdorf [Marcinkowice] Die Einrichtung des Hypothekenwesens von dem zum Marzdorf Schüssel gehörigen allodial Rittergute Marzdorf und dem dazu gehörigen Vorwerke Dreetz [Drzewoszewo] in Jahre 1782, Laufzeit 1782-1810, Signatur 26/112/0/3/156 im AP Koszalin, Blatt 16 RS.
- 9Privileg vom 22. April 1742. In: Grundakte Marzdorf Bd. Ⅰ, Bl. Nr. 8, Blatt 14 VS. – Dort auch die nächsten Zitate.
- 10A. a. O., Blatt 15 RS.
- 11
- 12Privileg vom 22. April 1742. In: Grundakte Marzdorf Bd. Ⅰ, Bl. Nr. 8, Blatt 14 VS.
- 13Actum Marzdorf den 29. Oktober 1782. In: A. a. O., Blatt 12 VS.
- 14Ebenda. Dort auch das nächste Zitat.
- 15A. a. O., Blatt 12 RS. Dort auch die weiteren Zitate.
- 16A. a. O., Blatt 13 VS. Dort auch das nächste Zitat.
- 17Actum Marzdorf den 11. Juli 1785. In: A. a. O., Blatt 13 RS. Dort auch die nächsten Zitate.
- 18Erbauseinandersetzung vom 11. Juli 1785. In: A. a. O., Blatt 43 VS.
- 19A. a. O., Blatt 43 VS.
- 20Ebenda. Dort auch die Namen.
- 21A. a. O., Blatt 43 RS. Dort auch das nächste Zitat.
- 22A. a. O., Blatt 43 RS u. Blatt 44 VS.
- 23A. a. O., Blatt 44 VS.
- 24A. a. O., Blatt 43 RS.
- 25A. a. O., Blatt 44 RS.
- 26Totenschein vom 16. Januar 1835. In: A. a. O., Blatt 37 VS. Der Name des Toten ist Garske geschrieben.
- 27Totenschein vom 30. Januar 1829. In: A. a. O., Blatt 34 VS.
- 28Verhandelt Mk. Friedland, 20. Dezember 1828. In: A. a. O., Blatt 35 VS. – In der Verhandlung wurde der Zeuge Martin Günterberg befragt.
- 29Siehe dazu T. Soorholtz: Dominium w Marcinkowicach 1782-1810. In: Studia i materiały do dziejów ziemi wałeckiej, Nr. 15, Wałcz 2024, S. 89.
- 30Verhandelt Mk. Friedland 20. Dezember 1828. In: Grundakte Marzdorf Bd. Ⅰ, Bl. Nr. 8, Blatt 35 VS. Dort auch die folgenden Angaben und Zitate.
- 31Verhandelt Marzdorff 26. Oktober 1820. In: A. a. O., Blatt 22 RS.
- 32Attest von Propst Michael Gramse vom 30. Januar 1812. In A. a. O., Blatt 25 RS. Dort auch die Angabe zum Sohn.
- 33Verhandelt Stibbe 19. Oktober 1821. In A. a. O., Blatt 24 VS.
- 34Verhandelt Marzdorff 26. Oktober 1820. In: A. a. O., Blatt 22 RS.
- 35Allgemeines Landrecht für die Preußischen Staaten, Theil 2, Titel 1, § 18, Berlin 1796, S. 5.
- 36Verhandelt Mk. Friedland 17. Juni 1814. In: Grundakte Marzdorf Bd. Ⅰ, Bl. Nr. 8, Blatt 20 VS. Dort auch das folgende Zitat.
- 37A. a. O., Blatt 20 RS. Dort auch das folgende Zitat.
- 38A. a. O., Blatt 20 RS u. 21 VS.
- 39A. a. O., Blatt 21 VS. Dort auch die weiteren Zitate und Angaben.
- 40Verhandelt Marzdorff 26. Oktober 1820. In: A. a. O., Blatt 23 RS.
- 41A. a. O., Blatt 23 VS. Dort auch die folgenden Zitate.
- 42Für Anton: Verhandelt Stibbe 19. Oktober 1821; für Stanislaus: Verhandelt Tütz 11. Dezember 1821. In: A. a. O., Blatt 24 VS u. RS.
- 43Verhandelt M. Friedland 11. April 1828. A. a. O., Blatt 18 VS. Dort auch die folgenden Zitate und Angaben.
- 44A. a. O., Blatt 18 RS. Dort auch die weiteren Angaben und das folgende Zitat.
- 45Der Berliner Scheffel entsprach 16 Metzen, war also kleiner als der Tützer.